Jetzt ist es durch: GEZ für PCs
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ja gut da haste recht. aber ARD und ZDF zählen wirklich nicht zu den Qualitätssendern ( es seih den man ist über 50 IMHO )
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DEvent schrieb:
und neutrage Nachrichten? Irgendwie finde ich Nachrichten, die von ca. 1000 Unternehmen finanziert werden und die von über 5 verschiedenen Sendern gesendet werden für neutraler, als die nachrichten die vom Staat alleine finanziert werden.
Deshalb geht die Kohle an die GEZ und nicht ans Finanzamt...
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nicht von mir, aus einen anderen forum kopiert:
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Hans, der Schwarzseher ..... oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefährlich leben
ein Beitrag, der nur der Unterhaltung dienen sollDas ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs. 1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.Mehr zu diesem Thema gibt es hier: www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m
odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.
Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung."man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"
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Anmerkung: / Disclaimer:
Dieser Text ist von http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/ zur Verfügung gestellt worden. Alle Personen und die Geschichte selbst sind frei erfunden. Dieser Text sollte von niemanden gelesen werden. Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von niemanden begangen werden sollte.*
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Auf SAT 1 kam grad ein Bericht über die GEZ mit einem GEZ-Eintreiber ( Gesicht zensiert / Stimme verstellt ).
Eine staatlich gedeckte Mafia, mehr is es nicht.
Ob schon der ein oder andere GEZ-Spitzel schmerzvolle Erfahrungen machen musste, dass würde mich mal interessieren.
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Hab den Bericht auch gesehen. Aber schon alles aus dem Internet gewusst.

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Man kanns ja mal so versuchen (funktioniert nur bei Mietshaeusern): Wenns klingelt lasst den Kerl in den Hausflur (nicht in die Wohnung!) und sobald er was von GEZ sagt fordert ihn auf sofort das Grundstueck zu verlassen. Wenn er das nicht tut, ruft die Polizei und droht ihm ihr nehmt ihn nach Paragraph 127 StPO wegen Fluchtgefahr nach Hausfriedensbruch und Noetigung fest bis die Polizei ankommt. Denke das schreckt auch nen GEZ-Druecker ab.
Btw: die GEZ hat in allen Studentenwohnheimen der TU Darmstadt mittlerweile Hausverbot wegen mehrfacher Belaestigung der Bewohner *lol*.
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pli schrieb:
Man kanns ja mal so versuchen (funktioniert nur bei Mietshaeusern): Wenns klingelt lasst den Kerl in den Hausflur (nicht in die Wohnung!) und sobald er was von GEZ sagt fordert ihn auf sofort das Grundstueck zu verlassen.
Ich dachte, das wäre eh die normale gebotene Reaktion. Das klappt aber wohl auch bei Eigentumswohnungshäusern. Und abgesehen vom Hausflur klappt das auch bei Einfamilienhäusern...
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HEZ schrieb:
pli schrieb:
Man kanns ja mal so versuchen (funktioniert nur bei Mietshaeusern): Wenns klingelt lasst den Kerl in den Hausflur (nicht in die Wohnung!) und sobald er was von GEZ sagt fordert ihn auf sofort das Grundstueck zu verlassen.
Ich dachte, das wäre eh die normale gebotene Reaktion. Das klappt aber wohl auch bei Eigentumswohnungshäusern. Und abgesehen vom Hausflur klappt das auch bei Einfamilienhäusern...
Den Teil den du zitiert hast sicher, das war aber nur das warmup. Mir war die Festnahme nach StPO und das Rufen der Polizei wichtig. Sicher geht das auch bei anderen Haeusern, aber ich wuerde sojemand nicht in meine Wohnung lassen, hoestens in den Hausflur.
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Wenn man ihn freiwillig in die Wohnung läßt ist es kein Hausfriedensbruch.
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da hat man kein fernseher und radio und die lassen ein immernoch ned in ruhe
baaahhh da würd man ja am liebsten auswandernich würds ja akzeptieren wenn der staat die infratruktur aufgebaut hätte wie ehemals beim fernsehn
stattdessen muss man zahlen und bekommt dafür überhaupt keine leistung... nichma ne dsl oder cable flat
assi assi assi
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Unix-Tom schrieb:
Wenn man ihn freiwillig in die Wohnung läßt ist es kein Hausfriedensbruch.
was ist, wenn er sie auf aufforderung hin nicht verläßt?
wie lange muß ich betteln, bis es hausfriedensbruch ist? reicht es, es einmal bestimmt zu sagen? muß ich es dreimal sagen? muß ich ihm hiebe androhen oder drohen, die polizei zu rufen?