Sowas wär bei uns nicht möglich
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Eigentlich gibt es das doch schon bei uns

Oder darf man sein Kind 'Stärke' nennen?
Da: http://www.vornamen.ch/
Das Namensrecht gilt auch für .de§262 (3) Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden.
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Gerade in D (wie es mit Ö und S ist weiß ich nicht) sind doch nicht alle Namen erlaubt.
In China ist das Problem wohl, dass es einen Trend gibt alte Namen und Schriftzeichen auszugraben bei der Benennung des Kindes. Das liegt eben an dem anderen Schriftsystem in China. So etwas wäre bei uns also wirklich nicht möglich, da wir ja schon seit Jahrhunderten mit einem unterdrückten Zeichensatz leben müssen

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kingruedi schrieb:
Gerade in D (wie es mit Ö und S ist weiß ich nicht) sind doch nicht alle Namen erlaubt.
Stimmt aber nur eingeschränkt. Es ist nicht grundsätzlich verboten, einen exotischen oder neuen (vlt. auch ausgedachten) Namen zu vergeben! Man muss nur
- nachweisen können, dass der Name bereits existiert
oder
- eine gute Begründung dafür liefern
oder
- den Fall vor's Gericht ziehen und sich auf das Recht berufen, seinem Kind einen schönen und kreativen Namen zu geben (hört sich zwar nicht wirklich nach Juristik an, ist in der Praxis aber schon öfters vorgekommen und mit einem Beschluss für die Eltern geendet).Das das nicht besonders eng gesehen wird, kenne ich aus eigener Erfahrung (naja, besser aus der Erfahrung eines Verwandten
). Erst hat der Kerl bei der Behörde einen riesen Terz gemacht, den Namen gebe es nicht ... Aber nach der Behauptung, man könne es beweisen, ohne je wieder etwas von denen gehört zu haben angenommen 
