Begnadigung für Brigitte Mohnhaupt
-
Umfrage: Sollte Brigitte Mohnhaupt begnadigt werden?
Auswahl Stimmen Prozent Ja 21 34.4% Nein 35 57.4% Sonstiges 5 8.2% Warum oder warum nicht?
-
Gegen eine Begnadigung spricht:
Mohnhaut ist eine Mörderin, die das Rechts- und Gesellschaftssystem in Deutschland zerstören wollte. Der Fall Buback ist nicht abschließend aufgeklärt, weil Mohnhaupt und ihre Mittäter den eigentlichen Mörder decken- oder Buback gemeinschalftlich ermodert haben. Damit zeigt sie, daß sie an einer abschließenden Klärung nicht inderessiert ist.Für eine Begnadigung spricht: In einem System, wie Frau Mohnhaupt es damals favorisierte (Sowjetunion), wäre ein Staatsfeind zum Tode verurteilt oder in Sibirien zu Tode gequält worden. Sie kam aber nur in den Knast. Und wenn sie wieder herauskommt, hat sie Anspruch auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfen für die Stellensuche. Vielleicht begreift sie dann, daß das System, das sie zerstören wollte, menschlicher ist das, was sie haben wollte.
-
Elektronix schrieb:
Sie kam aber nur in den Knast. Und wenn sie wieder herauskommt, hat sie Anspruch auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfen für die Stellensuche. Vielleicht begreift sie dann, daß das System, das sie zerstören wollte, menschlicher ist das, was sie haben wollte.
Oh ja. Da bin ich auch für. Lasst uns blos schnell alle Terroristen, die eingesperrt sind, begnadigen. ...damit wir ihnen mal so richtig zeigen, wie toll unser System ist.
-
Nie von der gehört. Also nein!

-
Lügner schrieb:
Nie von der gehört. Also nein!

Das ist die hier:
"Mord an Generalbundesanwalt Buback. Mord am Bankier Jürgen Ponto. Versuchter Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft. Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer." (SZ)
Mit weniger Text und mehr Bild:
http://www.rafinfo.de/bildsuche/mohnhauptAlternativ kannst du auch mal Zeitung lesen oder Nachrichten schauen

-
hab grad bei wickipädie geguckt: sie hat ja nur noch ein jahr von 24 zu sitzen, das sitzt sie auch noch auf der linken popobacke ab.
aber von mir aus kann sie auch gleich begnadigt werden.
ich denke nicht, dass sie noch gefährlich wird.
andereseits: bei killern wie ihr weiss man ja nie.
aber das eine jahr wird daran auch nix mehr ändern, entweder sie hat eingesehen, dass man nicht einfach so leute kalt macht, oder nicht.
-
Die 24 Jahre sind _Mindeststrafe_
-
ten schrieb:
hab grad bei wickipädie geguckt: sie hat ja nur noch ein jahr von 24 zu sitzen, das sitzt sie auch noch auf der linken popobacke ab.
aber von mir aus kann sie auch gleich begnadigt werden.
ich denke nicht, dass sie noch gefährlich wird.
andereseits: bei killern wie ihr weiss man ja nie.
aber das eine jahr wird daran auch nix mehr ändern, entweder sie hat eingesehen, dass man nicht einfach so leute kalt macht, oder nicht.Der Sinn so einer Strafe ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft oder der Lerneffekt bei den Tätern. Es geht auch um Vergeltung. Ermordete Personen haben nach 20 Jahren auch keine Wiederauferstehung. Insofern sehe ich da auch keinen Grund für eine Begnadigung von Tätern.
-
Hat mich gewundert, dass sie überhaupt so lange sitzt, wo doch jeder Triebtäter spätestens nach 15 Jahren auf freiem Fuss is.

-
TactX schrieb:
Die 24 Jahre sind _Mindeststrafe_
ach, shit, hab' ich übersehen.
na dann enthalte ich mich der stimme. ist abhängig davon, ob sie von ihrer mordlust 'geheilt' ist, oder nicht. das müssen irgendwelche psychologen entscheiden...Gregor schrieb:
Der Sinn so einer Strafe ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft oder der Lerneffekt bei den Tätern. Es geht auch um Vergeltung.
im prinzip hast du recht, aber wie will man mehrfachen mord vergelten?
naja, vielleicht haben sie's ja schon getan. es bestehen ja immer noch zweifel am selbstmord einiger raf-bandenmitglieder (guckt ihr wicki: http://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Stuttgart-Stammheim)
-
Gregor schrieb:
Der Sinn so einer Strafe ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft oder der Lerneffekt bei den Tätern. Es geht auch um Vergeltung. Ermordete Personen haben nach 20 Jahren auch keine Wiederauferstehung. Insofern sehe ich da auch keinen Grund für eine Begnadigung von Tätern.
nö, der vergeltungsgedanke ist alt. rechtsgutschutz steht heute eindeutig im vordergrund.
orientiert an der selbstzweckformel des kategorischen imperativs darf lebenslang nie lebenslang sein. begnadigung bei besserung ist daher eine ethische pflicht und zu befürworten.
-
lasst die alte frei. die is fast 60 und saß jetzt fast ihr halbes leben im knast.
-
...
endlich sind die terroristen weg,
und es herrscht ordnung und ruhe und frieden,
und das bisschen gesindel, das noch in den knästen steckt,
tut sowieso keinen mehr interessieren...nun kämpfen die menschen nur noch für hunde und benzin,
folgen Jürgen und Zlatko und nicht mehr Baader und Ensslindie, die unheil und armut und krankheit verbreiten, für sie herrschen sorglose zeiten,
da kein bisschen sprengstoff sie daran hindert, ihre geschäfte zu betreibenendlich ham sie keine angst mehr,
verkaufen fröhlich ihre panzer,
jeden tag sieben,
kinder abschieben,
und dann zum essen mit dem kanzler...endlich sind die terroristen weg,
und es herrscht ordnung und ruhe und frieden,
und man kann wieder sicher mercedes fahrn,
ohne dass die dinger immer explodierenendlich sind die terroristen weg,
endlich kann nichts mehr passieren.
endlich sind die terroristen weg,
und es herrscht ordnung und ruhe und frieden...
2000 Jan Delay
"Söhne Stammheims"
LP "Searching for the Jan Soul Rebels"
-
Gregor schrieb:
ten schrieb:
hab grad bei wickipädie geguckt: sie hat ja nur noch ein jahr von 24 zu sitzen, das sitzt sie auch noch auf der linken popobacke ab.
aber von mir aus kann sie auch gleich begnadigt werden.
ich denke nicht, dass sie noch gefährlich wird.
andereseits: bei killern wie ihr weiss man ja nie.
aber das eine jahr wird daran auch nix mehr ändern, entweder sie hat eingesehen, dass man nicht einfach so leute kalt macht, oder nicht.Der Sinn so einer Strafe ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft oder der Lerneffekt bei den Tätern. Es geht auch um Vergeltung. Ermordete Personen haben nach 20 Jahren auch keine Wiederauferstehung. Insofern sehe ich da auch keinen Grund für eine Begnadigung von Tätern.
Äh, ja. Genau. Ein Hoch auf das Mittelalter!
-
Man sollte das trennen:
Grundsätzlich müßte man mal objektiv betrachten (sprich: für alle Fälle), ob das heutige "lebenslänglich = 20-25 Jahre" wirklich den Zweck erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine echte lebenslängliche Freiheitsstrafe ja als grundgesetzwidrig klassifiziert. Wie man im Rahmen dieser Diskussion in der Presse lesen kann, sind Strafen länger als 20 Jahre sehr ungewöhnlich.
Völlig unabhängig sollte man dann den Fall der Ex-Terroristen betrachten. Bereuen Sie? Wohl kaum. Einmal verblendet, immer verblendet. Man muß sich nur mal den Ex-RAFler ... ansehen, der heute zum Neonazi wurde. Aber sind sie noch eine Gefahr? Wohl kaum... das Alter, der Freiheitsentzug, die werden kaum noch mal Leute entführen. Und Propaganda? Auch egal... heute sind sie Märtyrer, wenn sie rauskommen werden sie Vorträge über die Schlechtigkeit des Staates halten, aber unter all den PDSler, Neonazis und Islamisten eigentlich nicht wirklich auffallen. Auf 2 Leute mehr, die den Staat vernichten wollen, kommt's nicht wirklich an.
Und dann kommt eben die Haftdauer, es ist ungewöhnlich Leute so lange sitzen zu lassen, man könnte daher das Gefühl bekommen, daß unser Staat immer noch Angst hat vor den Leuten, aber das ist unangemessen. Wenn ein Nazi frühzeitig entlassen wird oder ein Kindermörder, dann kann man auch einen RAFler frühzeitig entlassen. Keine Sonderbehandlung für diese Leute... die Anti-RAF-Gesetze haben der FDGO ohnehin bereits genug geschadet.
-
Marc++us schrieb:
... unter all den PDSler, Neonazis und Islamisten...
Grundsätzlich stimme ich mit Deinem Beitrag überein. Ich bin aber dagegen PDS und das Gesocks in einer Kategorie zu stecken.
-
Marc++us schrieb:
Und dann kommt eben die Haftdauer, es ist ungewöhnlich Leute so lange sitzen zu lassen, man könnte daher das Gefühl bekommen, daß unser Staat immer noch Angst hat vor den Leuten, aber das ist unangemessen. Wenn ein Nazi frühzeitig entlassen wird oder ein Kindermörder, dann kann man auch einen RAFler frühzeitig entlassen. Keine Sonderbehandlung für diese Leute... die Anti-RAF-Gesetze haben der FDGO ohnehin bereits genug geschadet.
Und hier geh ich nicht mit. Warum sollte man überhaupt jemand frühzeitig entlassen? Entweder die Schuld ist festgestellt und das Urteil rechtskräftig, oder eben nicht. Bei gültigem Urteil gibt es keinen Grund irgendjemandem die Strafe zu erlassen. (Kategorischer Imperativ, ethische Pflicht - pha! Wie ethisch waren denn die Straftaten?)
Und von wegen keine Gefahr: Total verblendet, extrem gewaltbereit und offensichtlich immer noch nicht einsichtig. Niemand kann garantieren, daß sie nicht irgendwelche Anschläge durchführt oder organisiert.
-
Aber genau da solltest Du mitgehen - in der Bundesrepublik sind frühzeitige Haftentlassungen üblich, Rechtspraxis. Dann sollte das auch für die Ex-RAFler gelten.
Wenn Du gegen frühzeitige Haftentlassung bist, dann sollte das generell gelten, für Kriminelle, Terroristen, Kinderschänder, Politiker, whatever. Aber ausgerechnet bei Mohnhaupt ein Exempel statuieren, das sehe ich nicht.
-
Gregor schrieb:
Elektronix schrieb:
Sie kam aber nur in den Knast. Und wenn sie wieder herauskommt, hat sie Anspruch auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfen für die Stellensuche. Vielleicht begreift sie dann, daß das System, das sie zerstören wollte, menschlicher ist das, was sie haben wollte.
Oh ja. Da bin ich auch für. Lasst uns blos schnell alle Terroristen, die eingesperrt sind, begnadigen. ...damit wir ihnen mal so richtig zeigen, wie toll unser System ist.
Tja, ich glaube, die Gründe dagegen überwiegen wohl...

-
Es gibt einen ganz entscheidenden Grund: Ein Tag Knast kostet fast 10mal so viel wie ein Tag Sozialhilfe. Man könnte der Mohnhaupt auch elektronische Fußfesseln verpassen- doch unerklärlicher weise sind die ja nicht erlaubt.
-
Marc++us schrieb:
Aber genau da solltest Du mitgehen - in der Bundesrepublik sind frühzeitige Haftentlassungen üblich, Rechtspraxis. Dann sollte das auch für die Ex-RAFler gelten.
Wenn Du gegen frühzeitige Haftentlassung bist, dann sollte das generell gelten, für Kriminelle, Terroristen, Kinderschänder, Politiker, whatever. Aber ausgerechnet bei Mohnhaupt ein Exempel statuieren, das sehe ich nicht.
Ich bin ja gegen jede frühzeitige Haftentlassung; nicht nur aber eben auch bei Terroristen. Daß ich nun gerade zur Mohnhaupt befragt werde ist eher Zufall.
