Handy absolut umsonst, wo ist der Haken??
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Der Vertrag ist anscheinend absolut umsonst. Keine Anschlussgebür, keine Grundgebür und kein Mindestumsatz. Das Handy hat nen Wert von 350€.
Jetzt frag ich mich, wo ist der Haken???Gruß
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der steckt vermutlich in diesem zusatz:
**Der Minutenpreis von 9,9 Cent errechnet sich aus dem Paketpreis von mtl. 19,80 EUR und den darin enthaltenen 200 Inklusivminuten. Das ergibt pro Minute einen Preis von 9,9 Cent. Eine Grundgebühr fällt nicht an. Danach wird ein Minutenpreis von 49 Cent in alle innerdeutschen Netze berechnet, ausgenommen sind Sonderrufnummern und Mehrwertsdienste
und wenn ich schon sowas lese:
4.3.3. Wenn auch die nach Ablehnung der vom Kunden gewählten Nacherfüllung verbleibende Art der Nacherfüllung unwirtschaftlich ist, so ist die eteleon GmbH auch diesbezüglich zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.
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atomfish schrieb:
**Der Minutenpreis von 9,9 Cent errechnet sich aus dem Paketpreis von mtl. 19,80 EUR und den darin enthaltenen 200 Inklusivminuten. Das ergibt pro Minute einen Preis von 9,9 Cent. Eine Grundgebühr fällt nicht an. Danach wird ein Minutenpreis von 49 Cent in alle innerdeutschen Netze berechnet, ausgenommen sind Sonderrufnummern und Mehrwertsdienste.
Danke, ich hab zwar alles durchgelesen, aber das hab ich irgendwie übersehen. Dann ists klar

Nur frage ich mich wie das rechtlich abgesichert ist? Die schreiben ganz groß keine Grundgebür, kein Mindestgesprächsumsatz. Das Paket ist doch nichts anderes als ein Mindestgesprächsumsatz.

atomfish schrieb:
4.3.3. Wenn auch die nach Ablehnung der vom Kunden gewählten Nacherfüllung verbleibende Art der Nacherfüllung unwirtschaftlich ist, so ist die eteleon GmbH auch diesbezüglich zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.
Und?? Ist das schlimm für den Kunden? Ich kenn das BGB nicht auswendig!
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electron schrieb:
Nur frage ich mich wie das rechtlich abgesichert ist? Die schreiben ganz groß keine Grundgebür, kein Mindestgesprächsumsatz. Das Paket ist doch nichts anderes als ein Mindestgesprächsumsatz.

schreib dem anbieter doch mal ne mail und frage ihn, was das soll.
ist ab und zu ganz amüsant wie die jungens sich dann einen abbrechen
dir das zu erklären.
aber mal generell, glaubst du wirklich in dieser abgefeimten gesellschaft
hat irgendjemand was zu verschenken ?
weil heutzutage jeder alles für billich, billich haben will fallen genug leute
auf sowas rein. irgendwo ist man da auch selber schuld. es ist ja nicht so,
dass da nicht ständig vor gewarnt würde.atomfish schrieb:
4.3.3. Wenn auch die nach Ablehnung der vom Kunden gewählten Nacherfüllung verbleibende Art der Nacherfüllung unwirtschaftlich ist, so ist die eteleon GmbH auch diesbezüglich zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.
Und?? Ist das schlimm für den Kunden? Ich kenn das BGB nicht auswendig![/quote]
ich auch nicht. nur bei solchen formulierungen kommt mir immer
das frühstück hoch.
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Das heißt nichts anders als: Wenn du nicht genug Umsatz machst, dann kündigen wir dir. Will man den Vertrag also behalten, muss man einen Mindestumsatz machen und damit finanzieren die das 0 Euro Handy.