GEZ mit ISDN???



  • Headhunter schrieb:

    Wo kein Henker da kein Richter?
    Aber Steuererklärung über Elster und fürs Bankkonto E-Banking benutzen. Ich glaube so blöd sind die nicht 😞

    Finanzamt (staatliche Behörde) hat nichts mit GEZ (privates Inkassounternehmen) zu tun.

    Für alle nochmal zum mitmeißeln:

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html

    dort steht:

    20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte

    Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.

    Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

    Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

    In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

    Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

    Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

    Außerdem bleibt immer noch die Option: "nicht zahlen".



  • Vorrax schrieb:

    gewalt is eine lösung... jedenfalls hier 🙂

    Falsch! Gewalt ist nicht die Lösung, sondern das Mittel zum Zweck. 😉



  • also ich bitte dich ...

    brett mit nägeln + gez-futzi => das ist eine notwengige kausalität!



  • Hier in KA hängt an den Eingängen zu den Wohnheimen immer ein Zettel:
    "Zutritt verboten für Hausierer und GEZ-Mitarbeiter. Bei Nichtbeachtung wird die Polizei gerufen"
    So ist das richtig 😃



  • dEUs schrieb:

    Gestern kam bei mir der dritte Brief von denen - mal gespannt, wann ich mit einem von deren Drückern spielen darf 🙄

    Man kriegt ein Brief von denen?



  • 3. Im Abstand von 1-2 Monaten. Jeder ein bisschen unverschämter. Und dann fangen die Hausbesuche an.
    Mafia halt.



  • dEUs schrieb:

    3. Im Abstand von 1-2 Monaten. Jeder ein bisschen unverschämter. Und dann fangen die Hausbesuche an.
    Mafia halt.

    mich hat gar keiner besucht. die haben gleich mit mahnungen mit beigelegtem überweisungsformular angefangen.



  • Hehe, auch nciht schlecht. Vermutlich hat einer dieser Typen dich nciht angetroffen und dich dann angemeldet.



  • ... ich sag nur... brett mit nem dicken rostigen nagel 🙂

    cya
    da vo



  • F98 schrieb:

    Tipp: Wo kein Kläger, dort kein Richter.

    Sollen wir das jetzt als Anstiftunng zur Gebührenhinterziehung werten? In Schweden ist deswegen gerade eine Ministerin zurückgetreten. 👎



  • Elektronix schrieb:

    F98 schrieb:

    Tipp: Wo kein Kläger, dort kein Richter.

    Sollen wir das jetzt als Anstiftunng zur Gebührenhinterziehung werten? In Schweden ist deswegen gerade eine Ministerin zurückgetreten. 👎

    Sind wir Minister? 🕶



  • Elektronix schrieb:

    Sollen wir das jetzt als Anstiftunng zur Gebührenhinterziehung werten? In Schweden ist deswegen gerade eine Ministerin zurückgetreten. 👎

    1. Ich stifte niemanden an.
    2. Bin ich nicht Ministerin.
    3. Was ist "Gebührenhinterziehung"? 😃



  • F98 schrieb:

    Elektronix schrieb:

    Sollen wir das jetzt als Anstiftunng zur Gebührenhinterziehung werten? In Schweden ist deswegen gerade eine Ministerin zurückgetreten. 👎

    1. Ich stifte niemanden an.
    2. Bin ich nicht Ministerin.
    3. Was ist "Gebührenhinterziehung"? 😃

    zu 1) ich stifte an 🙂
    zu 3) das is das mit dem nagel und dem brett



  • Gut, dass mir einer die Arbeit abnimmt. 😃



  • ... also das brett mit dem nagel ... ich sag dazu nur, solange ich es als pflicht ansehen muss für sender wie ard und co., obwohl ich meinen fernseher nur fürs dvd gucken benutze, aber weil ich es empfang, zahlen muss... werde ich mit einem brett und einem nagel druff warten das sie kommen 😃

    cya
    da vo

    ps: ich hoffe ihr versteht alle hier das symbol 🙂



  • Ich schon.



  • Elektronix schrieb:

    Sollen wir das jetzt als Anstiftunng zur Gebührenhinterziehung werten? In Schweden ist deswegen gerade eine Ministerin zurückgetreten. 👎

    Polier mal weiter deinen Heiligenschein.... 🙄



  • @F98

    dir fehlt ein impressum auf der seite. dafür kann man verprügelt werden.



  • Frei nach Berthold Brecht: "Niemand muß müssen!".



  • Marc++us@logoff schrieb:

    Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.

    😕

    Wenn der Server dir gehört und er nicht angemietet ist, mußt du zahlen.
    (sogar 2 mal, wenn du noch nicht privat bezahlst, eventuell 3 mal)
    1. Als Privatman
    2. Als Geschäftsmann. Denn du nimmst Geld duch Werbung hier ein.
    3. Wenn du ein Auto hast, wird es zum Geschäftsauto (automatisch) 3. mal zahlen wegen dem Autoradio 😮

    Es ist egal, ob du es nur für die Kostendeckung nimmst. Es sind Einnamen, die in ausreichender höhe zu versteuern sind.
    Hast du eigentlich einen Gewerbescheine?, denn den mußt du haben, sobald du Werbung schaltest, auch wenn diese von 3ten kommt!
    Überingens bist du nach neuesten Urteilen sogar für den Inhallt der Werbung verantwortlich. Wenn da z.B Werbung für Zigaretten käme oder für Verbotende Dinge , haftest DU und nicht der Versender. Auch wenn Werbung für Computerspiele kommt, z.B mit nem link zum Download einer Demo, MUßT du garantieren, dass im Forum keine Personen diese Werbung mit dem Link sehen, die nicht als genug sind. SONST HAFTEST DU!

    In der c't war vor kurzem ein wirklich interessanter Atikel. Hat auch ein privater Forenbetreiber keinen Gewerbeschein gehabt, der Werbung schalten lies.
    UIIII wurd das teuer. Nen andere hatte nen Link zu nem Computerspiel ab 16 mit demo Download link. (Natürlich keine Alterskontrolle) => Bußgeld 25000 €

    Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine bescheidene Meinung.


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