M$ ist ja wohl doof...
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rüdiger schrieb:
Ich versteh nicht was du mir sagen willst.
Klartext :
Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Ich versteh nicht was du mir sagen willst.
Klartext :
Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.Natürlich gehört zur Interoperabilität, dass die Software auf System X so funktioniert wie auf System Y. Die Richtlinien schreiben ja sogar explizit, das man eine Software untersuchen darf um sie zu reproduzieren, was hier ja noch nicht einmal gemacht wird. Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen. Also reine "Interoperabilität".
Und wie kommst du dadrauf, dass das durch keine Richtlinie gedeckt sei?
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rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.die richtlinie für interoperabilität lautet: es soll auf verschiedenen plattformen funktionieren!
irgendwelche nebeneffekte wie 'legal, illegal, sch..egal' sind erstmal nicht so wichtig
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?
Nein, damit wird die Interoperabilität gewährleistet. Interoperabilität bedeutet ja nicht, dass die Software auf System X funktioniert und auf System Y nur so n bisschen. Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Wenn die Software meint, erkennen zu müssen, das sei ein legales Windows, darf sie das doch. Daran sind doch nicht die Wine-Leute schuld. Und selbst wenn: Wo ist das Problem? Welches Gesetz wird verletzt? - Das Ziel ist ja auf jeden Fall Interoperabilität.
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pale dog schrieb:
die richtlinie für interoperabilität lautet: es soll auf verschiedenen plattformen funktionieren!
irgendwelche nebeneffekte wie 'legal, illegal, sch..egal' sind erstmal nicht so wichtigDas ist allerdings ein Argument. Aber die Interoperabilität wurde schon längst erreicht. Nun wird über das Ziel hinausgeschossen.
rüdiger schrieb:
Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?
Rechtsfragen zu diskutieren führt immer zu nichts. Rechtssicherheit gibt es nur, wenn der Richter sein Urteil fällt. Vorher ist alles nur Spekulation.
Ich bin kein Jurist. Aber auch Juristen wissen erst nach dem Urteil sicher bescheid.
Insofern gibt es zwischen "empfinden" und "fundiertem" erstmal keinen Unterschied.rüdiger schrieb:
Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.
Der Software wird ja nicht "Windows", sondern ein "legales Windows" vorgegaukelt.
Die Software läuft aber auch auf einem "illegalen Windows" (was auch immer das sein soll).
Somit ist das Vorgaukeln eines "legalen Windows" nicht notwendig zur Herstellung der Interoperabilität.Mr. N schrieb:
Welches Gesetz wird verletzt?
Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe (c).
/EDIT: Buchstabe (b) natürlich (nicht (c))
/EDIT: Doch Buchstabe (c)
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merker schrieb:
Mr. N schrieb:
Welches Gesetz wird verletzt?
Die Wine-Leute haben doch sicher keinen Windows-Code decompiliert?
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Kann mir jemand einen URL geben, wo gesetzlich der Begriff "Interoperabilität" definiert ist? Ich bin nämlich der Meinung, das es mit Portierbarkeit nichts zu tun hat. Sondern das es was mit "Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen" zu tun hat.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?
Rechtsfragen zu diskutieren führt immer zu nichts. Rechtssicherheit gibt es nur, wenn der Richter sein Urteil fällt. Vorher ist alles nur Spekulation.
Ich bin kein Jurist. Aber auch Juristen wissen erst nach dem Urteil sicher bescheid.
Insofern gibt es zwischen "empfinden" und "fundiertem" erstmal keinen Unterschied.natürlich gibt es einen unterschied, du kannst dich auf Gesetze oder Urteile berufen. Natürlich heißt das nicht, das ein Richter so entscheiden wird und da wir alle hier "Hobby-Juristen" sind, ist "fundiert" wohl sicherlich was anderes. Aber das unterscheidet sich trotzdem von einem "Ich fühle das es falsch ist" zu einem "Ich glaube hier steht das es falsch ist".
rüdiger schrieb:
Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.
Der Software wird ja nicht "Windows", sondern ein "legales Windows" vorgegaukelt.
Die Software läuft aber auch auf einem "illegalen Windows" (was auch immer das sein soll).
Somit ist das Vorgaukeln eines "legalen Windows" nicht notwendig zur Herstellung der Interoperabilität.Ich finde deine Unterscheidung sehr merkwürdig. "legales Windows" und "illegales Windows" sind sehr merkwürdige Begriffe. Wine ist kein Windows. So einfach. Sollten die Wine-Leute wenn sie Windows emulieren sich so verhalten, das irgend eine Microsoft-Software auf irgend einem Server glaubt es sei ein "illegales Windows"? Nein, wozu? Damit haben die einfach nichts zu tun. Die lassen ja noch nicht einmal die Software laufen, die meint Wine sei ein "legales Windows" (die Software läuft ja auf den Microsoft Servern, vermutlich auf einem "legalen Windows").
Außerdem gehört zur Interoperablilität das ich den Browser so nutzen kann wie unter Windows und dazu gehört wohl auch der Download von irgend welchen Microsoft Seiten.
Mr. N schrieb:
Welches Gesetz wird verletzt?
Das kann man ja überhaupt gar nicht anwenden auf den Fall
1. geht es ums dekompilieren und nicht ums laufen lassen der Software in dem Abschnitt
2. steht da nicht das Interoperabilität bedeutet das eine Software sich gegenüber einem anderen System als "illegal" identifizieren muss, weil sie auf einem anderen System als vorgesehen läuft (Wäre ja auch Schwachsinn und würde gegen die Interoperabilität verstoßen)