Dumme Frage zur Vorfahrt ..?



  • Aber:

    Abbiegende Hauptstrasse, du auf der Nebenstrasse und die Strasse rechts von dir ist auch ne Nebenstrasse. Dann gilt wieder rechts vor links, denn das gilt immer bei gleichberechtigten Strassen.

    Das Auto auf der anderen Nebenstrase hat dann Vorfahrt.

    der Guenther



  • ja ja und das sind dann die Fahradfahrer, die mit 30 sachen über nen Fusgängerüberweg ( auch zebrastreifen genannt) fetzen und sich dann wundern wenn man sie fast zu ner kühlerfigur umfunktioniert.

    Ihr seit euch aber im klaren, das man auch als Fahradfahrer seinen führerschein verliehren kann? ggf sogar als fusgänger (nichbachten von rotlicht bei einer fusgängerampel)

    gruss



  • Guenther schrieb:

    Dann gilt wieder rechts vor links, denn das gilt immer bei gleichberechtigten Strassen.

    Nö, angenommen du bist auf ner abknickenden Vorfahrtstraße. Du kommst dem anderen auf der Vorfahrtstraße von rechts, er will auf der Straße draufbleiben, du runter. Er hat Vorfahrt.



  • Termite schrieb:

    ja ja und das sind dann die Fahradfahrer, die mit 30 sachen über nen Fusgängerüberweg ( auch zebrastreifen genannt) fetzen und sich dann wundern wenn man sie fast zu ner kühlerfigur umfunktioniert.

    Ihr seit euch aber im klaren, das man auch als Fahradfahrer seinen führerschein verliehren kann? ggf sogar als fusgänger (nichbachten von rotlicht bei einer fusgängerampel)

    gruss

    Schon klar, aber nur wer erwischt wird 😉 *g*



  • Wenn du dir ganz unsicher bist, lass das Fahrrad stehen und renn mit ner Schubkarre rum. Stell ich mir irgendwie cool vor, wenn ein 30-Tonner warten muss, wenn du mit deinem quietschenden "Fahrzeug" ankommst 😃



  • Termite schrieb:

    Ihr seit euch aber im klaren, das man auch als Fahradfahrer seinen führerschein verliehren kann? ggf sogar als fusgänger (nichbachten von rotlicht bei einer fusgängerampel)

    "wenn sie ihre fernseher nicht anmelden, kann gegen sie ein ordnungsgeld von 1000EUR verhängt werden" .oO(siiischer, siiischer)



  • Michael E. schrieb:

    Wenn du dir ganz unsicher bist, lass das Fahrrad stehen und renn mit ner Schubkarre rum. Stell ich mir irgendwie cool vor, wenn ein 30-Tonner warten muss, wenn du mit deinem quietschenden "Fahrzeug" ankommst 😃

    ^

    damit darfste aber net auf die fahrbahn....



  • Termite schrieb:

    Ihr seit euch aber im klaren, das man auch als Fahradfahrer seinen führerschein verliehren kann? ggf sogar als fusgänger (nichbachten von rotlicht bei einer fusgängerampel)

    gruss

    Wär fast mal meiner Mutter passiert:
    Sie dackelt über die Ampel und rennt auf der anderen Seite fast einen Herren in Grün um.
    "Sie sind gerade bei Rot über die Ampel gegangen..."
    "Oh"
    "Darf ich mal Ihren Führerschein sehen?"
    "Geht nicht."
    "Wieso?"
    "Ich habe keinen, weil ich so schlecht gucken kann."

    🤡



  • Ranus.net schrieb:

    Michael E. schrieb:

    Wenn du dir ganz unsicher bist, lass das Fahrrad stehen und renn mit ner Schubkarre rum. Stell ich mir irgendwie cool vor, wenn ein 30-Tonner warten muss, wenn du mit deinem quietschenden "Fahrzeug" ankommst 😃

    ^

    damit darfste aber net auf die fahrbahn....

    Wieso? Du bist damit genauso mit einem Fahrzeug unterwegs wie dein Nachbar mit dicken Mercedes.



  • Michael E. schrieb:

    Wieso? Du bist damit genauso mit einem Fahrzeug unterwegs wie dein Nachbar mit dicken Mercedes.

    Ja, nur ist der Mercedes ein Fahrzeug laut StVO. Deine Schubkarre nicht, weil sie z.B. nur ein Rad hat.

    Und ne TUEV-Plakette hat sie auch nicht.

    der Guenther



  • Man zeige mir bitte die Stelle. In der Fahrschule hab ich gelernt, dass Schubkarren auch Fahrzeuge sind und für sie dieselben Regeln gelten. BTW: Mein Fahrrad hat auch keine TÜV-Plakette.



  • Michael E. schrieb:

    Mein Fahrrad hat auch keine TÜV-Plakette.

    Das war ja auch eher ein Witz. Aber das mit dem Fahrzeug nicht. Du darfst ja auch nicht am Strassenverkehr teilnehmen, wenn dein Fahrrad keine Bremsen hat. Das gibt es Regeln, habe ich mal gelernt.

    der Guenther



  • Ampeln haben Priorität vor Strassenschildern, und diese Priorität vor 'rechts-vor-links'. Letzteres gilt auch nur für 'richtige' Strassen. Dort wo eine Bordsteinabstufung ist, gilt die Mündung nicht als Strasse.
    Und das gilt für alles, was sich auf der Strasse bewegt.
    Schliesslich gibt's noch Regeln, die einem den Vorteil wieder nehmen (wie z.B. Alkohol, Drogen, oder 'SCHLÄFRIG'(!!!)) und ein paar Teilschuldboni für schwächere Verkehrsteilnehmer...

    Schlimm genug, dass man dies hier nochmal für Leute schreiben muss, die aus der Vorschule raus sind. Was ist aus 'Schulverkehrserziehung' geworden?
    Dieses auf der Spitze stehende Dreieck gehört doch wohl zum Basiswissen in der Größenordnung 1+1.



  • Tja, nur bin ich aktueller :p *gradführerscheinmach*



  • du darfst mit deinem fahrrad auch net auf die autobahn z.b. ;-),auch wenn du schnell genug trampeln könntest...



  • Bitsy schrieb:

    Ampeln haben Priorität vor Strassenschildern, und diese Priorität vor 'rechts-vor-links'. Letzteres gilt auch nur für 'richtige' Strassen. Dort wo eine Bordsteinabstufung ist, gilt die Mündung nicht als Strasse.

    Außerdem gilt rechts vor links nicht bei Feldwegen (auch geteert) und verkehrsberuhigten Bereichen (z.B. Anlieger frei oder Fußgängerzone).

    Die Priorität sieht etwas vollständiger so aus:

    Polizist > Ampel > Verkehrsschilder > Zeichen auf der Fahrbahn > rechts vor links



  • Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte.

    Also keine Schubkarren.

    Es gibt keine Nebenstrassen die automatisch Nachrang gegenüber einer Hauptstrasse hat.

    Das Schild bedeutete: Querverkehr hat Vorrang. Somit der ganze Querverkehr egal ob von links oder recht.

    Ein Fahrzeug das auf einer Vorrangstrasse bleib hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen welche die Vorrangstrasse verlassen.

    Als Fahrradfahrer hat man technisch immer Nachrang da KFZ stärker ist.
    Es hilft nichts wenn man Petrus sagt: "Ich hatte aber Vorrang."



  • Ranus.net schrieb:

    du darfst mit deinem fahrrad auch net auf die autobahn z.b. ;-),auch wenn du schnell genug trampeln könntest...

    Ne Autobahn ist auch was anderes. Da muss man mindestens IIRC 71 km/h fahren können und AFAIK auch noch nen Motor haben.



  • Unix-Tom schrieb:

    Es gibt keine Nebenstrassen die automatisch Nachrang gegenüber einer Hauptstrasse hat.

    Was verstehst du unter einer Nebenstraße? Grundstückseinfahrten, Feldwege und verkehrsberuhigte Bereiche haben nämlich automatisch Nachrang.

    Als Fahrradfahrer hat man technisch immer Nachrang da KFZ stärker ist.
    Es hilft nichts wenn man Petrus sagt: "Ich hatte aber Vorrang."

    Technisch schon, aber es geht manchmal auch ums rechtliche.



  • Solche Strassen sind aber im Gesetz genau definiert.

    Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

    Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

    Technisch schon, aber es geht manchmal auch ums rechtliche.

    Deshlab hab ich auch technisch geschrieben.
    Es gibt kein Gesetze nur für KFZ wenn es um Vorrang geht.
    Es geht hier um Fzg.
    Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und hat alles Rechte und Pflichten was den Vorrang betrifft.


Anmelden zum Antworten