Garantie



  • Hallo, ich hab Im Januar 2005 einen Mp3 Player gekauft, der 6 Monate Garantie hatte.

    Der Player war futsch. Hab ihn mittlerweile schon 2mal eingesand und jedesmal defekt zurückbekommen. Jetzt verweigert der Händler die Reparatur, mit der Begründung, die Garantie sei abgelaufen. Darf er das ? Ich meine, er hat das Gerät nie richtig repariert und ausserdem befand sich das Gerät in den 8 Monaten über 4 Monate beim Händler.



  • Nein, darf er nicht, du hast eine Gewährleistung von 24 Monaten (die der Händler auch durch keinen Vertrag verkleinern kann).

    Also muss er noch einmal nacherfüllen. Wenn der Versuch auch fehl schlägt, hast du ein gesetzliches Rücktrittsrecht (außer in besonderen Umständen, siehe BGB).

    Alles meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.



  • aber wie kann ich den ohne anwalt davon überzeugen, dass der player defekt schon bei der Liefung defekt war ?

    Hier stehen übrigens die Geschäftsbedingungen

    http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=fun.society.shop



  • (4) Das Recht auf Widerruf des Vertrages besteht unabhängig von den Ansprüchen auf Gewährleistung, sofern die Ware Mängel aufweist.



  • Naja, blöd ist, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr statt findet.

    Aber du musst ja nicht beweisen, dass das Gerät schon bei Übergabe defekt war, sondern, dass es einen Mangel hatte. Wenn also ein Elektrogerät bei korrekter Behandlung nach 7 Monaten den geist aufgibt, war es vorher schon mangelhaft.

    Wie du sie überzeugen kannst? Naja, erstmal, indem du genau weißt, welche Rechte du hast. Dazu gehört z.B. auch, dass der Händler die Kosten zahlen muss, die du aufwenden musst um dir z.B. ein Gutachten zu besorgen.

    Also erstmal ein wenig stress machen und mit Ausschöpfung all deiner rechtlichen Möglichkeiten drohen. Wenn sie merken, dass du Ahnung hast und es ernst meinst, werden sie schon einlenken.

    Wieder alles nur meine persönliche Meinung... bla.



  • Garantie != Gewährleistung

    Garantie ist freiwillig vom Händler, kann schon abgelaufen sein. Gewährleistung ist verpflichtend und gilt 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dass immer annehmen, es sei denn er kann nachweisen, dass du das Ding unsachgemäß bedient hast. In den letzten 18 Monaten musst du im zweifelsfall nachweisen, dass du das nicht unsachgemäß benutzt hast.

    -> Alles IMHO



  • Das bedeutet also, dass der Händler warscheinlich einen Beweis dafür verlangt, dass ich keine Schuld am Defekt trage. Aber wie kann ich das nachweisen ?



  • In jeder größeren Stadt in D, Ö, CH usw. gibt es Konsumentenschutzeinrichtungen, die dir kostenlos Rechtsauskunft geben und ggf. auch Rechtsschutz im Falle einer Klage.
    In der Regel genügt aber schon die Androhung einer Klage durch eine solche Organisation und die Händler spuren.
    Informiere Dich also was es so in Deiner Umgebung gibt.

    Grüße
    PuH



  • PuH schrieb:

    In jeder größeren Stadt in D, Ö, CH usw. gibt es Konsumentenschutzeinrichtungen, die dir kostenlos Rechtsauskunft geben und ggf. auch Rechtsschutz im Falle einer Klage.
    In der Regel genügt aber schon die Androhung einer Klage durch eine solche Organisation und die Händler spuren.
    Informiere Dich also was es so in Deiner Umgebung gibt.

    Grüße
    PuH

    na gut, es ist wohl leider sein Recht ,ein Gutachten zu fordern. Aber das wird warscheinlich mehr kosten als der Mp3 Player


Anmelden zum Antworten