§ 3 Abs. 3 2. Alt. TVG
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Diese Frage hier ist zwar off-off-off...-topic aber egal. Was bedeutet das Konstrukt "§ 3 Abs. 3 2. Alt. TVG"?
§ 3 nach dem alten (Alt.) TVG (Tarifvertragsgesetz) und § 2 nach dem aktuellen TVG?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit Jura aus...
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wenn ein altes gesetz ist gemeint ist, schreibt man a.F. dahinter (alter Fassung)
könnte das Alt. evtl. für Altersteilzeit stehen? dann wäre das paragraph 3 Absatz 2 des 2.Altersteilzeit Tarifvertragsgesetzes
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Danke für die Abkürzung a.F., die kannte ich nämlich noch nicht

Aber Deine Lösungsvariante macht leider in dem Zusammenhang keinen Sinn, sodass es etwas anderes sein muss!
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zweite alternative? listet dieser absatz irgendwas auf?
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ich denke auch, dass Alternative gemeint ist, allerdings nicht in diesem absatz:
§ 3
Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.
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nt