Der Bundestag hat der EU-Verfassung zugestimmt! (kt)



  • sarfuan schrieb:

    Diese Haltung wird manchmal sogar belächelt, da jeder (im Ausland und wahrscheinlich sogar korrekt ;)) vermutet, dass das mit der jüngeren deutschen Geschichte zusammenhängt ...

    😕 😕 😕 😕 😕



  • sarfuan schrieb:

    -Shadow- schrieb:

    ich denke eine volksabstimmung in D würde sicher scheitern.

    Deutschland ist eines der europafreundlichsten Länder überhaupt. ...

    Ist imho aber nur so, da die Regierung alle (wichtigen!?!?) Entscheidungen im
    Alleingang faellt. Da bleibt von der hochwohlgepriesenen Demokratie nicht mehr viel uebrig.



  • ich kenne viele, die die mitgliedschaft in der EU als puren nachteil empfinden. "wir sind nur zum zahlen da" "die wollen uns doch nur kontrollieren" sind solche sätze, die ich regelmäßig zu hören bekomme.

    ich finds auf jeden fall gut, daß kein gottesbezug reingekommen ist. so können sich dann endlich die gewissen damen und herren ihre christliche prägung an den hut stecken.

    nachteilig ist, daß die verfassung aufrüstung und neoliberalismus nicht eindämmen wird, hier ist wieder eine chance vertan worden.

    wie man aber auch in der bundestagsdebatte sehen kann, haben einige politiker immer noch nicht gerafft, daß sie ihre kleinstaatlerischen ansprüche zurückschrauben müssen. auch an diesem fehlenden verständnis hat also die verfassung nix geändert. schade.



  • Ich bezog mich auf die Bevölkerung Deutschlands. Das andere Extrem wäre England. Der Punkt ist auf jeden Fall, dass Deutschland und dessen Bevölkerung auch und gerade im Vergleich zu anderen (west)europäischen EU-Ländern, eine Stärkung und Vereinheitlichung der EU sehr positiv sehen; und -Shadow-s Aussage einfach unhaltbar ist.
    Und um nicht ganz so auf Allgemeinbildung zu verlassen, hier noch kurz gegooglet:
    http://popup.zdf.de/download/politik/perspektive_brd/index128.htm



  • scrub schrieb:

    nachteilig ist, daß die verfassung aufrüstung und neoliberalismus nicht eindämmen wird, hier ist wieder eine chance vertan worden.

    sehe ich nicht so. so wie ich das verstehe sagt die verfassung nur das die armeen der einzelnen staaten militärisch auf den gleichen stand gebracht werden sollen. von expizieter aufrüstung steht da nix drin.



  • @ sarfuan

    ich hab da aus meiner eigenen erfahrung in meinen bekannten und freundeskreis gesprochen.



  • Wo kann man die Verfassung nachlesen?



  • wenn ich richtig informiert bin, steht die eurpäische verfassung über dem GG?!



  • Ich befürworte eine gemeinsame Verfassung für alle EU-Staaten, jedoch enthält die aktuelle Fassung viel zu viele Kompromisse. In der Vassung werden Grund- und Bürgerrechte erst einmal garantiert und danach wieder extrem eingeschränkt, die Grundrechtecharta ist quasi nur eine leere Hülle. Im Grundgesetz ist es zwar auch nicht anders, bloß macht eine EU-Verfassung so kaum Sinn.

    In Artikel II-112 heißt es: "(7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta der Grundrechte verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen." Während die Grundrechtecharta gerade mal 14 Seiten ausmachen, haben die Erläuterungen 39 Seiten. Einige Beispiele:

    Artikel II-62 (2): "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
    Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden"

    Artikel II-66: "Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit."
    Erläuterung: "Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden: ... e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern"

    Artikel II-81 (1): "Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten."
    Erläuterung: "In Absatz 1 des Artikels 21 42 hingegen wird weder eine Zuständigkeit zum Erlass von Antidiskriminierungsgesetzen in diesen Bereichen des Handelns von Mitgliedstaaten oder Privatpersonen geschaffen noch ein umfassendes Diskriminierungsverbot in diesen Bereichen festgelegt. Vielmehr behandelt er die Diskriminierung seitens der Organe und Einrichtungen der Union im Rahmen der Ausübung der ihr nach anderen Artikeln der Teile I und III der Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten und seitens der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts."
    Das Verbot von Diskriminierung gilt somit nur in den Institutionen der EU.

    Artikel II-88: "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder ihre jeweiligen Organisationen haben nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht, Tarifverträge auf den geeigneten Ebenen auszuhandeln und zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen."
    Erläuterung: "Die Modalitäten und Grenzen für die Durchführung von Kollektivmaßnahmen, darunter auch Streiks, werden durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten geregelt"
    Das heisst, grenzüberschreitende, europaweite Streiks gibt es so erstmal nicht.

    Der Neoliberalismus erhält übrigens mit der EU-Verfassung Verfassungsrang. Während im Grundgesetz der BRD noch alles zwischen Sozialismus und "sozialer Marktwirtschaft" offen war, ist in der EU-Verfassung gleich an drei Stellen "offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" festgeschrieben.

    Unternehmerische Freiheiten werden auch zu den Grundfreiheiten gezählt. Als im Jahr 2000 französische LKW-Fahrer ihre Laster quer stellten und so streikten, wurden sie wegen der Behinderung des Rechts auf "freien Warenverkehr", eine Grundfreiheit, verklagt.

    Während im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch die Einführung des unentgeltlichen Hochschulstudiums festgeschrieben war, wird mit der EU-Verfassung nur die Möglichkeit "unentgeltlich am Pflichtschulstudium" teilzunehmen eingeräumt, welches bekanntlich in Deutschland bis zur neunten Klasse geht.



  • Da ich der EU Verfassung als Bürger nicht persönlich zustimmen durfte,
    bleibt die EU Verfassung nichts weiteres als aufgepropft.



  • BigBoomer schrieb:

    Wo kann man die Verfassung nachlesen?



  • Manchmal frag ich mich echt ...
    http://www.google.de/search?q=eu-verfassung&sourceid=opera&num=0&ie=utf-8&oe=utf-8&lr=lang_de
    Aber stimmt schon, eine Suchmaschine zu bedienen ist unzumutbar schwer 🙄
    Soll ich dir noch sagen, welchen Link du bei Google jetzt noch anklicken musst?



  • sarfuan schrieb:

    Soll ich dir noch sagen, welchen Link du bei Google jetzt noch anklicken musst?

    Och ja gerne, wie klick ich denn? 🙄


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