Dienstwagen zum Privatgebrauch



  • Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem auch zum Privatgebrauch überlassenen Dienstwagen?

    Im Netz habe ich dazu nicht viel gefunden, nur den Standardhinweis, dass bei einer Pauschalregelung monatlich auf 1% des Neupreises Lohnsteuer abzuführen ist. Die Fahrtenbuchregelung kommt eher nicht in Frage, ist einfach zu unbequem.
    Aber wie sieht das bei der Pauschalregelung mit den Betriebskosten aus, zuallererst also Sprit, aber auch Autowäsche usw.? Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass eine Firma den Sprit für die Privatfahrten bezahlt.
    Und was gibt es sonst noch zu beachten?

    Danke für alle Tips.


  • Mod

    Hab nachgefragt, bei uns ist das im Vertrag genau geregelt (Welche Familienmitglieder dürfen für was für Zwecke wieviel fahren, etc. etc.)

    MfG SideWinder



  • Der Sprit wird schon normalerweise durch die Firma gezahlt (davon geht auch das FA aus). Autowäsche weiss ich nicht, ich wasche mein Auto nicht (das macht immer die Werkstatt, wenn sie was reparieren muss :)). Werkstatt, Versicherung zahlt die Firma.
    Manche Firmen bieten wohl auch an, dass man den Wagen nach einiger Zeit übernehmen kann (privat), dafür muss man aber auch einen Teil der Kosten tragen (z.B. Versicherung, oder so).
    Zusätzlich zu der 1% Regelung kommt auf Deine Lohnabrechnung noch die Fahrten zwischen Wonung/Arbeit mit irgendeiner Pauschale. Das ist wohl als Ausgleich für die Pendlerpauschale gedacht, die Du trotzdem geltend machen darfst (soweit ich das alles richtig verstanden habe, bin kein Steuerberater).

    Gerechnet wird so als ob Dein Bruttolohn um die 1% höher liegt plus die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeit. Dadurch erhöht sich Dein zu versteuerndes Einkommen. D.h. mehr Steuern. Danach wird der Betrag wieder abgezogen, was bleibt sind also die Steuern, die Du von 1% plus Fahrten zahlen musst.

    Versuch einer Beispielrechnung (so ähnlich sieht es zumindest bei mir aus):
    Brutto: 3.000
    KFZ-Nutzung: 100
    Fahrten Wohnen/Arbeit: 80

    Gesamt-Brutto: 3180
    -> daraus die Lohnsteuer: z.B. 800
    -> Nettoverdienst: 2380
    -> abzgl. KFZ: 2200 = ausgezahlter Betrag

    Ansonsten hättest Du nur die Lohnsteuer von 3000 gezahlt. Das FA kassiert also die Differenz.

    Besser und (vielleicht auch korrekter) kann Dir das ein Steuerberater erklären.

    Wer fahren darf, hängt von den konkreten Verträgen ab (soweit ich weiss, muss ein Dienstwagen im Arbeitsvertrag eingetragen werden). Da auch die Bedingungen der Firma beachten (bei uns durfte auf einmal unser Azubi nicht mit (meinem) Dienstwagen fahren, weil er zu jung war)



  • Pro Entfernungs-Kilometer Wohnsitz<->Arbeitsplatz kommen nochmal 0,03% zu den 1% hinzu.

    Also bei 30km Strecke waeren insgesamt 1,9% des Listenpreises zu versteuern.

    Allerdings kannst du natuerlich auch hier die Pendlerpauschale geltend machen.



  • Hallo,

    danke für die Ausführungen. An so ein (ggf. neutralisiertes) Vertragsformular kommt ihr aber wohl auch nicht ran, oder?





  • Nochmals danke. Als Führungskraft hätte ich mich allerdings nicht eingeschätzt. 🙂
    Der Chef will eigentlich nur vermeiden, dass der Wagen nachts auf dem abgelegenen Gelände steht.


Anmelden zum Antworten