rechtliche Frage !



  • Also ich habe da, wie die Überschrift schon ankündigt, eine rechtliche Frage:

    Ich schreibe gerade an einer Klassenbibliothek mit dem Namen KJ-Classes. Dort drin sind verschiedene nützliche Komponenten enthalten. Wie das bei einer Klassenbibliothek nuneinmal so ist. Auf jedenfall soll darin auch eine Klasse vorkommen, die Zugriff auf eine MySQL Datenbank liefert, später auch eine für SQLite. Dazu schreibe ich einen Wrapper um API's für diesen Zugriff. Diese kommen direkt von den Firmen, die MySQL respektive SQLite entwickelt haben. Darf ich nun die API's einfach meiner Bibliothek hinzufügen, oder muss ich dabei etwas beachten. Egal ob nun rechtlich oder allgemein gesehen.



  • mhh, ka aber jedes prog hat doch ne lizens,
    denke mal beim entwickler wird stehen, welcher lizens
    das programm unterliegt. weiss nich obs dir weiter hilft.
    hier mal ein paar beispiele:

    Was ist GPL?

    Die GNU General Public License (GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software.

    Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz:
    1. Freiheit: Die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck zu nutzen
    2. Freiheit: Die Freiheit, Kopien des Programms zu verkaufen oder kostenlos zu verteilen (wobei der Quellcode mitverteilt werden oder öffentlich verfügbar sein muss)
    3. Freiheit: Die Freiheit, ein Programm den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu ändern (die Verfügbarkeit des Quellcodes ist durch 2. garantiert).
    4. Freiheit: Die Freiheit, auch nach 3. veränderte Versionen des Programms unter den Regeln von 2. zu vertreiben (wobei der Quellcode wiederum mitverteilt werden oder öffentlich verfügbar sein muss)

    Was ist LGPL ?

    • Lesser General Public License

    Die GNU Lesser General Public License, kurz LGPL, ist neben GPL und GFDL eine weitere freie Lizenz der Free Software Foundation.

    Die LGPL wurde hauptsächlich für Programmbibliotheken geschaffen, wie der alte Name, Library General Public License, bereits andeutet. Die Bestimmungen sind sehr ähnlich der GPL, allerdings dürfen auch Proprietäre* Programmteile gegen eine, unter der LGPL stehende, Bibliothek gelinkt werden.

    EULA – End User License Agreements

    Während der Installation proprietärer* Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (sog. End User License Agreements oder EULA) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können.
    Diese "Verträge" sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nicht gültig und auch nur dem Namen nach "Lizenzen", und zwar aus zwei Gründen:
    • Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt wäre, z.B. das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der "Lizenznehmer" irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
    • Ebenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines "Accept"-Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Unterschrift gleichgesetzt werden.

    edit:

    oder schreib denen einfach mal ne mail und frag sie im zweifelsfall:)
    haben ja nen support.



  • MYSQL steht unter der GPL, hätte ich auch selber darauf kommen können, einfach bei denen nach der Lizenz zu gucken, da ich ja schon wusste welche bekannten Lizenzen-Schemata es gibt. Danke!

    Edit: SQLite ist ebenfalls OpenSource und darf in kommerziellen Produkten verwendet
    werden, ohne Lizenzgebühren.



  • Du musst die Lizenz beachten.

    Aber was eigentlich viel wichtiger ist! Benutze Vernünftige Topics! Wenn du eine Frage über Software-Lizenzen hast, dann schreib das in das Topic und nicht so etwas wie "rechtliche Frage!" (und dann auch noch mit einem leerzeichen vor dem Ausrufezeichen)

    😡


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