[ZDF] Machtkampf ums Kanzleramt entschieden



  • Rambo256 schrieb:

    Die Partei mit den meisten Stimmen hat automatisch den Auftrag eine Regierung zu bilden. Ist nun mal so, das war in der Vergangenheit nicht anders!

    Dann wärs die SPD 🙄
    Traditionell ist es aber die stärkste Fraktion. Und da ist es die CDU/CSU.


  • Mod

    Rambo256 schrieb:

    Die Partei mit den meisten Stimmen hat automatisch den Auftrag eine Regierung zu bilden. Ist nun mal so, das war in der Vergangenheit nicht anders!

    Es gibt keinen derartigen Auftrag o.ä.

    So ist die Definition:

    *Artikel 63- [Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers]

    (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.

    (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

    (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

    (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
    *

    Letztlich brauchen die Parteien also gar nichts ausklüngeln oder beauftragen, Köhler kann die Vorschläge der Fraktion aufgreifen, legt einen Namen dem Bundestag vor (z.B. Schröder), der bekommt keine Mehrheit, also wählt der Bundestag erneut (z.B. Merkel), diese bekommt keine Mehrheit. Danach ist free fire zone, d.h. weitere Wahl im Showdown, Merkel vs. Schröder, sagen wir Merkel bekommt ein paar Stimmen mehr als Schröder (46% zu 44%), dann kann Köhler entweder Merkel zur Kanzlerin mit Minderheit machen, oder Neuwahlen ansetzen.

    In unserem Konsensstaat fürchtet man aber natürlich diese offenen Konflikte und diesen offenen Schlagabtausch, daher stellt man vorher sicher, daß sich die Parteien auf einen Kandidaten einigen, der sicher eine Mehrheit hat, so daß bereits der 1. Vorschlag des Bundespräsidenten angenommen wird.

    Früher - bei den ersten Bundeskanzlerwahlen - war das meines Wissens nicht so, da traten noch echte Gegenkandidaten an.



  • verstößt das geschacher, das wir erlebt haben, nicht gegen absatz 1? oder was ist mit "ohne aussprache" gemeint?
    verfluchtes juristenpack! 😡


  • Mod

    Ich denke, es verstößt nicht gegen den Artikel. Denn es heißt ja "ohne Aussprache nach Vorschlag des BP". Aber wie der BP zu seinem Vorschlag kommt, ist nirgendwo definiert - hat mich übrigens gewundert, das wußte ich auch nicht. Dachte, daß der Vorschlag aus dem Bundestag kommen müsse o.ä., aber ist nicht gegeben.

    Und alles was wir zur Zeit erleben, sind ja Verhandlungen der Parteien... nicht im Bundestag.

    Aber Du hast natürlich recht: es widerspricht sicherlich dem Sinn des GG. Nur widerspricht bereits das heutige Parteiensystem dem GG, also kommt's darauf dann auch nicht mehr wirklich an.



  • ah, das heißt einfach nur, daß es keine debatte über den vorschlag geben darf. hm.
    daß das parteiensystem sich ebenfalls jenseits des GG bewegt, wird einer der gründe für die nächste revolution sein; die wir alle noch erleben werden.



  • scrub schrieb:

    ...daß das parteiensystem sich ebenfalls jenseits des GG bewegt...

    Wo tut es das denn 😕



  • Der Machtkampf ist vielleicht doch nicht entschieden:
    CSU und SPD bestreiten Merkels Richtlinienkompetenz

    mfg


  • Mod

    Rodney schrieb:

    scrub schrieb:

    ...daß das parteiensystem sich ebenfalls jenseits des GG bewegt...

    Wo tut es das denn 😕

    Im Alltag.

    Im GG steht "die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit".

    Das wird in der Praxis aber nicht eingehalten, da von einer Mitwirkung keine Rede sein kann.

    Die Gesetzgebung und das gesamte Verfahren in Bezug auf politische Ämter, Wahlen und Verfassungsorgane wurde aber so gedreht, daß ohne politische Parteien keinerlei Mitwirkung mehr möglich ist. Das GG sieht aber explizit vor, daß die Parteien mitwirken - nicht diese bestimmen oder monopolisieren.

    Viele Verfassungsrechtler sehen daher die heutige Parteiendiktatur als verfassungswidrig an, zumindest aber als gegen den Sinn des GG verstossend.

    z.B. http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Beuteneu.htm



  • Tja, das ist Honeckers Rache *g* 😃





  • ^^ ATOMROFL ^^

    zum parteiensystem: es ist eigentlich logisch, daß es parteien gibt und diese erheblichen einfluß haben. aber, wie Marc++us sagte, irgendwo muß doch eine grenze sein. und durch das bestehende system werden weitere mißachtungen der eigentlich beabsichtigten strukturen nur begünstigt. gäbe es nicht diese parteienoligarchie, dann würde z.b. auch die instrumentalisierung der verschiedenen staatsorgane zum blocken des gegners erschwert.


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