Mietrecht: Mietkaution wortlos einbahalten??



  • Also ich bin vor 3 Wochen mit meiner Freundin zusammen gezogen.
    Da ich nun die Wohnung ziemlich früh gefunden hatte, bin ich ausgezogen bevor mein schon gekündigkter Mietvertrag auslief.
    Also klärte ich, ob es möglich ist, einen Nachmieter zu finden. Ja, war möglich und ich hab 2 Kandidaten geliefert. Wie dem auch sei. Beide wurden scheinbar abgelehnt und von der Hausverwaltung ein Makler eingeschaltet. Dieser fand noch einen Nachmieter mit dem ich vereinbart hatte, dass er meine Küche, etc. behalten kann, wenn er sich um die Tapete, etc. kümmert. (Haben das vertraglich festgelegt)

    Es gab leide ein kleines Versehen bei mir, weil ich immer von auisging, dass Zahlungserinnerungen eine Frist von 2 Wochen haben. Meine Betriebskostennachzahlung hatte ich zu gestern beauftragt, hätte es aber schon am 18. zahlen müssen. (Eine Ratenzahlung hatte ich leider nur Telefonisch geklärt).

    Just gestern kam dann aber auch noch ein Brief von meiner Bank, dass die Hausverwaltung das Mietkautionskonto zu ihren gunsten geöffnet haben. Ich habe keine Ahnung, warum. Es kam bei mir nie eine Information an und eine Wohnungsübergabe fand auch nie statt. Immerhin hätte man mich ja darüber informieren und einladen müssen, zumal mir das vorher auch zugesagt wurde.

    Nun meine Frage: Dürfen die das so einfach tun? Müssen die nicht Gründe dafür nennen, dass sie das Geld einstreichen und nicht an mich weiterleiten?



  • Du bist zwar ausgezogen bevor Dein Vertrag auslief, aber offensichtlich jemanden gehabt der diesen übernimmt. Auch hast Du mit demjenigen offensichtlich vereinbart, dass dieser die Mängel in der Wohnung behebt und dafür die Küche bekommt.

    Mir ist nun nicht klar mit welcher Begründung der Vermieter Deine Kaution haben möchte. Das ist Dein Geld und kann nicht ohne weiteres vom Vermieter einbehalten werden.

    Da ich keine Rechtsanwältin bin empfehle ich Dir dringend Dich sachkundig zu machen. Bspw. bei www.123recht.de oder setzte Dich doch mal mit dem Mieterschutzverein in Verbindung!



  • es ist ganz normal, daß die kaution einige monate nach vertragsende noch einbehalten wird. sollten irgendwelche mängel vorhanden sein, die du nicht beseitigt hast, oder hast du bspw. die wohnung nicht vertragsgemäß hinterlassen, dann darf der vermieter selbstverständlich geld von der kaution abziehen (dazu ist sie doch da...?).

    der knackpunkt dürfte jetzt sein, ob ihr mit eurem vertrag deinen mietvertrag quasi übergehen durftet. und da würde ich eher "nein" sagen.
    ihr solltet auch mal mit dem vermieter gemeinsam in verbindung setzen.



  • Keine Rechtsberatung uns so...

    Die Mietkaution ist in erster Linie als Sicherheit für den Vermieter zu verstehen. Wenn du nun schon telefonisch erklärt hast, das du zahlst und die Gegenseite sogar mit der Ratenzahlung einverstanden war, gibt es erstmal keinen Grund diese Sicherheit anzutasten. Also geht es doch um die Mängel?
    Du hast das Recht, eine Rechnung für die mit der Sicherheit abgegoltenen Forderung zu bekommen (z.b. Handwerker, der die Tapeten macht), also frag einfach mal danach.

    Bye, TGGC (Wähle deine Helden)



  • ich würde ja zuerst mal wissen wollen für welchen Schaden ich da zahlen soll..



  • darüber muß dir selbstverständlich auskunft gegeben werden. aber da mußt du schon selbst nachfragen.



  • es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
    wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.



  • volkard schrieb:

    es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
    wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.

    was ist das für eine rechnung? 👎

    rauszögern, ok. aber wo mietest du oder deine bekanntschaften bitte?

    also normal ist das nicht



  • volkard schrieb:

    es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
    wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.

    Es ist leider richtig, dass es Vermieter gibt, welche die Unwissenheit mancher Mieter nutzen wollen. Wenn die aber nicht völlig verblödet sind wird kein Rechtsanwalt benötigt.

    Wenn die Wohnung i.O. und die Miete immer gezahlt wurde dann gibt es auch keinen Grund die Kaution zu behalten.



  • hab inzwischen schon einige Gerichtsbeschlüsse gefunden, die aussagen, dass ich ohne offizielle Bemängelung von irgendwas und Setzung einer Frist zur Reparatur meine Kaution auch wiederbekomme..



  • Hi

    und wie sieht das mit den nebenkosten aus? soweit ich das mal mitbekommen hab darf ein teil der kaution auch dafür zurückbehalten werden. und da z.B. Energieversorger meist ein halbes jahr nach ablesung abrechnen kann es durchaus vorkommen, das das 1. Quartal 2005 erst mitte 2006 abgerechnet wird. (abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.)

    Diese probleme treten meist nur in älteren grösseren anlagem mit zentralheizung auf, da dort die ermittlung des energieverbrauchs nur anhand der Energiezähler an den Heizungen durchgefürt wird. Die einheiten aller Parteien werden dann mit dem tatsächlich benötigen Gasmenge verrechnet. Dies kann logischer weise nur dann passieren, wenn alle zählerstände abgelesen wurden, und die Rechnung vom Gaserk/ Heizöhllieferanten da ist.

    gruss Termite



  • Wenn man auzieht müssen die Zähler abgelesen werden.

    Ist die Nachzahlung sehr hoch weil die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt wurde (wissentlich) muss man die Nachzahlung auch nicht zahlen.
    Hab ich aus einer aktuellen Zeitschrift.



  • Unix-Tom schrieb:

    Hab ich aus einer aktuellen Zeitschrift.

    bunte?
    blitzillu?
    derstörer?

    hmm welche wars wohl? 🕶



  • Wenn man auzieht müssen die Zähler abgelesen werden.

    Müssen nicht abgelesen werden aber der Mieter kann drauf bestehen muss dann aber die zusätzlichen Kosten tragen, so dass es sich im Allgemeinen eher lohnt zu riskieren bei der Schätzung zuviel zu zahlen weil das dann meist immer noch billiger ist als extra die Kosten zur verursachungsgerechten Umlage ermitteln zu lassen...

    bunte?
    blitzillu?
    derstörer?

    ich glaube kaum das man aus solchen Zeitschriften informationen dieser Art bekommt. Eher die neusten Diäten, Kochrezepte oder wie verklag ich ihn auf möglichst viel unterhalt...



  • Hi

    Die Zählerstände für Wasser und Strom kann man ja selber ablesen. das ist ja kein aufwand. Die schreibt man dann ins übernahme protokoll deswegen muss ja nicht gleich einer vom E-Werk kommen. Und entsprechend des abgelesenen Zählerstandes wird dann die Nbenkostenabrechnung gemacht, wenn die entsprechende Rechnung kommt. Ist doch nur Subtraktion/Adition und ein bischen Dreisatzrechnen.

    Bei der Heizung wird das etwas komplizirter, wenn man nicht gerade seine eigene Gasterme mit eigenem Gaszähler hat. dann muss man warten bis die ganze gemeinschaft abgerechnet wird. Dann wird die Gasrechnung / oder Heizöhl auf die einzelnen Parteien umgelegt. wie das dann funktioniert hängt dann davon ab was in dem Gebäude installirt ist.

    Und wegen der Vurauszahlung. Du wirst die im ersten und im letzten Quartal höhere heizkosten haben als in den mitleren beiden. Oder Heizt du etwa auch im sommer? Dadurch werden die Vorauszahlungen für die wintermonate die waren kosten für die monate decken. Die nächsten Sommermonate gleichen den verlust dann wieder aus. Wenn du jezt mitten im Abrechnungszeitruam ausziehst, kann es gut sein, das du nachzahlen must (auszug im frühjar). Andersrum kann es auch vorkommen, das man wieder was rauskriegt ( z.B. bei nem auszug am ende des Sommers)

    gruss Termite

    ich gehe mal dabei davon aus, das der Vermiter bie Nebenkosten nicht geschönt und generell zu niedrig angesetzt hat. Er sollte ja aus erfahrungswerten durch vormiter wissen, was da anfällt. Alles andere erfüllt ja fast den tatbestand des betruges was dann natürlich zu oben genatnen urteilen führen kann.



  • Dem ist leider nicht ganz so.
    Die Hausverwaltungen können bei jedem Mieter wieder pauschal die Nebenkosten berechnen - der Vormieter hat halt viel verbraucht..

    Das wird gemacht um die Wohnungen besser loszuwerden - sie klingen halt attraktiver..


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