Ist der Besitzt von MP3s von Kazaa & Co erlaubt, wenn sie vor der Gesetzesänderung runtergeladen wurden?
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Jaja. Wir wissen jetzt, dass es möglich ist, runterzuladen, ohne anzubieten. und DAS ist sowieso verboten. Aber wie isses jetzt mit der Ausgangsfrage?
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SchlitzInDaHaus schrieb:
Aber wie isses jetzt mit der Ausgangsfrage?
Mal abgesehen von dem, was ich bereits gesagt habe (was du anscheinend nicht aufmerksam genug gelesen hast): Soweit ich weiß war es in De. schon immer verboten, urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen (das fällt schließlich nicht mehr unter Sicherheitskopie). Ob das reine Herunterladen aber wirklich verfolgt wird, ist eine andere Frage.
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anfangsfrage :
warum sollte das verboten sein, wenn streamgerippe erlaubt ist ?-.-
(bin immernoch net überzeugt, dass das legal ist..)
edit :
also könnte ich mir die ganzen neuen lieder usw. alle über streamripping besorgn ? (da gibts ja richtig nette tools - lied aus streams suchn,die runterladn (direkt geschnitten), id3tag angepasst usw...)wer nen bisschen nachdenkt und nen bisschen schlau ist, schafft das ganze sogar ohne zusatztools (wenn wir von windows ausgehen) ... mit dem windowsmediaplayer, direkt richtig geschnitten, ohne werbung usw.

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cd9000 schrieb:
Und wie will man bei Kazaa/eMule/und wie sie alle heißen MP3s runterladen, ohne etwas hochzuladen?

du darfst soviel hochladen, wie du willst. du musst nur für alle dateien das urheberrecht haben

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Ranus.net schrieb:
warum sollte das verboten sein, wenn streamgerippe erlaubt ist ?
Haben die Stream-Anbieter die Stücke nicht speziell lizenziert? Darf ein Radio-Sender seine Musik im normalen Geschäft kaufen?
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cd9000 schrieb:
Ranus.net schrieb:
warum sollte das verboten sein, wenn streamgerippe erlaubt ist ?
Haben die Stream-Anbieter die Stücke nicht speziell lizenziert? Darf ein Radio-Sender seine Musik im normalen Geschäft kaufen?

stimmt, da gabs doch mal nen riesen rabautz, dass webradios jetzt viel mehr zahlen müssen und bla und bla ..

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Ranus.net schrieb:
anfangsfrage :
warum sollte das verboten sein, wenn streamgerippe erlaubt ist ?Weil die Streams meist Radiosender sind die GEMA Gebühren abführen müssen!
Ansonsten sollte der Fragesteller mal in das alte Urheberrecht schauen,
da steht seine Antwort drin.Hinweis: Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsauskunft, wer so etwas benötigt sollte einen Rechtsanwalt fragen.
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Die WEB-Radios zahlen pro Zeit/Lied und User.
Somit wird für jeden möglichen User eine Abgabe fällig.
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cd9000 schrieb:
Soweit ich weiß war es in De. schon immer verboten, urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen (das fällt schließlich nicht mehr unter Sicherheitskopie).
Das stimmt so nicht. Abgesehen von den "Bezahl-Herunterlad-Vertriebsystemen" ist es auch möglich, das die private Weitergabe einer Kopie über das Internet der (erlaubten) Weitergabe einer Privatkopie entspricht, speziell wenn dies nur im Freundeskreis geschieht.
Dies ist natürlich nur meine Meinung und keine Rechtsauskunft.
Bye, TGGC (Wähle deine Helden)
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TGGC schrieb:
cd9000 schrieb:
Soweit ich weiß war es in De. schon immer verboten, urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen (das fällt schließlich nicht mehr unter Sicherheitskopie).
Das stimmt so nicht. Abgesehen von den "Bezahl-Herunterlad-Vertriebsystemen" ist es auch möglich, das die private Weitergabe einer Kopie über das Internet der (erlaubten) Weitergabe einer Privatkopie entspricht, speziell wenn dies nur im Freundeskreis geschieht.
Betonung auf "Freundeskreis", was bei den allermeisten P2P-Netzwerken wohl nicht mehr der Fall ist. Und ich meine davon handelt dieser Thread.
Mit den Bezahlsystemen hast du aber Recht, ich bezog mich wie gesagt auf öffentliche P2P-Systeme.
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"Betonung auf "Freundeskreis", was bei den allermeisten P2P-Netzwerken wohl nicht mehr der Fall ist. Und ich meine davon handelt dieser Thread."
Und wie sieht das dann vor Gericht aus? Finden die raus, wer grad alles in dem Netzwerk online war und suchen dann einen, der beweisbar nicht dein Freund ist?
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betrug schrieb:
du darfst soviel hochladen, wie du willst. du musst nur für alle dateien das urheberrecht haben

Unsinn. Wenn der Urheber diese Verbreitung ausdrücklich erlaubt, darfst du es auch so hochladen. Das gleiche sollte gelten, wenn es keiner das Urheberrecht hat (z.b. Urheber seit 70J. tot)
Bye, TGGC (Wähle deine Helden)
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Zum Thema: Auch MP3s die du vorher runtergeladen hast sind jetzt illegal wenn du nicht das Recht des Besitzes hast (z.B. die Original-CD). Beispiel sind Wurfsterne und Springmesser. Waren frueher legal, sind mittlerweile verbotene Gegenstaende, weil sich die Rechtslage geaendert hat. Und beweisen, dass du die MP3s vorher runtergeladen hast kannst nur schwer. Denn das "Erstellt am"-Datum kann man ohne Stress aendern.
@TGGC: Das Urheberrecht liegt meistens bei der Plattenfirma, sonst waeren ja alle Lieder von Verstorbenen frei verfuegbar. Und die Tantiemen gehen meines Wissens an die Erben des Musikers. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Zum Mitschnitt: Sofern der Anbieter GEMA-Gebuehren zahlt darfst du aufnehmen, aber auch nur wenn du GEZ zahlst, weil du sonst ein illegales Radio (auch Webradio!!!) betreibst und damit deine MP3s auch illegal sind.
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pli schrieb:
Zum Mitschnitt: Sofern der Anbieter GEMA-Gebuehren zahlt darfst du aufnehmen, aber auch nur wenn du GEZ zahlst, weil du sonst ein illegales Radio (auch Webradio!!!) betreibst und damit deine MP3s auch illegal sind.
Sicher?

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ursel schrieb:
Und wie sieht das dann vor Gericht aus? Finden die raus, wer grad alles in dem Netzwerk online war und suchen dann einen, der beweisbar nicht dein Freund ist?

Nö, als Rechteinhaber dürfen die ihre Stücke runterladen, soviel sie wollen. Da die MI aber wohl kaum zu deinem "Freundeskreis" (im Sinne der Sicherheitskopie) zählt haben sie mindestens ein Gegenbeispiel, sobald sie etwas von dir runterladen können. (nur meine Vermutung)
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pli schrieb:
@TGGC: Das Urheberrecht liegt meistens bei der Plattenfirma, sonst waeren ja alle Lieder von Verstorbenen frei verfuegbar. Und die Tantiemen gehen meines Wissens an die Erben des Musikers. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Wenn eine gewisse Schutzfrist abgelaufen ist, gehen die Werke in den öffentlichen Besitz über.
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@Pli: Kann man nich vergleich. Die einen Sachen sind Strafrechtlich verboten und die anderen nur Urheberrechtlich.
Klingt nich nach viel unterschied, macht aber ne ganze Menge aus
Und AFAIK ist das besitzen von MP3s nicht unzulässig.
Wie man drangekommen ist ist schliesslich das entscheidende.
Man darf sich ja schliesslich Kopien für den Privat gebrauch anschaffen. Und zwar in jeglicher Weise - also auch als MP3.
Es ist ebenfalls zulässig, das man Privatkopien von Musik CDs an Freunde weiter gibt, solange man dadurch keinen Finanziellen Vorteil hat (Als Geburtstagsgeschenk wäre es nicht zulässig, weil man ja dann kein Geschenk mehr kaufen muss)
Das heisst ich könnte belibigen Freunden alle meine CDs kopieren und einfach so schenken, ohne, Das es Probleme gibt.Und das interresante/Seltsame dabei ist: Dieser jemand besitzt selbiges Recht auch.
Zweifelhaft ist es nur, wenn man Daten runterlädt (von Öffentlich Zugänglichen mp3s! Private Weitergabe per FTP etc is vollkommen zulässig).
Denn es dürfen keine "unzulässigen Quellen" sein.Denn das öffentliche Bereitstellen von mp3's ist nicht zulässig. Daher von eben diesen unzulässigen Quellen auch.
Wobei andererseits nicht klar ist, ob dieser Jemand nun eine zulässige Kopie besitzt oder nicht.
Habe die Gesetztestexte gerade nicht hier. Wenn ich dran denke kann ich sie die Tage mal reinschreiben, dann kann jeder Interpretieren

Ansonsten sollte man eher auf Gerichtsurteile achten. Wobei das jeder Richter anders machen _KANN_
Aber wegen Download von Tauschbörsen sind auch schon leute bestraft worden.Ich hoffe das beantwortet so ungefähr die Frage^^
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o_O schrieb:
Und das interresante/Seltsame dabei ist: Dieser jemand besitzt selbiges Recht auch.
Wenn du mit "jemand" den Freund meinst, der die Sicherheitskopie empfangen hat: Der hat AFAIK kein Recht, die CD nochmal zu kopieren und herumzugeben. Außerdem darf man die Kopien nicht an beliebig viele Freunde weitergeben.
btw, man darf CDs nicht kopieren (auch keine Sicherheitskopie anfertigen), wenn man dafür einen Kopierschutz umgehen müsste.
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pli schrieb:
Zum Mitschnitt: Sofern der Anbieter GEMA-Gebuehren zahlt darfst du aufnehmen, aber auch nur wenn du GEZ zahlst, weil du sonst ein illegales Radio (auch Webradio!!!) betreibst und damit deine MP3s auch illegal sind.
Blödsinn!
GEMA und GEZ sind zwei verschiedene Dinge.
Und solange er Roglinge und einen CD benützt sollte alles im Lot sein, denn dafür werden GEMA Gebühren schon entrichtet.
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pli schrieb:
Zum Mitschnitt: Sofern der Anbieter GEMA-Gebuehren zahlt darfst du aufnehmen, aber auch nur wenn du GEZ zahlst, weil du sonst ein illegales Radio (auch Webradio!!!) betreibst und damit deine MP3s auch illegal sind.
Außedem sind für Webradios NOCH keine GEZ Gebühren fällig.
Das kommt erst noch.