USt. abziehen bei betrieblichen Anschaffungen



  • Kann man die USt. abziehen bei betrieblichen Anschaffungen? Normalerweise verrechnet man ja Einkauf und Verkauf bei der MwSt. Wie ist das bei Anschaffungen, die man mehrere jahre abschreibt? Kann man da auch die USt. beim Finanzamt gegen die eingenommene Ust. rechnen wie bei eingekaufter Ware?



  • ??


  • Mod

    Ja.

    Für rechtliche Auskünfte mußt Du Dich allerdings an einen Berater wenden. Alternativ kannst Du übrigens auch eine schriftliche Anfrage an Dein zuständiges Finanzamt stellen.



  • Der Vorsteuerabzug hat nichts mit den Absetzungen für Abnutzung zu tun. Letzteres ist ein Begriff des Einkommensteuergesetzes. Diese dienen dazu, den Wertverlust von Anlagegütern wie fiktive Betriebsausgaben/Werbungskosten zu behandeln und so die Einkünfte zu mindern - gleichzeitig sind die Anschaffungskosten selbst nicht abzugsfähig. Die Idee dabei ist, dass sich das Betriebsvermögen bei der Anschaffung nicht verändert, es wird lediglich umgwandelt.

    Im Gegensatz dazu kannst du Vorsteuern im Moment der Verausgabung (bzw. Rechnungsstellung bei EÜ-Rechnung) sofort in voller Höhe abziehen.


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