die kripo kommt durchs scheunentor - oder "schon wieder 1984"
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Hallo,
passend zu den aktuellen Planungen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82159 (Bundesregierung hält an Verschärfung der "Hackerparagraphen" fest) - wie passt das zusammen?
An lolz, minhen:
Wenn ich der Staat wäre, würde ich nen Techniker an deinen Vermittlungskasten schicken, der patchted dann die Adresse "update.microsoft.com" für dich unbemerkt auf "gotya.bka.de" um. Beim nächsten Update gibt's dann nicht nen kritischen Patch für den IE, sondern nen offiziell deployten Trojaner. Und die Linuxwelt freuts..
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Laut Tagesspiegel liegt das Projekt derzeit aber "wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung" auf Eis. Demnach bestehen Zweifel ob die Strafprozessordnung die Online-Durchsuchungen deckt.
Also funktionieren eure Vorstellungen wohl eher nicht.
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Haha, ich glaube kaum, dass die Behören in der Lage wären einen Trojaner zu bauen, der wirklich effektiv arbeitet (Ich kann mir schon vorstellen wer es bauen soll: T-Systems. Sprich das Ding wird mehrere 100MB groß, Milliarden kosten, 4 Jahre nach geplanter Einführung fertig sein und jedes Kind kann es erkennen :)).
Und nach kurzer Zeit dürften Antiviren-Hersteller den eh auf der Liste haben. Wenn die Bundesregierung das dann verbieten will, weicht man eben auf Antiviren-Software aus anderen Ländern aus oder man nimmt am besten gleich ein System, mit denen die am Ende ganz überfordert sind...
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Headhunter schrieb:
...würde ich nen Techniker an deinen Vermittlungskasten schicken, der patchted dann die Adresse "update.microsoft.com" für dich unbemerkt auf "gotya.bka.de" um...
hey, woher weisst du wie sie's machen

:xmas2:
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Verschlüsseln der Festplatte gilt als Beweise verschleiern..!
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THX 1138 schrieb:
Verschlüsseln der Festplatte gilt als Beweise verschleiern..!
Drum verschlüsselt ja auch niemand seine Platte sondern speichert höchstens sinnlose Zeichenfolgen drauf...
Und das wird ja wohl kaum verboten sein.
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Die sind also schuld, dass mein Volumentarif dauernd überschritten wird.

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THX 1138 schrieb:
Verschlüsseln der Festplatte gilt als Beweise verschleiern..!
Das Verschlüsseln ist aber nicht verboten und dass da Beweise drauf sind ist ja gar nicht gesagt. Und du als Angeklagter musst dich ja nicht selbst belasten, also musst du die Daten auch nicht entschlüsseln. Du könntest aber natürlich so kooperativ sein und ihnen ein paar Scheindaten zeigen, da du schlau warst und ein "hidden volume" verwendet hast.
Da Verschlüsselung nicht verboten ist halte ich das für sehr fragwürdig.Bin daran jedoch sehr interressiert, wenn du das also belegen kannst, nur her damit

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Nö, belegen kann ich das nicht.
Strafbar is es wahrscheinlich nicht, aber es ist nicht kooperativ und das wird der Richter sich merken..
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Für Kooperativität bekommt man Straferlass, aber wenn es keine Beweise für die Strafe gibt kann man auch nicht bestraft werden.
Ob ein Indizienprozess in Deutschland wirklich möglich ist, da bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall geht es in Deutschland nicht so leicht jemanden schuldig zu sprechen wie es z.B. in den USA möglich ist. Dort wurde in den 80er (?) ein berühmter Hacker verurteilt obwohl seine gesamten Daten verschlüsselt waren, also gab es keine Beweise, aber dort ist auch die Rechtslage anders was Verschlüsselung angeht.