Bis wie viele Personen dürfen nicht ungefragt photographiert werden?



  • Es gibt doch so ein Gesetz, wonach Gruppen von <= 3 (?) Menschen nicht ohne deren Zustimmung photographiert werden dürfen? Wie ist da die genaue Fassung?



  • AFAIK beziehen sich das Recht an eigenen Bildern nur auf deren Veröffentlichung (wobei hier auch schon von öffentlich die Rede ist, wenn A ein Bild von B macht, es daheim in sein Album klebt und es C anschaun lässt). Gegen das bloße Fotografieren wird man sich kaum wehren können, wenn es nicht gerade auf dem eigenen Grundstück geschieht.
    Auch bei der Veröffentlichung gibt es dann Ausnahmen, wie zB bei Versammlungen etc. Siehe zB hier: http://www.lrz-muenchen.de/~rgerling/gesetze/kunsturg.htm
    Ob bzw. ab wievielen Personen ein Gericht idR von einer Versammlung oder dergleichen ausgeht ist mir nicht bekannt. Groups wie drf oder dard helfen da sicher weiter.

    IANAL 😉



  • Ich glaub, dass die Personenanzahl nicht entscheidend ist. Wie logisch wär denn das? Nur weil ich grad nicht zwei Bienchen um mich rum habe, darf mich jetzt jeder fotografieren oder was? 😃
    Du kannst natürlich schon irgendwie ein Foto von nem Platz schießen auf dem halt zufällig ein paar eh nicht zu erkennende Menschen zu sehen sind.



  • Wobei die Betonung auf "nicht zu erkennen" liegt.


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