Studienfahrt Oberstufe - Verpflichtend?
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Hallo,
unser Stammkurs (12. Stufe) macht Ende dieses Schuljahres eine Studienfahrt für einige Tage nach Berlin.
Ich und noch andere Personen haben uns aber entschlossen, an dieser Studienfahrt nicht teilzunehmen und haben uns auch bei der verbindlichen Anmeldung dazu vor etwa einem halben Jahr nicht angemeldet.
Jetzt geht es allerdings los und wir sollen schriftlich eine Begründung einreichen, außerdem zählt "keine Lust" nicht als Begründung.
Bin ich wirklich dazu verpflichtet, entweder eine richtig plausible Begründung zu haben oder ansonsten teilzunehmen?
Und in den Unterricht einer anderen Stufe sollen wir in der Zeit nicht, sondern der Lehrer meinte, wir wären jetzt verpflichtet, irgendwo ein "soziales" Praktikum zu machen, sprich Altersheim oder so.Bin übrigens volljährig.
ChrisM
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Wenn nichts hilft meld dich krank.
Bist ja volljährig da kannste das selbst machen.
Und ne entsprechende Beglaubigung kriegst du beim arzt sicher wenn du eine brauchst.
Aber warum willst du denn da net mit?
Studienfahrt isch doch ne schöne sache.
Wir waren in München drei wunderschöne Tage
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Also bei uns war die Studienfahrt nicht verpflichtend, allerdings hätten wir dann irgendwo anders in den Unterrricht gemusst.
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Hi,
krankschreiben lassen hab ich auch schon überlegt, aber erstens wären das unnötige Fehlstunden im Zeugnis und zweitens seh ich es nicht ein, mir auf diese Art zu holen, was mir zusteht und was schon genehmigt wurde (indem es beim Nichtabgeben der Anmeldung keine Probleme gab). Ich bin ja gerne bereit, den Unterricht zu besuchen oder meinetwegen auch ein Praktikum zu machen, nur über die angebliche Teilnahmepflicht und die schriftliche Begründung rege ich mich auf.
Warum ich nicht mitwill... um ehrlich zu sein, hab ich mit dem Kurs nicht allzu viel zu tun und verstehe mich mit den meisten auch nicht sonderlich gut (und bevor jetzt einer meint, ich soll doch grade deswegen mitgehen: ja, ich kenne sie gut und lange, nur halt ich halt nichts von wöchentlichen Sauftouren, sondern mach lieber was anderes).
Und der Lehrer meinte noch, die Studienfahrt sei zur "Integration". Das ich nicht lache: Was soll Integration in der 12.? Ich bin volljährig und kann ja wohl selbst entscheiden, wo ich mich integrieren will und wo nicht. Und selbst wenn, warum ist sie dann Ende 12 und nicht Mitte 11 oder so?Wo steht denn, ob so eine Fahrt verpflichtend ist oder nicht?
Ich wohne in Rheinland-Pfalz, steht das dann im Schulgesetz von RP?Danke für eure Antworten!
ChrisM
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1. Wenn du noch keine 18 bist, koennen dir deine Eltern verbieten mitzufahren
2. Wenn du 18 bist kannst du aus persoenlichen Gruenden ablehenen.
Bei uns war damals jemand, der hatte einfach nicht genug Geld sich die Fahrt
zu leisten.
3. Kein Lehrer kann dich zu Ausserschulischen Aktivitaeten zwingen (zB soziales Praktikum)//EDIT:
Noch eine kleine Anmerkung:
Genau wegen dieser grosskotzigen und zwingenden Art kann ich keine Lehrer ausstehen.
Wahrscheinlich hat der Typ als er sagte "naja, musst du halt was im Altenheim machen" noch so ein sau-daemliches Grinsen aufgesetzt. Und die ganzen coolen Schleimer haben schon mitgelacht.Ich musste jetzt schon einige Jahre nicht mehr an den ganzen Scheiss denken. Und kaum dass ich das hier lese kommt alles wieder hoch *ARGH*

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3. Kein Lehrer kann dich zu Ausserschulischen Aktivitaeten zwingen (zB soziales Praktikum)
Er kann aber behaupten es ist innerschulisch. Vor allem an Privatschulen ist das Gang und Gebe.
nur halt ich halt nichts von wöchentlichen Sauftouren, sondern mach lieber was anderes
Selbst schuld :p
MfG SideWinder
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Naja, der kann aber nicht alles innerschulisch nennen, was der will. Wenn in der 12. kein Praktikum vorgesehen ist, kann er dich doch nicht dazu zwingen?¿
Wie das bei Privatschulen ist weiß ich nicht, aber ich nehme mal an, dass es um eine öffentliche Schule geht...
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Hi,
ja, es geht um eine öffentliche Schule.
2. Wenn du 18 bist kannst du aus persoenlichen Gruenden ablehenen.
Bei uns war damals jemand, der hatte einfach nicht genug Geld sich die Fahrt
zu leisten.Ja, aber was soll ich denn machen?
Bzw. was würdet ihr machen?Die schriftliche Begründung verweigern und ohne Angabe von Gründen einfach nicht mitfahren? Oder nachgeben und irgendeinen Grund ausdenken (wobei mir allerdings auch nach längerem Überlegen keiner einfällt, der nicht auf keine Lust oder kein Geld hinausläuft)?
Und dann das "soziale" Praktikum machen oder das auch verweigern?
Genau wegen dieser grosskotzigen und zwingenden Art kann ich keine Lehrer ausstehen.
Dito!
Man muss allerdings dazusagen, dass es durchaus einige nette Lehrer gibt, mit denen man gut klarkommen kann, aber leider eben auch sehr viele von dieser Sorte.
Die Frage ist halt, was ich statt dem komischen Praktikum im Altersheim stattdessen machen sollte. Auch wenn ich ein "Recht" auf Unterricht habe, wird es sich wohl kaum lohnen, für die paar Leute, die dableiben (wie gesagt, bin ja nicht der einzige) noch Unterricht zu machen.
ChrisM
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gibt es eine instanz, die gefragt werden kann?
der berühmte vertrauenslehrer, der sich mal kundig macht?wär doch ein versuch.
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Du brauchst IMHO garkeinen Grund angeben ausser "aus persönlichen Gründen". Allein die Formulierung sollte bei deutschen Beamten ein "ich sollte besser nicht weiter fragen" auslösen...
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Ich kann dir voll nachfühlen - ne Klassenfahrt mit Leuten die man nicht ausstehen kann ist Mist.

Ich hab eine hinter mir, spar es dir.
Mach die schriftliche Begründung mit persönlichen Gründen. Wenn einer fragt und nicht locker lääst, würde ich denen einkalt an den Kopf knallen, dass ich mit den Ar***löchern nix zu tun haben will und deswegen nicht mitfahre.
Mir hats damals immerhin soweit geholfen, dass ich die komplette Fahrt Narrenfreiheit hatte und machen durfte, was ich wollte - solange ich dabei in der Nähe der Lehrer bleibe und nix böses tue.
Sogar rauchen durfte ich und das in der 10.
Viel Glück

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Hi,
gibt es eine instanz, die gefragt werden kann?
der berühmte vertrauenslehrer, der sich mal kundig macht?ja, der kommt dann:
"Hm, gut, ich akzeptiere, dass du nicht mitwillst. ...
Aber hast du denn einen triftigen Grund, nicht mitzugehen? Sonst geh doch einfach mit!"Ich glaub, ich probiers einfach mal mit persönlichen Gründen, im schlimmsten Fall muss ich mir halt was anderes ausdenken oder ich knall's ihnen wirklich knallhart an den Kopf.
ChrisM
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Soweit kommt es noch, dass die Lehrer über Deinen oder den Geldbeutel Deiner Eltern entscheiden!
Und dann auch noch eine Begründung verlangen! Unverschämtheit!
Es kann Dich niemand zwingen an dieser Fahrt teilzunehmen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass Du in diesem Zeitraum dennoch in die Schule musst. Wahrscheinlich in irgendeine Klasse.
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Und dann auch noch eine Begründung verlangen! Unverschämtheit!
Sagen wir so: Wenn du einen Lottogewinn ablehnst wird man auch nachfragen.
MfG SideWinder
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ChrisM schrieb:
Hi,
gibt es eine instanz, die gefragt werden kann?
der berühmte vertrauenslehrer, der sich mal kundig macht?ja, der kommt dann:
"Hm, gut, ich akzeptiere, dass du nicht mitwillst. ...
Aber hast du denn einen triftigen Grund, nicht mitzugehen? Sonst geh doch einfach mit!"Ich glaub, ich probiers einfach mal mit persönlichen Gründen, im schlimmsten Fall muss ich mir halt was anderes ausdenken oder ich knall's ihnen wirklich knallhart an den Kopf.
ChrisM
Sag doch einfach das du kein Geld hast. Bei uns haben das auch welche gemacht. Ohne Probleme..
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Konrad schrieb:
Sag doch einfach das du kein Geld hast. Bei uns haben das auch welche gemacht. Ohne Probleme..
Hier geht's doch um's Prinzip

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Hi,
ja, genau, hier geht es um das Prinzip.
Ich find's auch ziemlich unverschämt, dass man schriftlich begründen muss, warum man nicht fast 400€ für eine Sauftour mit Leuten, die man nicht ausstehen kann, ausgeben will.
Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass Du in diesem Zeitraum dennoch in die Schule musst. Wahrscheinlich in irgendeine Klasse.
Wie gesagt, der Lehrer hat das bereits ausgeschlossen und möchte, dass wir ein "soziales Praktikum" machen.
Ich suche jetzt schon die ganze Zeit die rheinland-pfälzische Schulordnung und ob da etwas zu diesem Thema drinsteht, aber ich find sie einfach nicht. Wie soll man sich an Gesetze und Verordnungen halten, wenn man sie nicht kennt?
Das käme natürlich schon cool, wenn ich einfach schreiben könnte: "Hiermit erkläre ich, gemäß §bla nicht an der Studienfahrt von ... bis ... teilzunehmen. In dieser Zeit möchte ich stattdessen mein Recht auf Ersatzunterricht gemäß §bla in Anspruch nehmen."

Aber wenn das nicht geht, werd ich es bei den persönlichen Gründen und Geldmangel belassen und wenn er trotzdem nachfragt, ist er selbst schuld.
ChrisM
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Such da mal weiter, vielleicht findest du ja was: http://www.deutscher-bildungsserver.de/db/browse_fisb_sw.html?feld=schlagwort&buchstabe=S

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Warum ueberhaupt suchen? Sag doch einfach SIE sollen dir die Stelle im Gesetz zeigen, die dich verpflichtet mitzufahren oder ein Praktikum zu machen.
Koennen SIE es dir nicht schwarz-auf-weiss zeigen machste halt "nur" Ersatzuntericht.
Ansonsten beschwerst du dich bei deinem Rektor. Falls der nicht zuhoert, gibt es ja auch noch hoehere Instanzen
Ich meine, wo gibt's den sowas ueberhaupt? Da sagst du nein, ich moechte lieber was lernen in der Zeit und es heisst "ne ne, so geht das aber nicht".
Machen die Lehrer sich nicht sogar schuldig, indem sie sich weigern dich am regulaeren Untericht teilnehmen zu lassen!?