Nein, ich will keine Rechtsberatung



  • Liest Euch bitte folgendes Urteil durch!

    Erstattung der Kaution und Ersatzanspruche aus Schonheitsreparaturen

    Die Aufrechnung eines Vermieters mit den Anspruchen des Mieters auf nicht geleistete Schonheitsreparaturen und diverse Reparaturen ist unwirksam, wenn sich die Gegenanspruche aus mehreren Einzelforderungen zusammensetzen, ohne dass klargestellt wird, gegen welche Forderungen im Einzelnen aufgerechnet wird. Ist die Kautionsforderung insgesamt geringer als der Gesamtbetrag der Ersatzanspruche aus Schonheitsreparaturen und Reparaturkosten, dann ist die Aufrechnung mangels Bestimmtheit unwirksam. Der Mieter kann in diesem Fall seinerseits den ihm zustehenden Anspruch auf Erstattung der Kautionsforderung mit ruckstandigen Mieten aufrechnen.
    LG Berlin, Urteil vom 27.05.2003 - 64 S 18/03 -
    (Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/kaution/302-kaut-schoenheitsrep.html)

    Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt dies doch im Klartext, daß der Vermieter nur tatsächlich angefallene und nachweisbare Kosten mit der Kaution verrechnen darf und den Restbetrag zurückerstatten muß und falls keine Kosten nachgewiesen werden können, die gesamte Kaution zurückgezahlt werden muß?
    Teilt mir bitte lediglich Eure persönliche Meinung, welche keine Rechtsberatung darstellt, zu diesem Text mit! 😉

    PS: Ich konnte beim googlen nach dem Aktenzeichen dieses Urteils ("64 S 18/03") keinen weiteren Link finden. Hat jemand einen Link zu einer Erläuterung oder weiß jemand, ob dies die offizielle Notation für ein Aktenzeichen ist?



  • c++==d schrieb:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt dies doch im Klartext, daß der Vermieter nur tatsächlich angefallene und nachweisbare Kosten mit der Kaution verrechnen darf und den Restbetrag zurückerstatten muß und falls keine Kosten nachgewiesen werden können, die gesamte Kaution zurückgezahlt werden muß?

    Ähh ja klar, dafür ist die Kaution gedacht. Einfach behalten geht nicht.

    Aber das hat nichts mit dem Urteil zu tun. Da gehts darum, wie die Ansprüche beider Seiten miteinander verrechnet werden dürfen. Der Vermieter kann, nicht die gesamte Kaution behalten, wenn er einzelne Posten hat, die in der Summe die Kaution übersteigen. Er muss dann genau angeben, was er überhaupt verrechnet.

    Bye, TGGC (Fakten)


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