Darf man das zum Download anbieten?



  • @akari: Bist Du wirklich ein Iraker?



  • Zu Manson:
    Es gibt zwei Fälle:
    1. Du spielst das Stück eins zu eins nach -> Cover du musst nur die Gema Erlöse abführen, die restliche Erlöse aus den Verkäufen gehen an dich.

    2. Du nimmst nur ein Teil eines Stückes / oder veränderst es, dann musst du eine Erlaubnis bei den Rechteinhaber einholen.



  • newkid schrieb:

    ide usa sind voll rotze bei denen is
    das anders, hab ich im fernsen gesen

    Ja, bei denen sinds ein paar Jahre mehr, 95 nach dem Tod oder so 😉 Das Copyright von Happy Birthday läuft doch bald aus oder?



  • Sacht mal... ich war grad auf der Homepage von diesem Obermotz-Saftladen GEMA und hab mir da das Urheberrecht angeguckt (hatte von vorne herein keine Lust, das alles durchzulesen!). Mal abgesehen davon, dass es mir viel zu lang dauert, das ganze durchzulesen, hab ich da noch eine Frage an euch: Bin ich der einzige Dumme, der das da nicht versteht oder kapiert ihr das alle auch nicht?? Ich meine, ich bin zwar 15-jähriger Gymnasiast, aber das Deutsch, das die rechtsanwälte und wer nicht alles da in den Gesetzen benutzen... das kapiert doch echt keiner. Ich versteh da nur Bahnhof von...

    Mr. B



  • Gib mal ne URL. Hab keine Lust zu suchen um eine Ja/Nein-Antwort zu geben 😉 .



  • Man braucht zwar etwas dafür aber nach einem Durchblick ist Gesetzesdeutsch sehr einfach.
    Das schwierige daran sind die Verknüpfungen.
    Man kann nicht einen § Lesen und alle verstehen. Siehe Verkehrtsrecht. Nur die Verkehrszeichen zu kennen hilft nichts. Man muss auch Wissen wie, wann und wo sie aufgestellt werden, welche Voraussetzungen sie haben müssen um gültig zu sein, etc.




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