Eltern zu lebenslangee Haft verurteilt



  • Mit Strafen wird man den Eltern doch gar nicht gerecht. Sie haben sich offensichtlich aus dem moralischen und gesellschaftlichen Leben zurück gezogen. Daher macht eine Bestrafung dedr Täter wohl keinen Sinn, da sie ja keine Reflektion über die eigene Schuld auslöst.

    Also ist die Bestrafung wohl nur im Sinne der gemeinschaftlichen "Rache" anzusehen. Wobei Lebenslang den meisten hier nicht weit genug zu gehen scheint. Das zeigt natürlich die Wichtigkeit einer gemeinschaftlichen Strafaktion, da sich dadurch die Gemeinschaft in ihrer Gemeinschaft, also auch in den von ihr ausgehenden Gesetzen und moralischen Ansichten, bestärkt fühlt.

    Aber bei einer Gemeinschaft von 80 Millionen Menschen funktioniert eine Strafaktion wie zB Steinigen nicht so, wie sie bei einer Dorfgemeinschaft von 20-500 Leuten funktioniert.


  • Mod

    Ausgeschlossen aus der Gesellschaft zu sein ist kein Grund ein Kind qualvoll zu töten und noch weniger eine Rechtfertigung dafür. Deswegen ist es ein simpler Foltermord der ganz klar mit Freiheitsstrafe zu bekämpfen ist - wo diese stattfindet müssen Psychiater entscheiden.

    Aber ein "Der beste Weg wäre sie statt einzusperren wieder in die Gesellschaft zu integrieren" ist imho der Falsche.

    MfG SideWinder



  • Ausgeschlossen aus der Gesellschaft zu sein ist kein Grund ein Kind qualvoll zu töten und noch weniger eine Rechtfertigung dafür.

    Da die beiden Eltern offensichtlich anders denken, als dies in dieser Gesellschaft angedacht ist, bleibt für eine Bestrafung im Rahmen der Gesellschaft nur übrig, dass man die zu bestrafenden erst wieder in diese Gesellschaft zurück führt. Erst dann ist es möglich sie zu bestrafen.



  • @kingruedi:
    "Nach Überzeugung des Gerichts waren sich sowohl Mutter als auch Vater darüber im Klaren, dass es falsch ist, was sie tun.
    (...)
    Beide hätten genau gewusst, dass Jessica sterben würde, wenn sie nichts änderten, und dies hätten (sie) billigend in Kauf genommen, sagte der Richter.
    (...)
    Er habe "hinter der Fassade eines intakten Familienlebens" verschleiert, wie es seiner Tochter tatsächlich ging. Einem Kollegen erzählte er etwa stolz von der Einschulung seines Kindes, die es nie gab.
    (...)
    Die Stromfalle im Zimmer des Kindes, ein blanker Draht, der unter Spannung stand und weit aus der Wand ragte, habe M. angebracht. Zu diesem Zeitpunkt hätten sie gemeinschaftlich den Tod ihrer Tochter in Kauf genommen."

    Sie waren sich ihrer Schuld also sehr wohl bewusst und haben sogar vorsätzlich gehandelt.



  • kingruedi schrieb:

    Da die beiden Eltern offensichtlich anders denken, als dies in dieser Gesellschaft angedacht ist, bleibt für eine Bestrafung im Rahmen der Gesellschaft nur übrig, dass man die zu bestrafenden erst wieder in diese Gesellschaft zurück führt.

    Ich denke dass das so gut wie unmöglich ist, die machten nicht den Eindruck, wieder "zurück" zu wollen.



  • @sarfuan
    Nur weil sie wussten, dass es illegal ist in diesem Staat Kinder verhungern zu lassen und das sie es mit voller Absicht taten, sagt ja gerade, dass sie die Vorstellungen dieser Gesellschaft nicht akzeptiert haben.

    @GPC
    naja, ob sie es wollen oder nicht ist ja egal. Ich will nur darauf hinaus, dass man niemanden bestrafen kann, der nicht über seine Schuld reflektieren kann. Daher gibt es eben auch Täter, die wieder "Rückfällig" werden.

    Schuld ist eben kein statischer Begriff, sondern relativ zum gesellschaftlichen Modell und wenn man das nicht annimmt, kann man auch keine Schuld, die aus den Vorstellungen der Gesellschaft resultiert, empfinden.


  • Mod

    Schuld wird an der derzeit vorherrschenden Meinung gemessen und nicht an den Ansichten des Täters - wo kämen wir da hin? Ist sich der Täter, wie im vorliegenden Fall, bewusst, eine Straftat zu begehen (aus welchen Gründen auch immer) ist er natürlich an den Gesetzen der Gesellschaft und nicht an seinen eigenen Gesetzen zu bestrafen.

    Sieht er selbst keine Schuld ist das als besonderes Vergehen zu achten und nicht durch Strafmilderung zu respektieren. Jemand der sich für die Gesellschaft absolut nicht interessiert und/oder deren Regeln nicht achtet msus damit rechnen von der Gesellschaft verstoßen zu werden (in diesem Fall durch Gefänignisstrafe).

    MfG SideWinder



  • Du kannst den Täter aus Sicht des Täters nicht bestrafen, da es ihm hier an dem entsprechenden Unrechtsbewußtsein fehlt. Du kannst ihn natürlich wegsperren, dass meine ich aber nicht.



  • kingruedi schrieb:

    Du kannst den Täter aus Sicht des Täters nicht bestrafen, da es ihm hier an dem entsprechenden Unrechtsbewußtsein fehlt.

    Wie schon gesagt, das Gericht kann zu dem Schluß, dass die Täter sich ihrer Schuld voll bewusst waren - nicht dass, wie du es interpretierst, sie nur wussten, dass es illegal ist, sondern dass sie sich ihrer Schuld voll bewusst waren und vollständig schuldfähig sind. Dazu passt auch, dass die Mutter z.B. im Gericht ständig ihr Gesicht vom Publikum abgewendet und zur Wand hin gerichtet gehalten und mit den Händen verdeckt hat. Jemand, der sich keiner Schuld bewusst ist, hat wohl kaum einen Grund, sich zu schämen ...



  • kingruedi schrieb:

    Du kannst den Täter aus Sicht des Täters nicht bestrafen, da es ihm hier an dem entsprechenden Unrechtsbewußtsein fehlt. Du kannst ihn natürlich wegsperren, dass meine ich aber nicht.

    Willst du darauf hinaus, dass die Eltern das Urteil (für ihre Maßstäbe) nicht als Strafe empfinden, und deshalb eine andere Strafe gefunden werden müsse?


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