Dumme Frage zur Vorfahrt ..?
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Ranus.net schrieb:
du darfst mit deinem fahrrad auch net auf die autobahn z.b. ;-),auch wenn du schnell genug trampeln könntest...
Ne Autobahn ist auch was anderes. Da muss man mindestens IIRC 71 km/h fahren können und AFAIK auch noch nen Motor haben.
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Unix-Tom schrieb:
Es gibt keine Nebenstrassen die automatisch Nachrang gegenüber einer Hauptstrasse hat.
Was verstehst du unter einer Nebenstraße? Grundstückseinfahrten, Feldwege und verkehrsberuhigte Bereiche haben nämlich automatisch Nachrang.
Als Fahrradfahrer hat man technisch immer Nachrang da KFZ stärker ist.
Es hilft nichts wenn man Petrus sagt: "Ich hatte aber Vorrang."Technisch schon, aber es geht manchmal auch ums rechtliche.
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Solche Strassen sind aber im Gesetz genau definiert.
Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
Technisch schon, aber es geht manchmal auch ums rechtliche.
Deshlab hab ich auch technisch geschrieben.
Es gibt kein Gesetze nur für KFZ wenn es um Vorrang geht.
Es geht hier um Fzg.
Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und hat alles Rechte und Pflichten was den Vorrang betrifft.
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Unix-Tom schrieb:
Solche Strassen sind aber im Gesetz genau definiert.
Leider bin ich aber nicht das Gesetz und weiß auch nicht, wies da steht.
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Michael E. schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Solche Strassen sind aber im Gesetz genau definiert.
Leider bin ich aber nicht das Gesetz und weiß auch nicht, wies da steht.
Wenn du eine Führerschein hast dann musst du das wissen.
Es gibt eben keine Nebenstrassen im Vorang. Es gibt Nebenfahrbahnen die gegenüber der Hauptfahrbahn benachrangt sind.Der ruhende Verkehr hat gegenüber dem flißenden Verkehr immer Nachrang.
Grundstückseinfahrten, Parkplätze etc. sind der ruhende Verkehr.
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1.) Ich hab keinen Führerschein.
2.) Du wiederholst immer wieder, was ich schon weiß und was ich auch schon gesagt habe
3.) Dafür weiß ich immer noch nicht, was eine Nebenstraße ist.
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siehste z.B. daran, dass dort keine laternen sind, dass du auf ner vorfahrtstraße bist, oder dass der bordstein da nur abgeflacht ist...
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Wenn ihr schon bei Verkehrsfragen seid: Wo bzw. wann darf man im Staßenverkehr rechts überholen? Wenn einer jetzt England sagt dann ...
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elise schrieb:
Ranus.net schrieb:
by the way - gibts ne art pc autospiel, wo man das mit links vor rechts usw. üben kann, also langsamer werden usw. ?
üb in diesem fall lieber real. ich halte viel von simulationen, nur nicht bezüglich strassenverkehr. wegen mir, fahr einfach fahrrad. da gilts ebenso.
die regeln müssen sitzen.Stimm ich zu, man macht nur einmal nen Fehler auf dem Fahrrad :D. Das tolle ist ja, wenn er nen Fehler auf dem Fahrad macht dann ist er der einzige der dran glauben muss
(Bis auf die Beule im Auto)
Übrigens, Rechts vor Links gillt nur, wenn es keine Schid- oder Ampelregelung gibt!!
Ampel hat eine höchere Priorität als Schid. Schild hat eine höchere Priorität als RechtsVorLinks
Ampel > Schild > RvL
Alles klar?
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Talla schrieb:
Wenn ihr schon bei Verkehrsfragen seid: Wo bzw. wann darf man im Staßenverkehr rechts überholen? Wenn einer jetzt England sagt dann ...
wenn du auf der Strasse Pfeile aufgezeichnet hast dann darfst du das. Sieht man offt in den Innenstädten. Meistens 2-SpurigeStrassen so alle 100 Meter ein weißer Pfeil auf dem Asphalt
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Michael E. schrieb:
3.) Dafür weiß ich immer noch nicht, was eine Nebenstraße ist.
eine Hauptstrasse ist die vorfahrtführende Strasse. Soll heißen, will man in die Hauptstrasse reinfahren so muss man Vorfahrt gewähren. Alles andere sind Nebenstrassen dieser Hauptstrasse.
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Und ich wiederhole mich nochmals. Es gibt keine Nebenstrassen.
Es gibt Nebenfahrbahnen.Eine Strasse ist eine Strasse. Egal ob sie eine Bundes/Landes, Vorangstrasse, Strasse mit Schlaglöchern oder sonstwas ist.
Dies hat auch nichts mit Laternen zu tun.Rechts überholen darf man nur im Kolonenverkehr. Sonst ist es verboten.
Bevor jetzt kommt: "Was ist dann mit einem Abbieger"
Das ist kein Überholen sondern Vorbeifahren.
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Michael E. schrieb:
Ranus.net schrieb:
du darfst mit deinem fahrrad auch net auf die autobahn z.b. ;-),auch wenn du schnell genug trampeln könntest...
Ne Autobahn ist auch was anderes. Da muss man mindestens IIRC 71 km/h fahren können und AFAIK auch noch nen Motor haben.
ne, die eingetragene höchstgeschwindigkeit muß mindestens 61km/h betragen.
Unix-Tom schrieb:
Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
wenn du schon so verdammt genau sein willst, würd ich dich dann gern drauf hinweisen, daß es einen unterschied zwischen vorrang und vorfahrt gibt.
desweiteren ist, wenn wir so genau sein wollen, eine straße keine fahrbahn und die fahrbahn nicht ein fahrstreifen. nur mal so.Unix-Tom schrieb:
Und ich wiederhole mich nochmals. Es gibt keine Nebenstrassen.
Es gibt Nebenfahrbahnen.es gibt aber kraftfahrtstraßen...
Unix-Tom schrieb:
Rechts überholen darf man nur im Kolonenverkehr. Sonst ist es verboten.
Bevor jetzt kommt: "Was ist dann mit einem Abbieger"
Das ist kein Überholen sondern Vorbeifahren.nein, das ist überholen, jedenfalls laut lehrbuch, das hier gerade vor mir liegt. kolonnen darf man überholen, wenn die kolonne höchstens mit 80km/h unterwegs ist. desweiteren ist rechtsüberholen bei in der straßenmitte fahrenden schienenfahrzeugen erlaubt.
Online schrieb:
Talla schrieb:
Wenn ihr schon bei Verkehrsfragen seid: Wo bzw. wann darf man im Staßenverkehr rechts überholen?
wenn du auf der Strasse Pfeile aufgezeichnet hast dann darfst du das. Sieht man offt in den Innenstädten. Meistens 2-SpurigeStrassen so alle 100 Meter ein weißer Pfeil auf dem Asphalt
was für pfeile sollen das sein?
@Talla: Gibraltar, Zypern, Australien....
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scrub schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Rechts überholen darf man nur im Kolonenverkehr. Sonst ist es verboten.
Bevor jetzt kommt: "Was ist dann mit einem Abbieger"
Das ist kein Überholen sondern Vorbeifahren.nein, das ist überholen, jedenfalls laut lehrbuch, das hier gerade vor mir liegt. kolonnen darf man überholen, wenn die kolonne höchstens mit 80km/h unterwegs ist. desweiteren ist rechtsüberholen bei in der straßenmitte fahrenden schienenfahrzeugen erlaubt.
Dann wirf dein Lehrbuch weg.
Nicht überholt werden Anhaltende, Haltende oder Parkende Fahrzeuge.
Dies ist ein Vorbeibewegen und kein Überholen.
Ich spreche hier nicht von Führerscheinwissen.Das es noch einige mehr Möglichkeiten gibt rechts zu überholen weiß ich auch.
SChienenfahrzeuge dürfen nur überholt werden wenn sie einen baulichgetrennten Fahrstreifen haben bzw. wenn links nicht überholt werden kann.
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Okay, des mit der Straßenbahn wusst ich auch, aber was noch net gesagt wurde, oder durch Krümelkacerei gar kein Überholen in dem Sinne ist *lol* auf der Autobahn aufn Beschleunigungsstreifen darf man überholen und Stau bzw. stockener Verkehr, da darf man da auch auf der rechten Fahrspur weiter wenn die linke noch steht z.b.
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Irgendwie erinnert mich der Thread jetzt an den tatsächlich praktizierten Verkehr...
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Unix-Tom schrieb:
Dann wirf dein Lehrbuch weg.
Nicht überholt werden Anhaltende, Haltende oder Parkende Fahrzeuge.
Dies ist ein Vorbeibewegen und kein Überholen.
Ich spreche hier nicht von Führerscheinwissen.siehste, hier sieht man das eigentliche problem, das der straßenverkehr hat: es scheint keine gemeinsame grundlage unter den verkehrsteilnehmern zu geben. ich kapier das einfach nicht.
nach etwas überlegen komme ich jetzt auf die idee, daß einfach nur ein völliger egoismus dahintersteckt. "sind die regeln gut für mich, dann halt ich mich dran, wenn nicht, scheiß ich auf sie"
tolle einstellung das, bravo. die 7000 toten im straßenverkehr würden auch gerne was dazu sagen, können es aber nun nicht mehr, wegen leuten, die diese einstellung haben. *KOTZ*Unix-Tom schrieb:
Das es noch einige mehr Möglichkeiten gibt rechts zu überholen weiß ich auch.
SChienenfahrzeuge dürfen nur überholt werden wenn sie einen baulichgetrennten Fahrstreifen haben bzw. wenn links nicht überholt werden kann.nein, schienenfahrzeuge dürfen sogar nur dann links überholt werden, wenn rechts kein platz ist. die bauliche abgrenzung ist total wurscht. in einbahnstraßen darf auf beiden seiten überholt werden.
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Unix-Tom schrieb:
SChienenfahrzeuge dürfen nur überholt werden wenn sie einen baulichgetrennten Fahrstreifen haben bzw. wenn links nicht überholt werden kann.
mit 4-7km/h ... :D*proll*
edit :
mit links rechts rausgenommen, hab den beitrag übermir überlesen
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scrub schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Dann wirf dein Lehrbuch weg.
Nicht überholt werden Anhaltende, Haltende oder Parkende Fahrzeuge.
Dies ist ein Vorbeibewegen und kein Überholen.
Ich spreche hier nicht von Führerscheinwissen.siehste, hier sieht man das eigentliche problem, das der straßenverkehr hat: es scheint keine gemeinsame grundlage unter den verkehrsteilnehmern zu geben.
Ich habe das aber ganz genauso gelernt wie Unix-Tom es gerade erklärt hat; was verwendest Du denn für ein Lehrbuch?
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es ging ja nicht um haltende fahrzeuge, sondern um wartende fahrzeuge. das wars...
mein lehrbuch: 3-574-27002-X
hat uns allen der fahrlehrer ausgeteilt, daher denk ich schon, das man das als "referenz" verwenden kann.
es sollte aber btw sowieso nicht um wortklaubereien gehen, aber nachdem hier einige losgelegt haben... wollte ichs nur richtigstellen.
wenn man bei mir eine gewisse gereiztheit feststellt, liegts daran, daß ich in der nähe einer sehr unfallträchtigen straße gewohnt habe und mir darüberhinaus sogar mal rechtsüberholen als klitzekleiner verstoß hingestellt wurde. da hats ausgesetzt.