Was bedeutet "von der Steuer absetzen" ?



  • Also ich bin Arbeitnehmer und arbeite seit Anfang des Jahres. Nächstes Jahr muss ich dann ja eine Steuererklärung machen und ich fage mich, wieviel ich zurück bekomme, wenn ich etwas absetzbares Kaufe.

    Das mit dem PC kann ich mir nicht so ganz vorstellen 😉



  • Es ist FALSCH, dass man die pro jahr ein drittel des gesamtwertes zurück bekommt. Die zu versteuernde Summe veringert sich um den Wert des PC's

    Beispiel: du musst 10.000 Euro versteuern. Der PC kostet 1000 Euro.

    Dann musst du 3 Jahre lang nur (10.000-333) = 9667 Euro versteuern.



  • MisterX schrieb:

    Es ist FALSCH, dass man die pro jahr ein drittel des gesamtwertes zurück bekommt. Die zu versteuernde Summe veringert sich um den Wert des PC's

    Beispiel: du musst 10.000 Euro versteuern. Der PC kostet 1000 Euro.

    Dann musst du 3 Jahre lang nur (10.000-333) = 9667 Euro versteuern.

    Also bekommt man maixmal 39% zurück?



  • Kigo schrieb:

    Das mit dem PC kann ich mir nicht so ganz vorstellen 😉

    Natürlich nur wenn du den PC für deine Arbeit auch benötigst, wenn du zum Beispiel Kindergärtner o.ä. bist, kannste den PC nicht absetzen



  • Lyrix schrieb:

    Kigo schrieb:

    Das mit dem PC kann ich mir nicht so ganz vorstellen 😉

    Natürlich nur wenn du den PC für deine Arbeit auch benötigst, wenn du zum Beispiel Kindergärtner o.ä. bist, kannste den PC nicht absetzen

    ach nein, ein ganz schlauer... auch wenn du ihn beötigst geht es nicht so, wie oben beschrieben. aber auch das wurde schon erwähnt. hauptsache irgendnen stuss beigetragen, was?



  • herrero schrieb:

    Lyrix schrieb:

    Kigo schrieb:

    Das mit dem PC kann ich mir nicht so ganz vorstellen 😉

    Natürlich nur wenn du den PC für deine Arbeit auch benötigst, wenn du zum Beispiel Kindergärtner o.ä. bist, kannste den PC nicht absetzen

    ach nein, ein ganz schlauer... auch wenn du ihn beötigst geht es nicht so, wie oben beschrieben. aber auch das wurde schon erwähnt. hauptsache irgendnen stuss beigetragen, was?

    Ist es hier imemr so, dass Unregistrierte Leute grundsätzlich solche Posts hier verfassen?

    @herrero:
    Hätte es nicht sein koennen, dass er es nicht weiss?
    Da will man mal helfen, und bekommt solche antworten...
    Es gibt viele Menschen die sich nunmal nicht so gut auskennen in der Steuerpolitik (ich bin einer davon, z.B.) und es hätte ja auch sein koennen, dass er das was ich schrieb auch nicht wusste, kenn ihn ja schliesslich nicht...
    Naja egal, wieso sollt ich meien Zeit damit vergeuten mich von dir Rechtzufertigen..



  • Kigo schrieb:

    bekommt man dann die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück die man für den abzusetzenden Artikel bezahlt hat oder was?

    "von der Steuer absetzen" ist ein Vorgang der das zu versteuernde Einkommen mindert (und somit die darauf entfallende Einkommensteuer und deren Zuschlagssteuern - aber nat. nicht im Verhältnis 1:1 ), mit der Mehrwehrtsteuer hat das nichts zu tun.
    Ausgaben im Zusammenhang mit (d.h. zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von) steuerbaren Einnahmen können grundsätzlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass diese Ausgaben eindeutig zugeordnet werden können - andernfalls ist der gesamte Posten nicht - auch nicht anteilig - abzugsfähig. Hiervon gibt es allerdings mittlerweile eine Handvoll Ausnahmen, eine Aufteilung ist z.B. für Computer möglich.
    Ausserdem können Ausgaben als Sonderausgaben oder aussergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.


  • Mod

    Um das auch noch mal deutlich zu sagen: der Staat "bezahlt" quasi auf diese Weise einen Zuschuß in der Höhe des persönlichen Steuersatzes.

    Wer also hohes Einkommen hat und einen hohen Steuersatz bei 50%, bekommt 50% erstattet.

    Bei einem niedrigen Einkommenm am unteren Satz von z.B. 25% eben nur ein Viertel.

    Das ist wichtig für das Verständnis: viele Leute glauben, sie bekämen bei den Werbungskosten das Geld für ihre Fahrtkosten zurück.

    Das ist falsch. Man kann die Fahrtkosten ansetzen, bekommt dadurch aber nur eine prozentuale Steuerminderung, d.h. auf jeden Fall weniger als 50% raus.



  • Kigo schrieb:

    Also ich bin Arbeitnehmer und arbeite seit Anfang des Jahres. Nächstes Jahr muss ich dann ja eine Steuererklärung machen und ich fage mich, wieviel ich zurück bekomme, wenn ich etwas absetzbares Kaufe.

    Das mit dem PC kann ich mir nicht so ganz vorstellen 😉

    Mit dem PC glaube ich als Privatperson auch nicht - aber:
    Heb Quittungen für Fachbücher auf - das Geld bekommst du wieder, wenn du die mitschickst. (Behalte ne Kopie!)
    Auch Fachzeitschriftenabos kann man wiederkriegen.

    Führe Buch, an welchem Tag du zur Arbeit gefahren bist. Die Anzahl brauchst du für die Pendlerpauschale.
    Hast du zwei Jobs oder wechselst im Jahr? Schreib auf, wieviele Tage PRO FIRMA und wieviele km.
    Die unterscheiden auch nach Privatwagen und Öffis.

    Kontoführungsgebühren bekommst du auch wieder.

    Sooo, mehr kriege ich aus dem Kopf nicht hin. Aber: Heb von allem eine Kopie auf und hefte die ordentlich ab.
    Man kann das Formular auch online ausfüllen, dann hat man nicht den Ärger mit dem "sauber Schreiben". 😃

    Mach dir einfach mal den "Spaß", lade das Formular und guck, was du alles kennst und was nicht. Dann bist du nicht so überrascht, wenn es wirklich fällig ist. 🙂



  • Ich kann als Software "Steuersparerklaerung 2005" (bzw 2006 fuer die Steuererklaerung 2005) empfehlen, die fuehrt einen super durch die eigene Steuererklaerung und erklaert was was bedeutet und was man angeben muss. So hab ich (bis auf 1,41 EUR) alle Steuern zurueck bekommen. (Kostet 30 EUR, die kann man auch absetzen *g*)

    Mit dem Absetzen ist das so, dass du durch das sammeln von Quittungen (Fachbuecher, Buerobedarf, Kopierkosten, Portokosten, Computerbedarf, Arbeitskleidung, etc. was man fuer den jeweiligen Job so braucht) den gesammelten Betrag von deinem Gehalt abgezogen bekommst.

    Verdienst du z.B. 30.000 EUR im Jahr und hast einen Steuersatz von 33%, dann wuerdest 10.000 EUR Steuern zahlen. Jetzt hast du aber 6000 EUR fuer Buecher, Fahrtkosten, ... ausgegeben, dann wuerde nur noch 24.000 EUR versteuert werden, was 8000 EUR Steuern (bei 33%) entspricht. Damit bekaemst du also 2000 EUR zurueck.

    Was du alles absetzen kannst kann dir kaum jemand sagen, das ist ziemlich verwirrend. Daher rate ich den meisten zu einem Programm (wenn man sich etwas mit dem Thema beschaeftigen will) oder einem Steuerberater (wenn man keinen Bock drauf hat). Immerhin kann man die Kosten fuer beides von der Steuer absetzen *g*. Wenn man natuerlich ganz viel Zeit und Nerven hat kann man das auch alleine machen, aber statt mich x Wochen mit meiner Steuererklaerung zu beschaeftigen (und ich bin "nur" Studi der nebenher bisschen viel arbeitet) geb ich lieber paar EUR aus und machs mir bequem.



  • estartu_de schrieb:

    Mit dem PC glaube ich als Privatperson auch nicht

    Doch, geht schon, wenn du z.B. ab und zu von zuhause arbeiten kannst brauchst du den PC um dich ins Firmennetzwerk einzuwaehlen oder Texte zu schreiben. Und das kann man praktisch immer angeben wenn man nen Buerojob hat.
    Als Staplerfahrer oder Strassenfeger klappt sowas natuerlich selten 😉


  • Mod

    Als Arbeitnehmer mit anspruchsvollerer Bürotätigkeit bekommt man seinen PC praktisch immer durch... man muß sich einen Wisch schreiben, wonach man seine PC-Kenntnisse für den Beruf erweitert, irgendwas in der Art. Dann in der Firma stempeln lassen. Damit bekommt man das durch.

    Als Softwareentwickler oder ITler klappt es auf JEDEN FALL. Selbst bis zu 50% vom Internetzugang (Kosten) lassen sich auf diese Weise absetzen.

    Sollte sowas mal in der Steuererklärung gestrichen werden, einfach Einspruch einlegen und den Sachverhalt noch mal kurz erklären.

    Ein Einspruch geht fast immer durch, da für jeden Steuerbescheid nur etwa 60 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. D.h. die lehnen manchmal Sachen ab, die nicht gut begründet sind. Sobald dann ein Einspruch kommt, wird dieser aus Zeitgründen mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgewunken. Der Staat hat keine Zeit mehr zur Prüfung seiner eigenen zu komplexen Gesetze.



  • Marc++us schrieb:

    Ein Einspruch geht fast immer durch, da für jeden Steuerbescheid nur etwa 60 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. D.h. die lehnen manchmal Sachen ab, die nicht gut begründet sind. Sobald dann ein Einspruch kommt, wird dieser aus Zeitgründen mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgewunken. Der Staat hat keine Zeit mehr zur Prüfung seiner eigenen zu komplexen Gesetze.

    Das wuerde erklaeren warum meine durchging *g*.



  • Wa? Sowas geht? Mist, jetzt muss ich mich darum auch noch bld kümmern. 😞 😉



  • ursel schrieb:

    Wa? Sowas geht? Mist, jetzt muss ich mich darum auch noch bld kümmern. 😞 😉

    Ich hab jeden PC- und Elektronikkrempel als "Bedarf fuer Praktikum 'Robotik'" abgesetzt. Vom Bananenstecker ueber Lautsprecher, Kabel bis hin zum USB-Hub. Solange du das begruenden kannst gibt das keinen Stress. Und dass ich in dem Praktikum nur mit ner Webcam, Wasserflasche, Isomatte, Plastikball und Besenstiel gearbeitet habe weiss ja niemand 🙄



  • pli schrieb:

    Was du alles absetzen kannst kann dir kaum jemand sagen, das ist ziemlich verwirrend. Daher rate ich den meisten zu einem Programm (wenn man sich etwas mit dem Thema beschaeftigen will) oder einem Steuerberater (wenn man keinen Bock drauf hat). Immerhin kann man die Kosten fuer beides von der Steuer absetzen *g*. Wenn man natuerlich ganz viel Zeit und Nerven hat kann man das auch alleine machen, aber statt mich x Wochen mit meiner Steuererklaerung zu beschaeftigen (und ich bin "nur" Studi der nebenher bisschen viel arbeitet) geb ich lieber paar EUR aus und machs mir bequem.

    Eine weitere und sehr günstige Variante - wenn man Arbeitnehmer, Beamter oder Rentner ist - sind Lohnsteuerhilfevereine, hier zahlt man in Abhängigkeit der Einnahmen eine festen Jahresbeitrag und hat dann Anspruch auf alle Leistungen, was die Beratung, Erstellung von Steuererklärungen, die Prüfung von Steuerbescheiden und das Einlegen von Rechtsmitteln bis hin zur Klage beim Finanzgericht beinhaltet. Als Laie hat man im deutschen Steuersystem - auch mit Programmen - keine Chance, tatsächlich alles richtig zu machen; im Übrigen ist auch ein großer Teil der Steuerbescheide fehlerhaft. In diesem Jahr ohnehin fast jeder Steuerbescheid angefochten werden wenn man sich alle Möglichkeiten offenhalten will.


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