Weitergabe von Verbindungsnachweisen
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Hallo Mitmenschen.
Ich hätte da mal eine Frage:
Mir war immer so, dass die ISP die IPs Ihrer Kunden laut Gesetz für einen gewissen Zeitraum (2 Jahre?) speichern müssen. Jetzt laß ich folgende beiden (1, 2) Artikel. Wie läuft das Ganze denn nun genau ab?Weiterhin ist allgemein bekannt, dass P2P Software wie EMule u.ä. von regierungsnahen Vereinen "überwacht" werden. Wie ist dazu eigentlich die Rechtslage? Ich stelle mir das naiv so vor, dass man die IP herausfinden kann, wenn man solche Programme nutzt. Nur wie geht es dann weiter? Es müsste doch eine Anfrage beim ISP erfolgen, wer mit der besagten IP zu welchen Zeitpunkt online war. Der Provider ist aber doch laut seinen AGB nicht berechtigt, diese Verbindungsnachweise an Dritte weiterzugeben.
Könnte mir das jemand irgendwie näher bringen, da mir hierbei wirklich das juristiche Verständnis für einen solchen Ablauf fehlt.
Schonmal vielen Dank im voraus.
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Rostfrei[] schrieb:
Es müsste doch eine Anfrage beim ISP erfolgen, wer mit der besagten IP zu welchen Zeitpunkt online war. Der Provider ist aber doch laut seinen AGB nicht berechtigt, diese Verbindungsnachweise an Dritte weiterzugeben.
Das wird sich bald ändern...
Neu ist auch die Regelung im § 14 Abs. 2 TMG, demzufolge auf Anordnung der zuständigen Stellen Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen hat, wenn diese zum Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundesnachrichtendienstes oder des millitärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich sind. Wichtig ist hier der letzte Teil des Satzes, nämlich "Rechte am geistigen Eigentum". Es dürfte somit ein direkter Auskunftsanspruch beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen gegenüber dem Provider bestehen. Gerade größere Diensteanbieter, die viele Fremdinhalte bereitstellen, wie beispielsweise eBay dürften hier mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontiert werden. Auf der anderen Seite gibt § 14 Abs. 2 TMG nunmehr dem in seinem Urheberrecht verletzten eine direkte Anspruchsgrundlage, entsprechende Nutzer oder Bestandsdaten zu verlangen. Zur Durchsetzung entsprechender Ansprüche kann dies somit durchaus sinnvoll sein und vereinfacht den bisher zum Teil gewählten Weg über die Strafverfolgungsbehörden.
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/238214/index.html
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Erstmal vielen Dank. Das klärt so einiges.
Es wird doch aber mit Sicherheit versucht, so viele wie nur irgend möglich IP-Adressen herauszubekommen, die auf Bearshare, Emule und co. zugreifen. Jeder, der ein solches Prog nutzt, ist doch aber nicht automatisch ein potenieller Urheberrechtsverletzer - seine IP wird doch aber bestimmt auch auf seinen Klartextnamen, Adresse und ähnliches überprüft. Wie ist denn hierzu die Rechtslage? Die Person hat sich nicht strafbar gemacht, wird aber trotzdem überprüft/überwacht/irgendwo registriert? Das sollte doch eigentlich nicht der Fall sein, oder?
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Das werden die Gerichte im Detail entscheiden. Objektiv - also weder subjektiv noch moralisch gewichtet - mußt Du das aber so sehen: "sollte nicht so sein" ist eine persönliche Meinung. Wenn es ein Gesetz gibt, daß dies vorsieht, so ist das Gesetz, und damit Dein persönliches Gefühl, dies entspräche nicht Gedanken und Geist des Grundgesetzes, ausgehebelt.