[?] Rechte an den Artikeln?
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Nach deutschem Recht ist immer der Autor der Rechteinhaber -> geistiges Eigentum. Das kann auch niemand ändern, ist nämlich anders als z.B. das US-Copyright. Das was gemacht werden kann, ist z.B. ne Klausel, das man es z.B. für einen gewissen Zeitraum nicht woanders veröffentlichen darf. Wird aber hier wohl niemand machen?
Ich habe zwei meiner drei Artikel z.B. auf meiner privaten Homepage veröffentlicht, einer davon wiederrum direkt hier in das Forum verlinkt. Glaube nicht das es jemanden kratzt? Wenn ich will, kann ich sie auch woanders (Konkurrenz) veröffentlichen, aber das mache ich aus kollegialen Gründen nicht. Schliesslich hat das Team hier z.B. Korrekturgelesen. Das ist dann eine moralische Verantwortung.
Wir haben hier im Forum auch einen Artikel (Smartpointer) der von Codeproject ist, der ins deutsche übersetzt wurde. Darüber würde ich mir mehr Sorgen machen.
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@estartu
Du verwechselst da meiner Ansicht nach zwei grundlegende Dinge: Einmal die Rechte an einem Artikel selbst, oder auch an Zweien, oder auch an x-beliebigen, der/die von einer Person geschrieben wurde(n) (§§ 2/7 UrhG), und einmal das Urheberrecht an einem Sammelwerk (§4 UrhG - auf den sich der von dir zitierte Text übrigens auch beruft!)!Die Telekom hat auch kein Monopolrecht auf deine Adresse! Trotzdem darfst du ihr Telephonbuch nicht ohne deren Einwilligung vervielfältigen; ist halt ein Sammelwerk.
Der Urheber und damit Rechteinhaber bin ausschließlich ich selbst (§7 UrhG); und wenn ich plötzlich beschließen würde, dass mein Artikel hier aus dem Forum verschwinden soll, dann hätte ich da (theoretisch) ein Anrecht drauf (§12 UrhG)! Nicht einmal ein Disclaimer oder ein entsprechender Verweis beim Einloggen würde daran meiner Ansicht nach etwas ändern; denn das ist - m. E. - keine seriöse Rechtsgrundlage. Jura oder ähnliches habe ich allerdings nicht studiert.
Ich bin da letztlich der Auffassung, dass es ein Geben und Nehmen ist; ist orientiere mich bei meinen Artikeln schließlich auch bei anderen und beziehe meine Informationen irgendwoher, auch wenn vlt. manchmal implizit oder gar unbewusst. Solange mir also niemand versucht, mein Recht streitig zu machen, können sich die Leute das, was ich veröffentliche, meinetwegen (m. Vorbehalt) tausendfach kopieren; dafür habe ich es ja veröffentlicht! Solange ich halt nicht als Urheber verleugnet werde ...
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Reyx schrieb:
Der Urheber und damit Rechteinhaber bin ausschließlich ich selbst (§7 UrhG); und wenn ich plötzlich beschließen würde, dass mein Artikel hier aus dem Forum verschwinden soll, dann hätte ich da (theoretisch) ein Anrecht drauf (§12 UrhG)! Nicht einmal ein Disclaimer oder ein entsprechender Verweis beim Einloggen würde daran meiner Ansicht nach etwas ändern; denn das ist - m. E. - keine seriöse Rechtsgrundlage.
Naja, es gibt schon Klauseln, die man hernehmen kann um sowas zu verhindern. Wenn ich für eine Firma arbeite, dann kann ich den entstehenden Code nicht einfach noch woanders hin verkaufen oder der Firma die Nutzung untersagen.
Insofern denke ich schon, daß ein entsprechender Verweis funktionieren könnte.Ansonsten gebe ich Dir absolut recht. Eine solche Klausel wäre auch imho etwas übertrieben für unsere Zwecke hier.
MfG Jester
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Jester schrieb:
Naja, es gibt schon Klauseln, die man hernehmen kann um sowas zu verhindern. Wenn ich für eine Firma arbeite, dann kann ich den entstehenden Code nicht einfach noch woanders hin verkaufen oder der Firma die Nutzung untersagen.
Ja, weil du im Zuge deiner Beschäftigung dort dann der Firma die Rechte an deinem "Werk" dauerhaft überträgst
Im Übrigen haben wir auch Artikel von anderen Plattformen, den von TomasRiker z.B.
Und ein Bekannter hat mir auch angeboten, seine Artikel hier zu veröffentlichen, solange es erkennbar bleibt, von wem und woher sie stammen. Die Artikel hebe ich mir allerdings für magere Zeiten auf
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Jester schrieb:
Naja, es gibt schon Klauseln, die man hernehmen kann um sowas zu verhindern. Wenn ich für eine Firma arbeite, dann kann ich den entstehenden Code nicht einfach noch woanders hin verkaufen oder der Firma die Nutzung untersagen.
Schon richtig, aber bei einer Firma hast du auch einen Vertrag + handschriftl. Unterschrift! In einem Online-Forum hingegen nur eine Box "Gelesen & akzeptiert" die selektierst sowie einen "Bestätigen"-Button, den du drückst!
Edit: Hmpf ... Zu spät ...
@GPC
Darf man denn fragen, worüber die Artikel im Groben handeln? Nicht dass sich hier sonst jemand hinsetzt, und genau das gleiche macht!
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Reyx schrieb:
@GPC
Darf man denn fragen, worüber die Artikel im Groben handeln?Sicher...
Wir hätten da z.B.:
- BIOS Programmierung (ASM^^)
- Permutation (C++)
- CString Management (wie man effektiv mit den Teilen arbeitet)
Es gäbe auch noch C#-Artikel:
- P/Invoke Grundlagen
- Verbindung zum MySQL-Server mit C#
- TCP/IP Socket-Programmierung in C#
Und einen für Java: AES und RSA in Java
Allerdings ist hier Java ja eher unbeliebt und dazu ist der Artikel auch noch von einem anderen Autor, den ich erst fragen müsste. Schätzungsweise würd ich den Artikel aber schon kriegen.Wie gesagt, die hebe ich mir für schlechte Zeiten auf
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Hallo,
Immer werden die Lynx-User außer acht gelassen.
MFG winexec*
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winexec* schrieb:
Immer werden die Lynx-User außer acht gelassen.
Inwiefern?
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Hallo,
Reyx schrieb:
Schon richtig, aber bei einer Firma hast du auch einen Vertrag + handschriftl. Unterschrift! In einem Online-Forum hingegen nur eine Box "Gelesen & akzeptiert" die selektierst sowie einen "Bestätigen"-Button, den du drückst!
Immer gehen alle von einer Maus aus. War aber eigentlich ein Späßchen.
MFG winexec*
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Das ist ein zur Zeit ungeklärtes Problem, über das ich vor einigen Tagen schon mal intensiv nachgedacht habe.
Letztlich ist klar, daß vor einer eventuellen Veröffentlichung in anderen Formen (Druck oder CD) solche Fragen eindeutig geklärt sein müßten.
Mittelfristig fürchte ich, daß eine Klärung sinnvoll wäre.
Das Urheberrecht behält der Autor ja auf jeden Fall, das ist klar nach deutschem Recht.
Aber die Nutzungsrechte an den Artikeln müßten an c++.de übertragen werden, dazu gehört unter anderem:
- Recht auf elektronische Speicherung
- Recht auf Verwertung in anderen Medien
- Verzicht auf Tantiemen seitens des Autors
- Festlegung einer Kündigungsfrist für das Nutzungsrecht
- Verzicht auf exklusives Nutzungsrecht seitens c++.deDenn es ist sicherlich verständlich, daß - z.B. nach einem Streit o.ä. - die plötzliche Aufforderung "alle Artikel von mir wegnehmen" auch nicht hinnehmbar ist.
Zur Zeit ist das noch nicht problematisch, auch wegen des Umfangs, aber vor Jahresende bedarf das schon einer Klärung.
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Ich hab's zweckshalber mal durchnummeriert:
Marc++us schrieb:
1. Recht auf elektronische Speicherung
2. Recht auf Verwertung in anderen Medien
3. Verzicht auf Tantiemen seitens des Autors
4. Festlegung einer Kündigungsfrist für das Nutzungsrecht
5. Verzicht auf exklusives Nutzungsrecht seitens c++.de1. Im Bezug auf "Rechteübertragung" verstehe ich das so, dass nur C++ das Werk elektronisch speichern darf? Falls ja: inakzeptabel.
2. Gleiches wie in 2 - Inakzeptabel. Dann darf der Autor sein Werk ebenfalls nicht in anderen Medien veröffentlichen? Falls er dies tatsächlich nicht darf: Inakzeptabel.
3. Akzeptabel; allerdings sollte vorher geklärt werden, was mit einem etwaigen Erlös passiert. Nur in eine Tasche fließen sollte er dann nicht, sondern imho zweckgebunden auf ein Magazin-Konto (o.ä.)
4. kein Kommentar da selbstverständlich
5. ebenfalls kein Kommentar, da selbstverständlich. Allerdings wiederspricht sich das meiner Auffassung nach mit dem "Übertragen" der Nutzungsrechte!Was mich verwirrt ist deine Formulierung einer "Rechteübertragung". Ich würde es eher als "Gewährung des Nutzungsrechts" bezeichnen, denn eine Übertragung hätte wörtlich die Folge, dass c++.de (bzw. vermutl. als Inhaber wie rechtl. Vertreter, du?) das Nutzungsrecht hätte, es dem Urheber jedoch entzogen würde.
Ich finde - bin aber wie gesagt rechtlich ein Laie - deine Formulierung etwas wiedersprüchlich! Bzw. schwammig, was du als Klärungen darstellst, da sie teilweise durch den Verzicht auf das exkl. Nutzungsrecht meiner Ansicht nach anders geklärt sind. Was dürfte - nach dem obigen Entwurf - der Urheber, was c++.de?
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Du hast das falsch verstanden - aus 5) ergibt sich, daß 1) und 2) eben nicht-exklusiv sind, d.h. der Autor darf die Artikel noch woanders speichern und veröffentlichen.
Und 3) ist so eine Sache, es geht hier weniger um den Erlös (den sehe ich sowieso nicht, jedes derartige Projekt vermutlich nur kostendeckend ist), sondern darum zu verhindern, daß mir jemand eine Rechnung für seinen Artikel schickt, oder noch ungünstiger, daß eine Krankenkasse plötzlich bei mir Sozialabgaben für einen Autor eintreiben will. Das ist ein reales und konkretes Risiko. Es muß durch die Formulierung sichergestellt sein, daß der Autor das aus freien Stücken tut und nicht in einem Anstellungsverhältnis zu mir steht. Du sagst jetzt "iss' ja klar", aber wo haben wir das schriftlich festgelegt? Also ist es nicht klar.
Die Formulierung "Übertragung (oder Überlassung) der Nutzungsrechte" heißt einfach, daß c++.de die Artikel verwerten darf, aber es folgt daraus nicht "exklusives Nutzungsrecht".
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Marcus! Dein erster Post erschien mir aber auch so, als ob du jetzt die Exclusivrechte an den Artikeln haben willst oder gar selbstverständlich beanspruchst. Reyx' Posting ist deshalb schon selbstverständliche Reaktion.
Dein letztes Posting ist schon eine ganz andere Sichtweise.
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Steht aber eigentlich ganz klar da: Er will's speichern dürfen und auch in anderen Medien verwenden, also drucken oder so.
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Artchi schrieb:
Marcus! Dein erster Post erschien mir aber auch so, als ob du jetzt die Exclusivrechte an den Artikeln haben willst oder gar selbstverständlich beanspruchst. Reyx' Posting ist deshalb schon selbstverständliche Reaktion.
Dein letztes Posting ist schon eine ganz andere Sichtweise.
Das sieht nur für "Recht-Laien" (sorry Artchi
) so aus. Wenn er die Exklusivrechte wollte, hätte er es anders geschrieben, z.B. alleiniges Recht auf ...
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Hm, sorry für dieses Mistverständnis, aber GPC hat Recht: in dem Fall hätte ich es als "ausschließliches Nutzungsrecht" bezeichnet.
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Ah, jetzt liest sich das schon besser.
Vielleicht sollten wir einfach das mal ausformulieren (freiwillig ohne Entgeld usw.) und im Magazinforum pinnen.
Dann stehts da und die Krankenkassen müssen woanders hausieren gehen.Und, es wäre nett, wenn da zwei Versionen geschrieben werden:
Vorweg eine für Recht-Experten und drunter eine "Übersetzung" für Recht-Laien wie mich.
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Marc++us schrieb:
Denn es ist sicherlich verständlich, daß - z.B. nach einem Streit o.ä. - die plötzliche Aufforderung "alle Artikel von mir wegnehmen" auch nicht hinnehmbar ist.
Genau das muss sie aber sein. Solange ich Urheber bin, kann ich jedem Nutzungsrechte erteilen und entziehen, wie es mir gefällt. Wenn ich mich entscheide, daß meine Artikel nicht mehr hier erhältlich sein sollen, dann muss dem Folge geleistet werden. Ich kann mich nicht dagegen wehren, daß sich jemand zu einem früheren Zeitpunkt ein PDF aus dem Artikel generiert hat und sich zuhause die Wand damit tapeziert hat, denn der Artikel war immerhin einmal in einem öffentlichen Raum. Die von dir genannte "Kündigungsfrist" wäre dann insofern vollkommen irrelevant, als daß ich von vornherein das Ende der Nutzugnsrechte bestimmen kann, beispielsweise auf den Zeitpunkt, zu dem sich die nutzungsbedinugngen des Forums ändern, den Zeitpunkt der Löschungmeines Accounts oder ähnliche Zeitpunkte, die dazu führen würden, daß ich nicht mehr damit einverstanden sein könnte, daß meine Artikel hier zugänglich sind.
Und ehrlich gesagt wäre es für mich ein Grund, Artikel hier nicht zu veröffentlichen, wenn ich nicht mehr die Freiheit habe, die Rechte wahrzunehmen, die ich wahrnehmen möchte oder die Artikel unter den Bestimmungen zu veröffentlichen, die mir im Sinn sind.
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Dann mußt Du bei diesen Bedingungen eben auf die Veröffentlichung verzichten. Es ist nämlich falsch was Du sagst, es gibt weder einen "öffentlichen Raum", noch ist die Ansicht, daß dann "gegen irgendwann generierte PDFs nichts mehr unternommen werden kann" richtig.
Entziehst Du nämlich die Nutzungsrechte, so müssen auch die irgendwann generierten PDFs eingezogen werden, soweit sie in der Verfügungsgewalt des Herausgebers stehen auch entfernt werden. Konkret heißt das, daß solche Ideen wie eine Herausgabe als PDF-Magazin oder sogar als Book-on-demand - was ja immer wieder diskutiert wird - verhindert werden.
Denn genau der angesprochene Punkt, daß Du als Urheber jederzeit die Nutzungsrechte entziehen kannst ist ab einer gewissen Größe nicht mehr hinnehmbar - es muß hier eine Übergangsfrist geben. Das Thema wird umso brisanter, je mehr Artikel veröffentlicht sind, und wenn dann auch noch Syndicationen - also RSS-Feeds - dazu kommen. Hier ist es nämlich gar nicht mehr so einfach möglich die Informationen schnell herauszunehmen.
Ich meine, das einzige worauf ich in naher Zukunft bestehen möchte ist, daß die Nutzungsrechte nicht sofort entzogen werden können, und daß irgendwelche andere Veröffentlichungsformen deswegen nicht eingestampft werden müssen (das ist nämlich zur Zeit noch der Fall).
So viel Selbstschutz solltest Du mir auch zugestehen. Dir ist das nicht ganz klar, aber ich übernehme auch die Haftung und die Verantwortung für die Artikel. Und wenn ich dem plötzlichen Entzug der Nutzungsrechte nicht sofort folge leiste oder leisten kann, kann mich diese Sache sehr teuer kommen.
Auch ist es ab einer gewissen Anzahl von Autoren nicht möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Sollte jemand spezielle Wünsche haben ist es einfacher auf den Autor zu verzichten.
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*seufz* Da versucht man einmal, sich laiengerecht zu artikulieren, und schon ist's wieder nicht recht...
Marc++us schrieb:
Dann mußt Du bei diesen Bedingungen eben auf die Veröffentlichung verzichten. Es ist nämlich falsch was Du sagst, es gibt weder einen "öffentlichen Raum"
§6, Abs. 1 des UrhG spricht von einer Veröffentlichung, wenn das Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, und das ist dann der Fall, wenn ich einen Post in einem Onlineforum absetze, ob das nun ein Artikel ist, oder ein Kommentar wie dieser hier, ist dabei unerheblich.
Marc++us schrieb:
Entziehst Du nämlich die Nutzungsrechte, so müssen auch die irgendwann generierten PDFs eingezogen werden, soweit sie in der Verfügungsgewalt des Herausgebers stehen auch entfernt werden.
tommie-lie schrieb:
Ich kann mich nicht dagegen wehren, daß sich jemand zu einem früheren Zeitpunkt ein PDF aus dem Artikel generiert hat und sich zuhause die Wand damit tapeziert hat
Lesen bildet
Hier war nicht die Rede von einem Sammelwerk (=ein "echtes" Magazin und kein Forum mit Threads, die im ersten Beitrag einen längeren Text enthalten).
Marc++us schrieb:
Konkret heißt das, daß solche Ideen wie eine Herausgabe als PDF-Magazin oder sogar als Book-on-demand - was ja immer wieder diskutiert wird - verhindert werden.
Nein, es bedeutet lediglich, daß bei Ausgaben, die nach dem Zeitpunkt der Entziehung der Nutzungsrechte das entsprechende Werk aus dem Magazin entfernt werden muss. Alle bisher gedruckten (und somit verkauften, da print-on-demand) Bücher/Hefte wären davon nicht betroffen.
Marc++us schrieb:
Denn genau der angesprochene Punkt, daß Du als Urheber jederzeit die Nutzungsrechte entziehen kannst ist ab einer gewissen Größe nicht mehr hinnehmbar - es muß hier eine Übergangsfrist geben. Das Thema wird umso brisanter, je mehr Artikel veröffentlicht sind, und wenn dann auch noch Syndicationen - also RSS-Feeds - dazu kommen. Hier ist es nämlich gar nicht mehr so einfach möglich die Informationen schnell herauszunehmen.
Bei Sammelwerken sieht doch das UrhG schon wieder ganz anders aus...
Ganz davon abgesehen gibt es einige Rechte, die der Urheber nunmal gesetzlich nicht abtreten kann. Selbst wenn ich als Urheber wollte, könnte ich nicht darauf verzichten, ein Rückrufsrecht zu besitzen. Wowereit!
Marc++us schrieb:
Ich meine, das einzige worauf ich in naher Zukunft bestehen möchte ist, daß die Nutzungsrechte nicht sofort entzogen werden können, und daß irgendwelche andere Veröffentlichungsformen deswegen nicht eingestampft werden müssen (das ist nämlich zur Zeit noch der Fall).
Wir werden sehen, wer was als "Lizenz" vorschlägt und wer selbiger zustimmen möchte.