Ist es illegal über Gegenstände zu springen?



  • net schrieb:

    HEZ schrieb:

    versuchte fahrlässige Sachbeschädigung

    sowas gibts nicht

    Warum zitiert ihr meinen Smiley nicht mit?!



  • weils die ganze antwort und damit das

    this.posts++;
    

    sinnlos macht 😉 🤡



  • HEZ schrieb:

    net schrieb:

    HEZ schrieb:

    versuchte fahrlässige Sachbeschädigung

    sowas gibts nicht

    Warum zitiert ihr meinen Smiley nicht mit?!

    Warum Plural?! 😉



  • Stimmt, du hattest nen Fullquote. Auch nicht viel besser. :p



  • das_brot schrieb:

    weils die ganze antwort und damit das

    this.posts++;
    

    sinnlos macht 😉 🤡

    Ich finde den Witz, irgendwelchen Müll in einer Programmiersprache zu formulieren langsam recht abgenutzt. Das haben meine Mitschüler in der 10. Klasse auch immer gemacht, als sie Java ( 🙄) dann schon etwas besser konnten und haben sich dann 'nen Ast gefreut. Wieso überhaupt "this**.**posts" und nicht "this->posts"? 🙂



  • Männer haben Hoden. Frauen haben Eier. 💡
    Ihr habt wohl in Bio net aufgepasst.



  • noebef schrieb:

    Hi, wir sind gestern mal spaßeshalber über Mülleimer und Blumentöpfe und so gesprungen.

    wie sinnvoll, suffkopp 😡

    aber ich denk mal das ich das schaffen würde.

    Was man mit besoffener RÜbe nicht so alles denkt. Dann klappt es nicht und du verdrückst dich, der Eigentümer hat dann den Ärger, tolle Sache 😡 👎
    Du bist dir nichtmal sicher es zu schaffen, so ein kindischer scheiß... waren frauen dabei? pubertäres gehabe auf unterstem niveau 👎



  • Doktor Prokt schrieb:

    Ich habe einen richtig langen, hässlichen Kratzer in der Motorhaube, weil dort jemand, nachdem es geregnet hat, hinübergeslidet ist.

    na und? die kiste fährt doch noch. was willste mehr?



  • @12polizei34:
    Das ist bestimmt ne sinnvollere Aktivität als solche stumpfsinnigen Posts zu schreiben wie den deinigen. Es waren keine Frauen dabei (ich bin ja schließlich n progger ;)) und es war auch kein Alkohol im Spiel (obwohl ich n progger bin :D).
    Was hast du denn gegen ein wenig sportliche Beteiligung im urbanen Millieu auszusetzen?
    Ich bin ja auch nicht über ne Motorhaube gesprungen und werde es auch nicht tun, obwohl ich beim Hochsprung 1,88 schaff. Mich hat es nur interessiert, ob man über ne Motorhaube springen und dem Herrn Wachtmeister dann locker, flockig nen Guten Tag wünschen könnte.



  • net schrieb:

    Doktor Prokt schrieb:

    Ich habe einen richtig langen, hässlichen Kratzer in der Motorhaube, weil dort jemand, nachdem es geregnet hat, hinübergeslidet ist.

    na und? die kiste fährt doch noch. was willste mehr?

    Naja, so lustig ist ein Kratzer nicht, mir haben ein paar Leute am Auto mehrere richtig lange Kratzer gemacht, da musste zumindest ein wenig Lack drauf, damit das nicht anrostet. Außerdem macht sich das beim späteren Verkauf echt überhaupt nicht gut, von wegen Wertverlust und so. Solange die Kiste wirklich alt ist, ists ja nicht so schlimm, aber meiner ist grade 2,5 Jahre alt. (Hab ich als Jahreswagen gekriegt)



  • BTW: Gibt es da nicht so ein Gesetz gegen "groben Unfug". Ich könnte mir vorstellen, dass das unter diesen Punkt fällt.



  • Gregor@Home schrieb:

    BTW: Gibt es da nicht so ein Gesetz gegen "groben Unfug". Ich könnte mir vorstellen, dass das unter diesen Punkt fällt.

    belästigung der allgemeinheit? wohl kaum, eher belustigung



  • net schrieb:

    Gregor@Home schrieb:

    BTW: Gibt es da nicht so ein Gesetz gegen "groben Unfug". Ich könnte mir vorstellen, dass das unter diesen Punkt fällt.

    belästigung der allgemeinheit? wohl kaum, eher belustigung

    Ich habe dazu das da gefunden:

    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv026041.html

    Da soll es also einen §360 im StGB geben, der groben Unfug verbietet. Allerdings habe ich diesen Paragraphen nirgendwo gefunden. Vielleicht wurde der irgendwann abgeschafft.



  • net schrieb:

    Gregor@Home schrieb:

    BTW: Gibt es da nicht so ein Gesetz gegen "groben Unfug". Ich könnte mir vorstellen, dass das unter diesen Punkt fällt.

    belästigung der allgemeinheit? wohl kaum, eher belustigung

    Wohl eher Erregung öffentlichen Ärgernisses und so etwas gibt es!

    @ Threadersteller
    wenn du über mein Auto springen würdest, dann würdest du etwas erleben.

    Fällt euch Jungspunten eigentlich nichts besseres ein, als so einen Schwachsinn
    zu machen?

    Noch etwas, es gibt inzwischen auch Autos, bei denen sind die Motorhauben aus Kunsstoff und nicht aus Metall.
    Da genügt ein falscher Tritt und hier habt ne Rechnung von 1000 € weil
    man das wie bei einer Metallhaube nicht einfach gerade biegen kann.



  • Über Motorhauben bin ich in meiner ganzen Jugendzeit nicht gesprungen,
    ich bin schließlich kein Vollidiot.

    So etwas dummes machen doch nur Deppen. 🙄 👎



  • Metar schrieb:

    [
    Noch etwas, es gibt inzwischen auch Autos, bei denen sind die Motorhauben aus Kunsstoff und nicht aus Metall.

    also ich würd' nur über richtige autos hüpfen, nicht über trabbis.



  • Fehlen nur noch Panzer aus Plastik



  • Doktor Prokt schrieb:

    Ich habe einen richtig langen

    Ja? Zeig mal!



  • grr, nur deppen springen über motorhauben. 😡

    wenn ihr wirklich klug seit und vorallem eindruck schinden wollt, dann springt von möglichst hohen objekten auf einen möglichst harten untergrund.

    z.b. von der kirchturmspitze auf nem grabstein 😉



  • Wer hat hier eigentlich behauptet, dass irgendjemand vor hat über ne Motohaube zu springen? Beruhigt euch mal alle.
    Es geht mir jetzt wirklich nur darum ob es gegen so etwas ein Gesetz gäbe. Man kann das ganze ja noch n bißchen absurder gestalten.
    Nehmen wir mal an man möchte mit einem Messer an jemandem knapp vorbei werfen, das Werfen von Messern ist nicht verboten und der Baum in dem das Messer letztendlich landet gehört dem Messerwerfer selbst.
    Gäbe es dagegen nun ein Gesetz? Muss es ja auf jeden Fall geben. Nur welches? Es ist ja kein versuchter Mord, weil man ja von Anfang an Niemanden treffen will. Dass es von außen wie ein versuchter Mord aussieht soll jetzt mal außer Acht gelassen werden.

    Zum groben Unfug sagt Wikipedia übrigens:

    Grober Unfug ist eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, sodass die Öffentlichkeit belästigt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grober_Unfug

    OK, das wäre beim Messerwerfbeispiel wohl der Fall. Ich glaub der Beworfene würde sich schon n bißchen belästigt fühlen. Aber bei dem Motorhaubenbeispiel gibt es ja keine Belästigung, oder?

    Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es auch nicht. Es sei denn man springt nackt. 😃

    Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.


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