Rechte der Nutzung von CBuilder zum anbieten von Freeware



  • Hallo Programmiergemeinde,
    ich habe eine entscheidenede Frage, auf die mir bisher niemand Antort geben konnte. Vielleicht ist der Titel etwas umständlich gewählt.

    Ich möchte ein kleines Programm erstellen. Genauer gesagt soll das Programm nur aus einer .exe und einer üblichen Initialisierungsdatei Datei bestehen.

    Programmieren will ich es mit dem CBuilder 6 an meiner Studieneinrichtung.
    Für zu Hause habe ich die CBuilder 6 Enterprise Trail installiert.
    Ich bin kein Freund von gecrackten Programmen und möchte meinem Programm einen legalen Hintergrund mitgeben:

    Darf ich mein Programm als Freeware im Internet anbieten?
    Ist es rechtlich unbedenklich, wenn ich dazu entweder die mir als Student zur Verfügung stehende CBuilder Version der Studieneinrichtung nutze oder das Programm mit der Enterprise Trail Version erstellt wurde?

    Meine Professoren konnten mir dazu nur sagen, dass Sie solange nichts dagegen haben, wie das Programm nur aus einer .exe Datei besteht und keine Bibiliotheken beim Nutzer des Programms installiert werden, die bei Borland lizenzpflichtig sind. Verlasse ich die Studieneinrichtung steht mir nur noch die Nutzung der Trail offen.
    Sicher kann ich in den Rechten einschränken, dass eine Deassemblierung nicht gestattet ist und das wird wohl auch keiner tun. Aber eigentlich sieht man ja welche Programmierumgebung verwendet worden sein könnte...

    Mich würde mal interessieren ob es zu diesem Problem nicht schon aussagekräftige Antworten gibt. Hier im Forum habe ich über die Suche nicht gefunden. Unter google fanden sich nur Verweise auf Gerichtsbeschlüsse aber nichts Konkretes zum vorliegenden Fall.
    Vlt. wisst ihr ja aus eigener Erfahrung ein paar Anwtorten.

    Danke, F.



  • Tut uns leid, aber aus rechtlichen Gründen *dürfen* Nicht-Juristen (Anwälte, ...) keine rechtliche Auskunft geben. Eine Möglichkeit wäre aber zum Beispiel an den Borland-Support eine Mail zu schreiben, eine andere, deinen Anwalt zu kontaktieren.

    MfG SideWinder



  • Ach gott, das auch noch wieder.
    Ist die Welt doch kompliziert.
    Na denn werde ich mich mal mit dem Borland Support in Verbindung setzen.

    Allerdings habe ich mir mal die Lizenzbedingungen genauer durchgelesen. Da stehen soweit nur die EInschränkungen zu den "Redistributables" ansonstens darf man wohl seinen Code + Compiliertes Projekt verbreiten wie man lustig ist.
    Will heißen es steht auch nichts gegenteiliges zum oben genannten Thema...

    MfG F


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