Darf man das zum Download anbieten?



  • Unix-Tom schrieb:

    War vor ca. 2 Jahren mal in den Nachrichten. Disney bekommt Probleme wenn die MM 70 Jahre alt ist da nicht mehr geschützt.

    Also ich schätze mal, dass Disney irgendwann in den 60er gestorben ist. Ist also noch etwas hin bis die Rechte verfallen. Aber ob sie dann mehr Probleme bekommen ist fraglich. Mickey Mouse-Tassen, Bettwäsche oder Kleidung kommen auch heute schon aus Asien und sind zu einem großen Teil gefälscht, wenn man sie nicht gerade in einem Disney-Store kauft.



  • newkid schrieb:

    Das Mickey was abstraktes ist hätt ich nicht gedacht 😮
    der springt doch in disneyland rum und wird dafür bezahlt mit nem miesen lohnt :p

    Er ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtes und genießt daher keinen Schutz durch dieses. Ich kenn mich da im weiteren nicht so aus, aber ich nehme an dass die Figur durch das Markenrecht geschützt ist. Dafür gelten aber ganz andere Bedingungen als im Urheberrecht.

    Das gleiche ist glaub ich mit den klassik stücken ( die ja noch immer gut laufen ). Damit macht ja auch sony und co. ( die MI ) geld damit.

    Nein das ist nicht das gleiche. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Die MI hat die Rechte an einzelnen Aufnahmen, aber nicht am Stück selbst, d.h. du darfst beispielsweise nicht "Pavarotti singt die Zauberflöte" kopieren oder öffentlich aufführen, aber du darfst dich gerne an einer eigenen Version des Originals versuchen.



  • ide usa sind voll rotze bei denen is
    das anders, hab ich im fernsen gesen

    Unter der Tat trifft ein
    Verkäufer zu, um ein eingetragenes

    Warenzeichen mit dem Patent- und
    Warenzeichenbüro zu registrieren.

    Die Markierung kann im Gebrauch o
    der einer sein bereits sein, der zukünftig

    verwendet wird. Sehen Sie § 1051
    eingetragene Warenzeichen betreffen,

    werden in Teilen 1 - 7 von Titel 37 dem

    Code von Bundesverordnungen gefunden.
    Wenn das eingetragene Warenzeichen

    zuerst ist, genehmigt durch einen Prüfer,
    wird es im Amtsblatt des

    Warenzeichenbüros veröffentlicht, um andere Beteiligte der schwebenden

    Zustimmung mitzuteilen, damit es entgegengesetzt werden kann. Sehen Sie §§

    1062 - 1063 der Tat. Ein Anklangprozeß ist
    für zurückgewiesene Anwendungen vorhanden. Sehen Sie §§ 1070 - 1071 der Tat. Unter Zivilrecht des Zustandes

    werden eingetragene Warenzeichen
    als Teil des Gesetzes der unfairen Konkurrenz

    geschützt. Ausrichtung wird n
    icht angefordert. Sehen Sie Unfaire Konkurren
    z. Gesetzliche Vorschriften der Zustände auf eingetragenen



  • ⚠ Als Frischling mußt Du heute den ganzen Tag mit einem Nudelsieb auf dem Kopf herumlaufen ⚠



  • adewew schrieb:

    ⚠ Als Frischling mußt Du heute den ganzen Tag mit einem Nudelsieb auf dem Kopf herumlaufen ⚠

    ja.



  • Hallo

    @newkid
    wenn du willst das deine Texte gelesen werden, solltest du an deinem Schreibstil arbeiten. Der ist ja echt unlesbar.

    bis bald
    akari



  • @akari: Bist Du wirklich ein Iraker?



  • Zu Manson:
    Es gibt zwei Fälle:
    1. Du spielst das Stück eins zu eins nach -> Cover du musst nur die Gema Erlöse abführen, die restliche Erlöse aus den Verkäufen gehen an dich.

    2. Du nimmst nur ein Teil eines Stückes / oder veränderst es, dann musst du eine Erlaubnis bei den Rechteinhaber einholen.



  • newkid schrieb:

    ide usa sind voll rotze bei denen is
    das anders, hab ich im fernsen gesen

    Ja, bei denen sinds ein paar Jahre mehr, 95 nach dem Tod oder so 😉 Das Copyright von Happy Birthday läuft doch bald aus oder?



  • Sacht mal... ich war grad auf der Homepage von diesem Obermotz-Saftladen GEMA und hab mir da das Urheberrecht angeguckt (hatte von vorne herein keine Lust, das alles durchzulesen!). Mal abgesehen davon, dass es mir viel zu lang dauert, das ganze durchzulesen, hab ich da noch eine Frage an euch: Bin ich der einzige Dumme, der das da nicht versteht oder kapiert ihr das alle auch nicht?? Ich meine, ich bin zwar 15-jähriger Gymnasiast, aber das Deutsch, das die rechtsanwälte und wer nicht alles da in den Gesetzen benutzen... das kapiert doch echt keiner. Ich versteh da nur Bahnhof von...

    Mr. B



  • Gib mal ne URL. Hab keine Lust zu suchen um eine Ja/Nein-Antwort zu geben 😉 .



  • Man braucht zwar etwas dafür aber nach einem Durchblick ist Gesetzesdeutsch sehr einfach.
    Das schwierige daran sind die Verknüpfungen.
    Man kann nicht einen § Lesen und alle verstehen. Siehe Verkehrtsrecht. Nur die Verkehrszeichen zu kennen hilft nichts. Man muss auch Wissen wie, wann und wo sie aufgestellt werden, welche Voraussetzungen sie haben müssen um gültig zu sein, etc.




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