Rechte an Software von Azubis
-
^^ nix mit open source
-
Marc++us schrieb:
Alles was Du während der Anstellung als Ergebnis produzierst, gehört der Firma.
Das ist das Prinzip einer jeden Anstellung!!!
Ganz genau!
So wie es aussieht bist Du zwar der Urheber dieser Software, aber nicht der Rechtsinhaber. Das ist ganz offensichtlich Dein ehemaliger Arbeitgeber. Siehe auch UrhG unter Urheberschaft in Arbeits und Dienstverhältnissen.
Mich würde eher interessieren wie Du auf die Idee kommst, dass Du evtl. Rechte an dieser Software hast?
-
Wer sagt denn dass ich das während der Arbeitszeit geschrieben habe?
Ich habe die Software für mich zur Erleichterung der Programmierung Privat geschrieben.
Und in der Firma eingesetzt und meinen Kollegen zur Verfügung gestellt.
So ungefähr ein Jahr nach dem das ding bei uns schon im Einsatz war holt mich unser Support zu sich weil ein Kunde ein Problem mit meiner Software hat. Ich hab mich ganz schön gewundert als ich erfahren habe dass die die Software schon ca. 1 Jahr lang verkauft wurde ohne mir bescheid zu geben.
-
Global Warrior schrieb:
Wer sagt denn dass ich das während der Arbeitszeit geschrieben habe?
DU! Denn das liegt durch Deine Fragestellung viel näher und hätte von Dir klargestellt werden müssen.
Allerdings ist jetzt die Sache nicht mehr so klar, und ich meine, dass du als erstes deinen (ehemaligen)Vorgesetzten darauf ansprechen solltest und sonst evtl. eine Erstberatung beim Anwalt erwägen solltest.
-
Wenn du allerdings keine klaren Beweise hast, dass du das Programm privat geschrieben hast und nur zum Zwecke der Arbeitshilfe auch beruflich verwendest wirst du gegen die Rechtsabteilung deiner Firma kaum Chancen haben.
MfG SideWinder
-
Wenn Du in Deiner freien Zeit etwas schreibst, was Du für Deine berufliche Tätigkeit brauchst und nutzt, und dann auch noch in der Firma verteilst, dürfte wohl ebenfalls als Bestandteil Deiner Arbeitstätigkeit angesehen werden.
Das ist so ähnlich, wie wenn Du zuhause in Deiner Freizeit an einem Firmenprojekt programmierst - das machen ja viele Leute - dann gehört dieser Code ebenso der Firma, sobald Du ihn wieder mit ins Büro nimmst.
Schau mal in Arbeitsverträge rein, da steht nicht "nur die Arbeit, die während der 40 Stunden Anwesenheit geleistet wird, gehört der Firma", sondern da steht was von "setzt die volle Arbeitskraft für die Firma ein".
Selbst bei einem Tool kann die Firma immer noch erklären, daß sie das Tool als Teil des Projekts betrachtet hat.
Und Du kannst wahrscheinlich auch nicht beweisen, daß Du das in Deiner Freizeit gemacht hast, oder?
-
Wäre es zulässig, wenn er das Programm zu hause geschrieben hat und dann irgendwie zum Patent anmeldet(weiß nich wie das rechtlich geht), und dann selber verkauft???
Sonst müsste ja jeder, der arbeitet seine Werke der Firma zur Verfügung stellen
-
Allerdings wird die Firma wohl auch nicht das gegenteil beweisen koennen, oder?
Aber ich nehme mal an, dass hier der OP die Beweispflicht haben wuerde (kA, bin
ja kein Anwalt). Sieht schlecht aus.Wie sieht das eigentlich aus, gelten vor Gericht solche Daten wie z. B.
Erstellungsdatum einer Datei? Wenn der OP das Programm in seiner Freizeit daheim
Programmiert hat, ist das Erstellungsdatum auf seinem PC ja aelter als jenes auf
den Firmen-PCs, oder irre ich da? Wird sowas vor Gericht ueberhaupt anerkannt?mfg
v R
-
Hast du das Programm oder Teile davon geschrieben, bevor du ein Azubi bei der Firma warst?
Ansonsten sprich mit deinem Chef und mach denen klar, dass sie deine Software vertreiben. Sei aber bitte freundlich und wenn er nicht reagiert, dann geh zum Anwalt.
@vR
man: touch(1) sollte dieses Argument ungültig machen
-
-
also ich mache von meinem codetree jedes privaten projekts täglich ein backup, welche alle noch existieren.
wenn du sowas auch hast, sollte das doch auch von nutzen sein, da es die entstehung der software dokumentiert.....zudem schicke ich ab und an eine verschlüsselte RAR mit dem source an einen email account (gmx oder yahoo etc), und die timestamps dort dürften ja eher beweis sein als lokales filedatum, weil IMHO nicht fälschbar....
-
Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:
der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat
Is das so richtig???
-
reichs schrieb:
Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:
der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat
Is das so richtig???
ich denke mal ja, aber das hast du dann ja auch noch nachdem du eine software verkauft hast. und das heißt wiederum das das urheberrecht fürn a**** ist, und das der besitz der nutzungs- und verkaufs-rechte an der software viel wertvoller ist
-
reichs schrieb:
der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat
Ja.
Aber was folgerst Du daraus?
-
Ja das ist richtig! Derjenige der das Programm geschrieben hat, hat das Urheberrecht! Urheberrechte können auch nicht übertragen werden! Außnahme:Tot des Urhebers. In diesem Fall kann das Urheberrecht an einer Sache vererbt werden. Dennoch, 70 Jahre nach Tot des Urhebers erlischt dieses Recht. Soweit nur zur Vollständigkeit.
Der Rechtsinhaber kann aber ein ganz anderer sein. Der Rechtsinahber hat i.d.R. die ganzen Rechte an z.B. einem Programm. Der Urheber kann ohne den Rechtsinhaber kein Vervielfältigungsrecht, Nutzungsrecht, etc. ausüben (es sein denn der Urheber ist auch der Rechtsinhaber).
Das scheint sich ja zu einem ganz interessanten Fall zu entwickeln. Zunächst stellt sich die Frage. was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wenn Du eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hast und entwickelst in Deiner Freizeit ein Programm um die Logistik im Krankenhaus zu optimieren sieht das ganz anders aus.
Sehe ich das Richtig, dass Du beweisen kannst, dass Du der Urheber bist?
-
Das Problem betrifft mich ja nicht selber. Aber wie kann man selbst der Rechtsinhaber werden. Ich dachte, dass der, der sie Software geschrieben hat seöbst Rechtsinhaber ist.
Wäre ja irgendwie sinnlos, wenn man ein Programm in seine Freizeit schreibt, das nicht beweisen kann, und der Arbeitgeber hinterher die Rechte für sich beansprucht.
Wie könnte man verhindern, dass der Arbeitgeber die Rechte für sich beansprucht.
Wiegesagt: das Problem betrifft mich nicht, ich frage nur wegen meinem Interesse. Ich bin ja auch erst 14. Da hab ich ja auch noch keinen Arbeitgeber :p
-
Wie LunaGirl schon sagte.
In welchem Bereich hast du gearbeitet?
Als Bsp. Jemand der in seiner Firma Antivirenprogramme schreibt.
Zu Hause entwickelt er auf Basis seiner Kenntnisse aus der Firma ein eigenes Antivirenprogramm. Die Rechte an diesem Programm gehen an seine Firma über.
Entwickelt er aber z.B. einen Webserver dann hat dies nichts mit seiner Firma zu tun und die Rechte liegen bei ihm.
-
Wie oben schon gesagt arbeite ich noch bei keiner Firma(erst 14 Jahre alt).
Also gehen die Rechte nur an die Firma über, wenn man Kenntnisse nimmt, die von der Firma kommen???
Wie kommt man denn an solche Rechte??? Muss man die erst anmelden oder hat man die automatisch???
P.S.: Das is ja blöd:
Wenn da eine Reinigungsfrau ein Programm entwickelt, dann hat sie die Rechte. Wenn ein hauptbefuflicher Softwareentwickler das gleiche Programm schreibe würde(mit der Programmiersprache, die er auf arbeit auch nimmt), dann hat er keine Rechte.
Also wird man da gar nich für seine Arbeit belohnt/kann seine Programme nich verkaufen
is das jetzt richtig(^^)
-
Ich habe Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung gelernt!
Danke für die Hilfe (An alle)!!!
-
reichs schrieb:
Also wird man da gar nich für seine Arbeit belohnt/kann seine Programme nich verkaufen
is das jetzt richtig(^^)
Du hast es nicht verstanden. Es geht nichtr darum das Du Kenntnisse wie z.B. C++ in der ARbeit erlangst und wenn du zu Hause ein Programmin C++ schreibst dir nicht die Rechte gehören. Es geht insbesondere auch darum das man sich dann fragt warum du dieses tolle Programm in deiner Freizeit geschrieben hast und nicht in deiner Arbeitszeit. Zu Hause kann er tolle Erfindungen machen welche sich im gleichen Gewerbe befinden wie seine Firma. Warum macht er das in der Firma nicht. Aus diesem und noch viel mehr Gründen gehören die Rechte deinem Arbeitgeben. Du bist sogar verpflichtet in der Firma bekannt zu geben das dir eine tolle Erfindung eingefallen ist welche im gleichen Gewerbe liegt wie deine Firma.
Ließ meine Beitrag nochmal durch.
Grundsätzlich steht sowas aber auch im Arbeitsvertrag drin.
Für nähere Auskunft ist aber sowieso ein Rechtsanwalt bzw. irgendeine Kammer zuständig.
Hier gibt es keine Rechtsanwälte und somit kann keiner hier eine rechtsbindende Aussage treffen.