kleingewerbe



  • Welche genauen Grenzen muss man als Kleingewerbetreibender beachten, wenn das Geschäft plötzlich brummt? Bisher nur Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung und Umsatzsteuer, keine spezielle Buchführung.



  • Was entscheidet die Kleinunternehmergrenze (bisher schon USt. ausgewiesen, allerdings ohne USt.-ID, ab wann braucht man das?)?



  • Hallo!

    Also für einen "Selbstständigen" bist Du aber verdammt schlecht informiert.
    Willst uns hier wohl verappeln?!

    Also mit Einnahmen-/Überschuss- Rechnung wirst Du noch lange gut fahren.

    Die Kleinunternehmer-Regelung bezieht sich primär erst einmal auf die Umst.-Pflicht. Grenze 16.500,- € p.A, zumindenstens war es vor 2-3 Jahren so. Bin nicht mehr ganz up-to-date.

    Aber ob Du Bilanzieren musst, hängt primär erst einmal von der Art deines Gewerbes und der Unternehmen-Rechtsform ab. Es gibt auch eine Umsatz/Gewinn Grenze. Ich glaube die liegt bei 165.000 €/48.000€ kann mich aber auch irren.

    Die Umst.-ID benötigst für den sog. innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr(EU).

    Du solltest Dich auf jedenfall erst einmal bei der IHK informieren lassen.
    Da fehlt bei Dir wohl eine Menge Hintergrundinformationen.


Anmelden zum Antworten