Mietrecht: Mietkaution wortlos einbahalten??
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es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.
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volkard schrieb:
es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.was ist das für eine rechnung?

rauszögern, ok. aber wo mietest du oder deine bekanntschaften bitte?
also normal ist das nicht
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volkard schrieb:
es ist üblich, daß vermieter die kaution klauen. oder es wenigstens versuchen, und man kriegt sie nur mit rechtsanwalt zurück.
wer was mietet, sollte davon ausgehen, daß seine kaution danach weg ist.Es ist leider richtig, dass es Vermieter gibt, welche die Unwissenheit mancher Mieter nutzen wollen. Wenn die aber nicht völlig verblödet sind wird kein Rechtsanwalt benötigt.
Wenn die Wohnung i.O. und die Miete immer gezahlt wurde dann gibt es auch keinen Grund die Kaution zu behalten.
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hab inzwischen schon einige Gerichtsbeschlüsse gefunden, die aussagen, dass ich ohne offizielle Bemängelung von irgendwas und Setzung einer Frist zur Reparatur meine Kaution auch wiederbekomme..
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Hi
und wie sieht das mit den nebenkosten aus? soweit ich das mal mitbekommen hab darf ein teil der kaution auch dafür zurückbehalten werden. und da z.B. Energieversorger meist ein halbes jahr nach ablesung abrechnen kann es durchaus vorkommen, das das 1. Quartal 2005 erst mitte 2006 abgerechnet wird. (abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.)
Diese probleme treten meist nur in älteren grösseren anlagem mit zentralheizung auf, da dort die ermittlung des energieverbrauchs nur anhand der Energiezähler an den Heizungen durchgefürt wird. Die einheiten aller Parteien werden dann mit dem tatsächlich benötigen Gasmenge verrechnet. Dies kann logischer weise nur dann passieren, wenn alle zählerstände abgelesen wurden, und die Rechnung vom Gaserk/ Heizöhllieferanten da ist.
gruss Termite
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Wenn man auzieht müssen die Zähler abgelesen werden.
Ist die Nachzahlung sehr hoch weil die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt wurde (wissentlich) muss man die Nachzahlung auch nicht zahlen.
Hab ich aus einer aktuellen Zeitschrift.
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Unix-Tom schrieb:
Hab ich aus einer aktuellen Zeitschrift.
bunte?
blitzillu?
derstörer?hmm welche wars wohl?

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Wenn man auzieht müssen die Zähler abgelesen werden.
Müssen nicht abgelesen werden aber der Mieter kann drauf bestehen muss dann aber die zusätzlichen Kosten tragen, so dass es sich im Allgemeinen eher lohnt zu riskieren bei der Schätzung zuviel zu zahlen weil das dann meist immer noch billiger ist als extra die Kosten zur verursachungsgerechten Umlage ermitteln zu lassen...
bunte?
blitzillu?
derstörer?ich glaube kaum das man aus solchen Zeitschriften informationen dieser Art bekommt. Eher die neusten Diäten, Kochrezepte oder wie verklag ich ihn auf möglichst viel unterhalt...
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Hi
Die Zählerstände für Wasser und Strom kann man ja selber ablesen. das ist ja kein aufwand. Die schreibt man dann ins übernahme protokoll deswegen muss ja nicht gleich einer vom E-Werk kommen. Und entsprechend des abgelesenen Zählerstandes wird dann die Nbenkostenabrechnung gemacht, wenn die entsprechende Rechnung kommt. Ist doch nur Subtraktion/Adition und ein bischen Dreisatzrechnen.
Bei der Heizung wird das etwas komplizirter, wenn man nicht gerade seine eigene Gasterme mit eigenem Gaszähler hat. dann muss man warten bis die ganze gemeinschaft abgerechnet wird. Dann wird die Gasrechnung / oder Heizöhl auf die einzelnen Parteien umgelegt. wie das dann funktioniert hängt dann davon ab was in dem Gebäude installirt ist.
Und wegen der Vurauszahlung. Du wirst die im ersten und im letzten Quartal höhere heizkosten haben als in den mitleren beiden. Oder Heizt du etwa auch im sommer? Dadurch werden die Vorauszahlungen für die wintermonate die waren kosten für die monate decken. Die nächsten Sommermonate gleichen den verlust dann wieder aus. Wenn du jezt mitten im Abrechnungszeitruam ausziehst, kann es gut sein, das du nachzahlen must (auszug im frühjar). Andersrum kann es auch vorkommen, das man wieder was rauskriegt ( z.B. bei nem auszug am ende des Sommers)
gruss Termite
ich gehe mal dabei davon aus, das der Vermiter bie Nebenkosten nicht geschönt und generell zu niedrig angesetzt hat. Er sollte ja aus erfahrungswerten durch vormiter wissen, was da anfällt. Alles andere erfüllt ja fast den tatbestand des betruges was dann natürlich zu oben genatnen urteilen führen kann.
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Dem ist leider nicht ganz so.
Die Hausverwaltungen können bei jedem Mieter wieder pauschal die Nebenkosten berechnen - der Vormieter hat halt viel verbraucht..Das wird gemacht um die Wohnungen besser loszuwerden - sie klingen halt attraktiver..