Mal wieder die GEZ



  • abcd schrieb:

    Ach stimmt ja, ich hatte mich ja angemeldet... und war dann auf einmal so überrascht als die Zahlungsanweisung ins Haus geflattert ist. 😃

    Die wenigsten haben sich freiwillig bei der GEZ angemeldet!

    ??? zwangsanmeldung? da bist selber schuld

    gleich dagegen widerspruch einlegen, und mitteilen, dass du kein empfangsbereitses gerät hast

    tja schon ist die zwangsanmeldung wirkungslos

    solange der GEZ vertreter nicht mit eigenen augen deinen tv gesehen hat, können die gar nichts! bei mir kommen immer wieder mal briefe reingeflattert ( die ersten davon waren noch freundlich ) aber ich antworte nie und gebe nie auskunft 🙂

    bin doch nicht mediamarkt ca 220 euro im jahr zu zahlen 😮



  • ajax schrieb:

    ??? zwangsanmeldung?

    Oder einfach die übliche Nötigung und Erpressung.



  • was für erpressung?

    wenn dich jemand erpresst, hast das recht ihn anzuzeigen.



  • Bei mir stand ein GEZ Mann vor der Tür. War denn etwas perplex, habe mich so gesehen schon freiwillig angemeldet. Aber auch gleich einen Antrag auf Befreiung gestellt.



  • ich seh selber nich fern, aber mein vater hat einfach sein fernsehen auf mich umgemeldet weil ich befreit bin wegen arbeitslosigkeit. also sucht euch einfach 'n dummen arbeitslosen ^^



  • trotzdem fake.

    die gez zahlt nie zurück. eine abmeldung gilt immer erst ab eingang. ist auhc im netz unter gez nachzulesen.

    abcd, du scheiß gez-mitarbeiter 😡 👎



  • fake-alarm schrieb:

    trotzdem fake.

    die gez zahlt nie zurück. eine abmeldung gilt immer erst ab eingang. ist auhc im netz unter gez nachzulesen.

    und was ist, wenn man schon vorgezahlt hat.



  • ich hab so nen schönen abschlussatz in deren brief "Melden sie sich bei uns, auch wenn sie denken sie müßten nicht" oder desgleichen *hahaha*, dabei ist hier im ganzen Haus keine möglichkeit TV zu empfangen. satschüssel ist verboten, für digitalantenne ist die signalstärke zu schwach und das gebäude ist nicht an das kabelnetz angeschlossen... aber nächstes jahr sind wir wohl alle am arsh, dann muss man doch nen internetfähigen pc anmelden afaik. ich frage mich nur wie Funkwellen durch meine firewall kommen 😉

    aber das ist halt das schöne an einer diktatur, einige wenige entscheiden was der rest zu wollen hat...

    lieber ein paar dvds ausleihen 👍 und dann braucht man auch nicht den 23sten öffentlichen kanal mit den schönsten pullermovies undichter kleinkinder subventionieren.

    rapso->greets();



  • rapso schrieb:

    aber nächstes jahr sind wir wohl alle am arsh, dann muss man doch nen internetfähigen pc anmelden

    Wirklich??? Ist mir neu. Ich weis nur, dass man zahlen muss, wenn man eine TV-Karte hat.



  • Pellaeon schrieb:

    rapso schrieb:

    aber nächstes jahr sind wir wohl alle am arsh, dann muss man doch nen internetfähigen pc anmelden

    Wirklich??? Ist mir neu. Ich weis nur, dass man zahlen muss, wenn man eine TV-Karte hat.

    ja wirklich 😞

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982 schrieb:

    ...Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, ...

    eigentlich müßte man dann auch für jedes handy zahlen und jedes elektronische gerät, weil es potenziel irgend ein medium empfangen kann und dann kann man es auch steuer nennen.

    rapso->greets();



  • hm ich lese da "Pläne". Das muss dann sicher doch erst noch vom Bundesrat abgesegnet werden ... . Obwohl das nicht wirklich ein Trost ist, bisher haben die ja in dieser Sache fast alles einfach durchgewunken ... Ist sogar besser als die Lizenz zum Geld drucken, weil hier die Inflation nicht so schnell steigt^^ (bitter-sarkastisch gemeint)



  • Wie gut, dass mein Schatz "fernsehsüchtig" ist und ich mir nie Gedanken machen musste, die Kiste abzumelden. 🙄
    So kann mir das mit den PCs relativ egal sein, solange die nicht pro Stück abrechnen.



  • Pellaeon schrieb:

    hm ich lese da "Pläne". Das muss dann sicher doch erst noch vom Bundesrat abgesegnet werden ... . Obwohl das nicht wirklich ein Trost ist, bisher haben die ja in dieser Sache fast alles einfach durchgewunken ... Ist sogar besser als die Lizenz zum Geld drucken, weil hier die Inflation nicht so schnell steigt^^ (bitter-sarkastisch gemeint)

    GEZ.de schrieb:

    Keine Gebühren für Internet-PCs!
    Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

    weiter

    http://www.gez-abschaffen.de/neuerRfGebStV.htm schrieb:

    PCs werden gebührenpflichtig. PCs mit Internetanschluss heißen ab sofort "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und werden mit der kompletten Gebührenpflicht belastet (also 204,36 Euro/Jahr). Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006, in der keine Gebühren erhoben werden.

    estartu schrieb:

    Wie gut, dass mein Schatz "fernsehsüchtig" ist und ich mir nie Gedanken machen musste, die Kiste abzumelden.
    So kann mir das mit den PCs relativ egal sein, solange die nicht pro Stück abrechnen.

    wenn es dein pc ist und du nicht gerade verheiratet bist, mußt du das seperat anmelden... jedenfalls steht das in dem brief der GEZ den ich bekommen habe.
    natürlich kann man in dem falle smart sein und alle Elektrogeräte auf eine Person als Besitzer titulieren, aber naja...
    dazu

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#2 schrieb:

    Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?
    Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei.

    rapso->greets();



  • *Lol* dürfen auch 56k-Modem-Benutzer bezahlen? Langsam setz es echt aus bei denen ... niemand hat verlangt, dass die ihr Programm online stellen oder sich dem digitalen Netz da anschließen(mir fällt jetzt der Name nicht ein) ...



  • Sobald der PC "internetfähig" ist, soll man ab 2007 GEZ zahlen tuhen müssen getan haben tun. 😋

    Dazu auch:

    http://www.zyn.de/geztapo/804084.html



  • ajax schrieb:

    bin doch nicht mediamarkt ca 220 euro im jahr zu zahlen 😮

    Oh man, bei dir hat das Marketing dieses Konzerns wohl voll gewirkt.

    Wenn jeder anfängt, das Wort "blöd" durch den Markennamen "Mediamarkt" zu ersetzen, dann hat Mediamarkt sein Ziel, kostenlos überall mit dem eigenen Namen präsent zu sein erreicht.

    [IRONIE]
    Gut das du das unterstützt!!!
    [/IRONIE}



  • fake-alarm schrieb:

    die gez zahlt nie zurück. eine abmeldung gilt immer erst ab eingang. ist auhc im netz unter gez nachzulesen.

    Ich hab ja nicht gesagt das sie alles zurückgezahlt haben.



  • abcd schrieb:

    fake-alarm schrieb:

    die gez zahlt nie zurück. eine abmeldung gilt immer erst ab eingang. ist auhc im netz unter gez nachzulesen.

    Ich hab ja nicht gesagt das sie alles zurückgezahlt haben.

    Naja, dann würde ja mediamarkt für blöd stehen, was nicht so schlecht wäre 😉

    er hätte schreiben müssen

    bin doch mediamarkt ca 220 euro

    damit MM es geschafft hätte.



  • Ich sperre in meinem Proxy sämtliche staatlichen Rundfunkseiten (ist eh nur
    Müll auf deren Seiten zu finden bzw. Kram, den es anderswo ohne Gebühren gibt).
    Ich freu mich schon auf die Diskussion mit dem freundlichen GEZ-Menschen von
    der Tür 🤡

    22. Weshalb besucht mich ein Rundfunkgebührenbeauftragter?

    Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen. Deswegen sind Gebührenbeauftragte im Auftrag der Landesrundfunkanstalten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.
    Die Beauftragten klären Sie über Ihre Gebührenpflicht auf, nehmen Ihre An- und Änderungsmeldungen entgegen, treffen Feststellungen (im Sinne des § 3 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) - z.B. zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und berechnen für bisher nicht angemeldete Geräte die Rundfunkgebühren nach.

    Sie meinen es ja nur gut mit einem 😃


  • Mod

    Haben die irgendwelche Rechte oder könnte ich denen eiskalt jedesmal die Tür vor der Nase zumachen?

    MfG SideWinder


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