Tätigkeit neben Hauptberuf



  • Hallo leute,

    ich bin seit kurzem bei einem neuen Arbeitgeber tätig. Da ich mich bei meinem alten Arbeitgeber so "unentbehrlich" gemacht habe (die können einfach keinen Nachfolger finden), wollen die jetzt, dass ich bei denen nebenbei arbeite (ca 8h / Woche, teilweise auch am Wochenende).

    Ich hätte dazu folgende Fragen:

    1. Wie kann man das ganze am besten abrechnen, so dass für mich netto am meisten übrig bleibt? (z.B. 2. Lohnsteuerkarte, Freiberufler oder Selbständigkeit(jedoch wie?))

    2. Was ist als Stundenlohn angemessen? Die Tätigkeit wäre hautsächlich Bugs fixen, Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Implementierung kleinerer Sachen. Bin Dipl-Inf(FH) mit 1 Jahr Berufserfahrung nach Studium, 5 Jahre Praxiserfahrung während/vor Studium

    3. Muss ich mich irgendwie absichern, falls z.B. meine Software im Produktivbetrieb einen schwerwiegenden Fehler auslöst?

    Ich danke euch für die Antworten oder evtl. Quellen im Internet!

    Gruß
    mathik



  • Ich würde mir um was anderes Sorgen machen: erlaubt dir dein neuer Arbeitgeber überhaupt die Nebentätigkeit? Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da wird sicherlich eine Klausel drin stehen, das du bei Aufnahme einer Nebentätigkeit, deinen AG erst mal fragen mußt. Bei Tätigkeit für Konkurrenten meistens sogar meistens im Vertrag untersagt.

    Wenn du so unentbehrlich bist, warum haben die dich gehen lassen? Aber ich kenne nur diesen Spruch "Jeder ist ersetzbar!". 😉



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in Marc++us aus dem Forum Neuigkeiten aus der realen Welt in das Forum Beruf und Ausbildung verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.



  • Artchi schrieb:

    Ich würde mir um was anderes Sorgen machen: erlaubt dir dein neuer Arbeitgeber überhaupt die Nebentätigkeit? Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da wird sicherlich eine Klausel drin stehen, das du bei Aufnahme einer Nebentätigkeit, deinen AG erst mal fragen mußt. Bei Tätigkeit für Konkurrenten meistens sogar meistens im Vertrag untersagt.

    ja, die würden mir das erlauben. zudem ist es eine ganz andere branche.
    mir stellt sich nur die frage, wie man das ganze am besten abrechnen kann, da ich mich in diesem ganzen steuer- und gehaltskram nicht wirklick auskenne.

    Artchi schrieb:

    Wenn du so unentbehrlich bist, warum haben die dich gehen lassen? Aber ich kenne nur diesen Spruch "Jeder ist ersetzbar!". 😉

    ich bin quasi abgeworben worden 😉



  • Vielleicht geht das steuerlich am einfachsten auf Jahres- oder Monatshonorarbasis, sozusagen als externer Berater. Ein Gewerbe anzumelden ist am interessantesten. Bei einem Gewerbe kannst Du vielleicht noch ohne Umsatzsteuer klar kommen. Erst wenn die erhaltenen Honorare pro Jahr einen Betrag in Höhe von € 17.500 anfallen, muss man sich auch noch um die USt kümmern. Unterhalb dieser Grenze kann man als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG auftreten.


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