Wie finanziert ihr euer Studium?



  • lolz schrieb:

    Wenn du über 25 bist und eine abgeschlossene Ausbildung hast (was du ja hast) und dein eigenes Leben lebst (hast ja schon ewig ne eigene Wohnung), dann ist das mit dem elternunabhängigen Bafög gar kein Problem.
    Der Sohn von nem Bekannten studiert so zur Zeit auch und bekommt ~600€ Bafög (elternunabhängig).

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.



  • Maddy schrieb:

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.

    http://www.bafoeg-rechner schrieb:

    Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:

    * Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder
    * dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart,
    * wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
    * Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
    * Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind

    .. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

    1. Grundsätzliches
    2. Erwerbstätigkeit vor dem Studium
    3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt
    4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre
    5. Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern / Vollwaise
    6. Sonderfall: Elternunabhängiges BAföG über das sog. Vorausleistungsverfahren



  • Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Sollte sich nun im laufenden Jahr der Gewinn der Unternehmung Deiner Eltern gegenüber diesem Vorjahr verringert haben, so kann man beantragen, daß das laufende Jahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Da der Gewinn aber nicht genau ermittelbar ist bedeutet das, daß man den Höchstsatz bekommt und nachträglich der richtige Satz ermittelt wird, sobald der Gewinn des laufenden Jahrs feststeht. Da man die Gewinnermittlung aber steuerlich sehr lange hinausschieben kann, schafft das eine lange Zeit, bis die Rückforderung kommt. Dazu kommt noch, daß man durch Verschiebungen auch Gewinne ein Jahr vor- oder zurück schieben kann, was damit Hand in Hand geht.

    Mehr Details kennt der Steuerberater Ihres Vertrauens.



  • Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Sollte sich nun im laufenden Jahr der Gewinn der Unternehmung Deiner Eltern gegenüber diesem Vorjahr verringert haben, so kann man beantragen, daß das laufende Jahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Da der Gewinn aber nicht genau ermittelbar ist bedeutet das, daß man den Höchstsatz bekommt und nachträglich der richtige Satz ermittelt wird, sobald der Gewinn des laufenden Jahrs feststeht. Da man die Gewinnermittlung aber steuerlich sehr lange hinausschieben kann, schafft das eine lange Zeit, bis die Rückforderung kommt. Dazu kommt noch, daß man durch Verschiebungen auch Gewinne ein Jahr vor- oder zurück schieben kann, was damit Hand in Hand geht.

    Mehr Details kennt der Steuerberater Ihres Vertrauens.

    Und dann wundert man sich noch warum in Deutschland kein Mensch mehr durchblickt, wenn es ums Geld geht.

    Ich wusste das zwar schon immer, aber als ich mich letztens mal erkundigt habe ob ich nachdem Zivildienst für einen Ferienjob Sozialabgaben leisten muss (und wieviel ich maximal verdienen darf) wurde mir erstmals so richtig bewusst wie unglaublich komplex das alles ist.

    @Maddy hast ja jetzt richtige Infos bekommen, ich hatte nur etwas halbwissen dazu.



  • Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Das geht immer, die Eltern müssen nicht selbständig sein. Und üblicherweise wird der Steuerbescheid von vor zwei Jahren genommen.



  • Inwiefern ist das Studium denn mit dem Betrieb deiner Eltern vereinbar? Können die dich eventuell einstellen und dann auf Weiterbildung schicken? Afaik lässt sich in solchen Fällen einiges abschreiben.

    MfG SideWinder



  • scrub schrieb:

    Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Das geht immer, die Eltern müssen nicht selbständig sein.

    Das ist richtig, ich habe da implizit unterschlagen, daß es Angestellten üblicherweise nur selten gelingt, ihre Einnahmen zu verringern, außer im Falle einer Arbeitslosigkeit. Aber wer angestellt ist, kann diese Sache üblicherweise selten nutzen. Daher die Darstellung speziell für Selbständige.



  • SideWinder schrieb:

    Inwiefern ist das Studium denn mit dem Betrieb deiner Eltern vereinbar? Können die dich eventuell einstellen und dann auf Weiterbildung schicken? Afaik lässt sich in solchen Fällen einiges abschreiben.

    MfG SideWinder

    Nein, wie gesagt, die haben ein Restaurant und ich hatte nicht vor Ernährungswissenschaften zu studieren 😉

    Weiß jemand, wie das aussieht, wenn die Eltern geschieden sind?
    Wird dann trotzdem von beiden Elternteilen ein Nachweis über das Einkommen benötigt? Was ist denn da maßgeblich?



  • NewProggie schrieb:

    Weiß jemand, wie das aussieht, wenn die Eltern geschieden sind?
    Wird dann trotzdem von beiden Elternteilen ein Nachweis über das Einkommen benötigt? Was ist denn da maßgeblich?

    Maßgeblich ist, ob bei Antragstellung eine elternunabhängige Förderung absehbar ist oder ein Elternteil unbekannten Aufenthaltsort hat. Sonst ja.



  • NewProggie schrieb:

    Maddy schrieb:

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.

    http://www.bafoeg-rechner schrieb:

    Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:

    * Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder
    * dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart,
    * wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
    * Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
    * Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind

    .. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

    1. Grundsätzliches
    2. Erwerbstätigkeit vor dem Studium
    3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt
    4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre
    5. Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern / Vollwaise
    6. Sonderfall: Elternunabhängiges BAföG über das sog. Vorausleistungsverfahren

    Ok danke, da zähl ich wohl nicht dazu 😞 Naja, 400€ job reicht mir fürs erste auch. Ist ja nicht wenig wenn man noch zuhause wohnt, und keine Miete zahlen muss 🙂


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