Steuerfrage zu meinem Gewerbe
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Hallo!
Habe eine kurze Frage.
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe und liefere jeden Monat meine Umsatzsteuererklärung für den Monat über ElsterFormular beim FA ab.
Jetzt bekam ich per Post "Steuererklärungsvordrucke". Inhalt: Wieder eine Umsatzsteuererklärung.
Auch diese kann ich mit Elster ausfüllen. Aber ist das überhaupt noch nötig, wenn ich dies jedes Jahr erledige?
Falls ja: Mir wird dann aber nichts mehr abgebucht oder?
Nur welchen Sinn erfüllt das ganze dann?
Ich rechne wahrscheinlich alle Rechnungen des Jahres 2005 zusammen, und fülle die Umsatzsteuererklärung des Jahres 2005 damit dann aus, richtig?Also: nötig / nicht nötig? Sinn? Wie auszufüllen? Wäre nett, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
Viele Grüße,
Kevin
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Also vom FA bekommst Du bezüglich UmST. dreimal Post:
- Die Formulare zur Voranmeldung für das nächste Fiskaljahr.
- Den Vordruck für die Jahresumsatzsteueranmeldung.
- Die Jahresumsatzsteuerbescheid.
Die Voranmeldung solltest Du nach besten Wissen und Gewissen erstellen und die Umsatzsteuern abführen. Die Jahressteuererklärung ist ein Korrekturbescheid der sich aus der Jahresegesamtbilanz ergibt, z.B. durch Rechnungskorrektur, Änderung der Umsatzsteuerpflicht, Buchungspfehler.
Wichtig zu Wissen: Bei Einzelunternehmen setzt das FA deine gesamten selbstständigen Einkünfte auch rückwirkend bis zur Gewerbeeröffnung als umsatzsteuerpflichtig an, unabhängig was die UmSt.-Erklärungen ausweisen.
Die Differenz ist dann gängiger Kriegsgrund zwischen dem FA und Dir.Fies wenn man von freiberuflicher Tätigkeit mit Nullbesteuerung auf gewerbetätigkeit mit Regelsteuer eingestuft wird. Dann darf man Umst. abführen die man nie kassiert hat für sämtliche Nullbesteuerungsumsätze.
Ebenso fies ist der Wechsel von Ist- auf Sollbesteuerung. Dann darf man auf einmal die Vorsteuer aller bisher nicht bezahlten Rechnungen der Vergangenheit abführen auch wenn sie damals unter Ist-Besteuerung liefen. War schon oft ein Insolvenzgrund für Kleinstbetriebe.
Aber das Wichtigste ist, dass das FA jeden Selbstständigen der seine Steuererklärungen selbst macht derzeit extrem auf den Sack geht und eine Latte von Streichungen durchführen versucht. Schon um diesen Stress zu vermeidenn lohnt sich ein Steuerberater.
cu
P84
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Danke für die Antwort....aber kannst mir vlt. die 3 Fragen einfach beantworten?
a) Muss ich die Umsatzsteuererklärung fürs ganze Jahr ausfüllen
b) Welche Erträge? Alle Nettoerträge von den Monaten des Jahres zusammengezählt?
c) wird nichts mehr von mir abgebucht, oder?Gruß,
Kevin
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a) Die Umsatzsteuererklärung gibt man für ein ganzes Jahr ab, die Umsatzsteuervoranmeldungen dagegen sind für den letzten Monat, das letzte Quartal - oder man muß gar keine machen, diese Periode hängt von der Höhe des Umsatzes ab.
b) In der Umsatzsteuererklärung (und Voranmeldung) gibt's im wesentlichen 3 fundamentale Positionen:
Deine Einnahmen zu 16% Umsatzsteuer - eigentlich ist das üblich, außer Du schreibst Bücher
Deine Ausgaben zu 16% Umsatzsteuer.
Deine Ausgabe zu 16% Umsatzsteuer.
Letztlich berechnest Du zu all diesen Posten den Nettobetrag und die USt, trägst das ein und bildest den Saldo. Das ist dann die Umsatzsteuerschuld - entweder bekommst Du was, oder Du zahlst was. Im Regelfall gilt "Gewinn - Du mußt zahlen" oder "Verlust - Du bekommst". [Diese Regel lässt sich erst Du Auslandsgeschäfte aushebeln, oder durch Autorenhonorare]
c) Wenn Du Gewinn gemacht hast, hast Du üblicherweise ungefähr 16% des Gewinns auch als Umsatzsteuerschuld (nicht exakt, in etwa), die mußt Du natürlich bezahlen - insofern wird schon was abgebucht...
Tu' Dir mal einen Gefallen und hol Dir ein einfaches Buch dazu, die gibt's auch bei der IHK oder bei den Gemeinden teilweise kostenlos. Auch das FA hat Broschüren dazu.
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Aber ich hab doch jeden Monat schon gezahlt...wieso muss ich dann jetzt nochmal 16% zahlen für die komplette Jahresabbuchung...macht doch keinen Sinn

Für die des Jahres 2005 wird doch wohl nichts mehr abgebucht?
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Ach so, kleine Unvollständigkeit meiner Ausführung:
Die Berechnung der Umsatzsteuer in der USt-Erklärung erfolgt so wie ich es gesagt habe, aber bezahlt wird nur diese Summe abzüglich der bereits mit den Voranmeldungen getätigten Zahlungen.
Gab's keine Aufrollungen oder Korrekturen, ist diese Differenz 0.