Rechtsfrage
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volkard schrieb:
(das ist natürliche keine rechtsberatung, sondern dient deinen klausurvorbereitungen in jura, gell.)
Ist Rechtsberatung in Foren eigentlich strafbar, oder warum sagst Du das jetzt?
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Rechtsberatung an sich von "Nicht-Befugten" ist verboten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung schrieb:
In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz gesetzlich reglementiert. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Patentanwälte.
MfG SideWinder
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Ah danke volkard!
Nun kann ich endlich für meine Klassenarbeit in Jura weiterarbeiten
Gruß
yogle
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Das Rechtsberatungsgesetz soll ja aufgeweicht werden: http://www.n-tv.de/702570.html
Heißt das, daß man ab Mitte 2007 keine Probleme mehr mit solchen Threads in Internetforem haben wird?
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Gunnar schrieb:
Das Rechtsberatungsgesetz soll ja aufgeweicht werden: http://www.n-tv.de/702570.html
Heißt das, daß man ab Mitte 2007 keine Probleme mehr mit solchen Threads in Internetforem haben wird?Zeit wird's jedenfalls, daß dieses Nazi-Gesetz, das eingeführt wurde um Juden, die nach den Berufsverboten ihrer Anwaltstätigkeit nicht mehr nachgehen konnten, auch privat die Möglichkeit zu nehmen, andere zu beraten, da landet, wo es hingehört.
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Daniel E. schrieb:
Gunnar schrieb:
Das Rechtsberatungsgesetz soll ja aufgeweicht werden: http://www.n-tv.de/702570.html
Heißt das, daß man ab Mitte 2007 keine Probleme mehr mit solchen Threads in Internetforem haben wird?Zeit wird's jedenfalls, daß dieses Nazi-Gesetz, das eingeführt wurde um Juden, die nach den Berufsverboten ihrer Anwaltstätigkeit nicht mehr nachgehen konnten, auch privat die Möglichkeit zu nehmen, andere zu beraten, da landet, wo es hingehört.

Ich wusste erstens nicht, dass es so ein Gesetz gibt, und zweitens, den Grund warum es das gibt nicht!
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Entschuldigung, aber meines Erachtens wurde doch eine komplett neue Gesetzesgrundlage geschaffen, kurz nach der Zeit des Dritten Reichs, oder sehe ich da etwas falsch? Und der Nationalsozialismus war zu dieser Zeit schon verboten. Also wie kommt es, dass es solch ein Gesetzt dann in das "neue" Grundgesetz geschafft hat?
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Kevinus schrieb:
Entschuldigung, aber meines Erachtens wurde doch eine komplett neue Gesetzesgrundlage geschaffen, kurz nach der Zeit des Dritten Reichs, oder sehe ich da etwas falsch? Und der Nationalsozialismus war zu dieser Zeit schon verboten. Also wie kommt es, dass es solch ein Gesetzt dann in das "neue" Grundgesetz geschafft hat?
reichspostgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen
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Kevinus schrieb:
Also wie kommt es, dass es solch ein Gesetzt dann in das "neue" Grundgesetz geschafft hat?
Da geht jetzt einiges durcheinander, nicht jedes Gesetz ist im Grundgesetz verankert. Das alte BGB wurde in der Weimarer Republik, der NS-Zeit und auch in der BRD verwendet und kam aus der Zeit um die letzte Jahrhundertwende.
Zum Rechtsberatungsgesetz speziell siehe zB http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Das ist ein klassisches Schutzgesetz, welches unliebsame Konkurrenz raushalten soll und unterscheidet sich von seiner diskriminierenden Natur nicht von zB dem Meisterzwang, der seine Wurzeln im mittelalterlichen Zunftsystem hat. Die Rechtfertigungsrhetorik (von links wie von rechts) besagt immer, daß "der Konsument" vor schlechter oder falscher Auskunft/Arbeit geschützt werde -- das ist natürlich Quatsch. In Wirklichkeit geht es immer nur darum, willkürliche Privilegien von Berufsgruppen zu sichern, nichts weiter. Wenn man solche Gesetze explizit gegen Juden einführt, dann wird das offensichtlich ...
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Jetzt verstehe ich auch den Titel dieser Diskussion!

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Kevinus schrieb:
Entschuldigung, aber meines Erachtens wurde doch eine komplett neue Gesetzesgrundlage geschaffen, kurz nach der Zeit des Dritten Reichs, oder sehe ich da etwas falsch?
Das ist sogar völlig falsch. Wie Daniel E. schon für das BGB erwähnt hat, sind die meisten Gesetzestexte bei der Gründung der Bundesrepublik einfach von der Weimarer Republik übernommen worden, selbst das Grundgesetz beruht in großen Teilen auf der Weimarer Verfassung. Copy, paste and modify. Ist auch logisch, solche Rechtsgrundlagen entwickeln sich über Jahrzehnte, das kann man nicht einfach so neu machen.
Alles beruht irgendwo auf dem Zeitraum ab 1840 bis 1860, und wurde dann weiter entwickelt. Im Dritten Reich war die Gesetzgebung dann "Weimar + Rassengesetzgebung + verschärftes Strafrecht", für die Bundesrepublik hat man dann "Drittes Reich - explizite Rassengesetze - Todesstrafe" genommen. Selbst bei den Enteignungsgesetzen ging man nicht so weit zurück wie zuvor.
Du darfst nicht vergessen, selbst im Unrechtsstaat (sprich: Rechtlosigkeit gegenüber dem Staat und der Partei) der Nazizeit waren viele Dinge genauso geregelt wie heute - ein Kaufvertrag zwischen Deutschen erfolgte nach dem gleichen Prinzip wie heute, Antrag und Annahme, eine Kündigung mußte schriftlich erfolgen, Annahmeverzug, usw.