Kampf um Songtexte
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Ein Rechtsanwalt wird nicht von sich aus Tätig.
Er braucht einen Mandanten und somit ein Mandat.Bei der Bezahlung von Abgaben wird unterschieden zw. öffentlich und privat.
Was noch zu einer privaten Party zählt steht nicht in den Gesetzestexten sondern in Erläuterungen.
Die 4 Partys sind ein Richtwert. Ist so ähnlich wie in Amerika. Wenn ein Richter sagt: Ein Kreis besteht aus 20 Punkten dann besteht ein Kreis aus 20 Punkten.Als Beispiel für Ö. Um ein öffentliches Ärgernis zu verursachen müssen es min. 10 Personen sein die ihren Unmut kundtun. Dies steht aber nicht im Gesetz sondern wurde in Richtlinienverordnungen so beschlossen.
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Unix-Tom schrieb:
Ein Rechtsanwalt wird nicht von sich aus Tätig.
Er braucht einen Mandanten und somit ein Mandat.Bei der Bezahlung von Abgaben wird unterschieden zw. öffentlich und privat.
Was noch zu einer privaten Party zählt steht nicht in den Gesetzestexten sondern in Erläuterungen.
Die 4 Partys sind ein Richtwert. Ist so ähnlich wie in Amerika. Wenn ein Richter sagt: Ein Kreis besteht aus 20 Punkten dann besteht ein Kreis aus 20 Punkten.Als Beispiel für Ö. Um ein öffentliches Ärgernis zu verursachen müssen es min. 10 Personen sein die ihren Unmut kundtun. Dies steht aber nicht im Gesetz sondern wurde in Richtlinienverordnungen so beschlossen.
Sag ich doch

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Unix-Tom schrieb:
Ein Rechtsanwalt wird nicht von sich aus Tätig.
Er braucht einen Mandanten und somit ein Mandat.das klingt irgendwie unlogsich- demnach könnte ja ein anwalt selbst nix dagegen tun oder müßte sich an seinen kollegen wenden...
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scrub schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Ein Rechtsanwalt wird nicht von sich aus Tätig.
Er braucht einen Mandanten und somit ein Mandat.das klingt irgendwie unlogsich- demnach könnte ja ein anwalt selbst nix dagegen tun oder müßte sich an seinen kollegen wenden...
Wo kein Kläger, da keine Klage!
Ein Anwalt kann also nicht einfach jemanden verklagen, irgendwelche Urheberrechte verletzt zu haben, ohne dass der eigentliche "Urheber" überhaupt Klage erhebt
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vor einer klage kommt noch irgendwann die anzeige. also könnte natürlich irgendein anwalt einen seitenbetreiber anzeigen.
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Der Rechteinhaber kann abwer einen Anwalt beauftragen "sich mal drum zu kümmern".