M$ ist ja wohl doof...



  • pale dog schrieb:

    windows ist von haus aus viel zu geschwätzig. man kann es ihm aber leicht abgewöhnen.
    🙂

    Jepp, so ist es.
    Ein gutes Batch-Skript -> http://www.ntsvcfg.de/svc2kxp.zip
    und weitere brauchbare Informationen dazu findet man
    hier -> http://www.ntsvcfg.de/
    🙂



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Aber was versteht man unter Interoperabilität?
    Den IE unter Linux zu betreiben ist sicher Interoperabilität.

    Schwer zu glauben, dass das zur "Schaffung von Interoperabilität" gehört.
    Schliesslich muss dazu das halbe Betriebssystem mit rübergeschleppt werden.

    hm 146 Megabytes ohne Wine dazu gezählt zu haben. Die Hälfte von WinXP ist es aber bei weitem nicht.

    Achja: 146 Megabytes für den ie5, ie55 und ie6.



  • proggingmania schrieb:

    pale dog schrieb:

    windows ist von haus aus viel zu geschwätzig. man kann es ihm aber leicht abgewöhnen.
    🙂

    Jepp, so ist es.
    Ein gutes Batch-Skript -> http://www.ntsvcfg.de/svc2kxp.zip
    und weitere brauchbare Informationen dazu findet man
    hier -> http://www.ntsvcfg.de/
    🙂

    Quelle: http://www.petri.co.il/what_is_port_445_in_w2kxp.htm

    At its simplest NetBIOS on your LAN may just be a necessary evil. NetBIOS on your WAN or over the Internet, however, is an enormous security risk. All sorts of information, such as your domain, workgroup and system names, as well as account information is obtainable via NetBIOS. It really is in your best interests to ensure that NetBIOS never leaves your network.

    Also mal eine recht naive Frage: Wieso sollte sowas in WindowsXP standard aktiviert sein? SMB Protokoll kenne ich, ist u.a. für Filesharing in Windows-Netzwerken. Aber wieso ist es standard aktiviert und wieso ist als Standard das SMB über das TCP/IP laufen soll?

    Das ist es was mich so an Windows stört, es ist extrem untrasparent. Mann könnte fast doch meinen das MS einen Deal mit den Antiviren-Software-Firmen hat. Wo wären denn diese Firmen, die ihre Kohle damit verdienen, Sicherheitslöcher in Windows zu stopfen, wenn Windows sicher wäre?



  • DEvent schrieb:

    PS: Ich sag doch, bei Software sind die Menschen echt eigenartig. Man lässt Firmen an seine Daten rann, die keine Rechtssicherheit geben, man lässt sich in seinen Rechten freiwillig beschneiden wo es nur geht, man lässt sich denunzieren, erpressen und verarschen. Wenn sich aber Organisationen für die Rechte der Verbraucher stark machen, werden sie eher beschimpft und als Idioten gebranntmarkt.

    dieses verhalten hat mich auch immer stark gewundert, aber vielleicht ist es auch nur eine form von protest gegen alle, die m$ schlecht machen.
    wenn ein ms-hasser sagt: 'ms gängelt seine user wo es nur geht, zwangsregistriereung, UAC, WGA, etc', antwortet der ms-fanboy: 'ja und? das habe ich mir doch immer so gewünscht...' 🙂



  • rüdiger schrieb:

    Und die Anzahl der Komponenten die man "rüberschleppen" muss ändert etwas daran, ob es um Interoperabilität geht oder nicht?

    Nicht die Anzahl, sondern deren "Wichtigkeit" :

    Der IE läuft nicht unter Linux. Das wird der auch nie. Der IE unter Linux läuft nur auf seinen mitgeschleppten Komponenten.

    Deshalb betrifft die "Schaffung von Interoperabilität" allerhöchstens das Zusammenspiel der mitgeschleppten Komponenten und Linux.

    Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Komponenten und Linux derart gut "interoperieren" können, dass ein Testprogramm zur Ansicht gelangt, dass es sich bei "Linux" um ein "legales Windows" handelt.

    Sorry, aber sowas läuft bei mir unter "reverses engineering".



  • Ich versteh nicht was du mir sagen willst. Natürlich handelt es sich um Interoperabilität, wenn man versucht eine Komponente X auf ein System Y laufen zu lassen. Egal wie viel man von der Komponente mit nehmen muss.

    Dann kannst du ja auch gerne in der Richtlinie nachlesen, das Reverse Engineering nicht verboten ist. Was aber wiederum ein komplett anderes Thema ist.

    Reverse Engineering bedeutet nicht ein Programm auf einem anderen System laufen zu lassen!



  • rüdiger schrieb:

    Ich versteh nicht was du mir sagen willst.

    Klartext :
    Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
    Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Ich versteh nicht was du mir sagen willst.

    Klartext :
    Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
    Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.

    Natürlich gehört zur Interoperabilität, dass die Software auf System X so funktioniert wie auf System Y. Die Richtlinien schreiben ja sogar explizit, das man eine Software untersuchen darf um sie zu reproduzieren, was hier ja noch nicht einmal gemacht wird. Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen. Also reine "Interoperabilität".

    Und wie kommst du dadrauf, dass das durch keine Richtlinie gedeckt sei?



  • rüdiger schrieb:

    Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.

    Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
    Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.

    Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
    Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.

    die richtlinie für interoperabilität lautet: es soll auf verschiedenen plattformen funktionieren!
    irgendwelche nebeneffekte wie 'legal, illegal, sch..egal' sind erstmal nicht so wichtig 😉



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.

    Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
    Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.

    Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?

    Nein, damit wird die Interoperabilität gewährleistet. Interoperabilität bedeutet ja nicht, dass die Software auf System X funktioniert und auf System Y nur so n bisschen. Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.

    Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.

    Wenn die Software meint, erkennen zu müssen, das sei ein legales Windows, darf sie das doch. Daran sind doch nicht die Wine-Leute schuld. Und selbst wenn: Wo ist das Problem? Welches Gesetz wird verletzt? - Das Ziel ist ja auf jeden Fall Interoperabilität.



  • pale dog schrieb:

    die richtlinie für interoperabilität lautet: es soll auf verschiedenen plattformen funktionieren!
    irgendwelche nebeneffekte wie 'legal, illegal, sch..egal' sind erstmal nicht so wichtig

    Das ist allerdings ein Argument. Aber die Interoperabilität wurde schon längst erreicht. Nun wird über das Ziel hinausgeschossen.

    rüdiger schrieb:

    Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?

    Rechtsfragen zu diskutieren führt immer zu nichts. Rechtssicherheit gibt es nur, wenn der Richter sein Urteil fällt. Vorher ist alles nur Spekulation.
    Ich bin kein Jurist. Aber auch Juristen wissen erst nach dem Urteil sicher bescheid. 🙂
    Insofern gibt es zwischen "empfinden" und "fundiertem" erstmal keinen Unterschied.

    rüdiger schrieb:

    Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.

    Der Software wird ja nicht "Windows", sondern ein "legales Windows" vorgegaukelt.
    Die Software läuft aber auch auf einem "illegalen Windows" (was auch immer das sein soll).
    Somit ist das Vorgaukeln eines "legalen Windows" nicht notwendig zur Herstellung der Interoperabilität.

    Mr. N schrieb:

    Welches Gesetz wird verletzt?

    Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe (c).

    /EDIT: Buchstabe (b) natürlich (nicht (c))
    /EDIT: Doch Buchstabe (c) 🙂



  • merker schrieb:

    Mr. N schrieb:

    Welches Gesetz wird verletzt?

    Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe (c).

    Die Wine-Leute haben doch sicher keinen Windows-Code decompiliert?



  • Kann mir jemand einen URL geben, wo gesetzlich der Begriff "Interoperabilität" definiert ist? Ich bin nämlich der Meinung, das es mit Portierbarkeit nichts zu tun hat. Sondern das es was mit "Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen" zu tun hat.



  • merker schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?

    Rechtsfragen zu diskutieren führt immer zu nichts. Rechtssicherheit gibt es nur, wenn der Richter sein Urteil fällt. Vorher ist alles nur Spekulation.
    Ich bin kein Jurist. Aber auch Juristen wissen erst nach dem Urteil sicher bescheid. 🙂
    Insofern gibt es zwischen "empfinden" und "fundiertem" erstmal keinen Unterschied.

    natürlich gibt es einen unterschied, du kannst dich auf Gesetze oder Urteile berufen. Natürlich heißt das nicht, das ein Richter so entscheiden wird und da wir alle hier "Hobby-Juristen" sind, ist "fundiert" wohl sicherlich was anderes. Aber das unterscheidet sich trotzdem von einem "Ich fühle das es falsch ist" zu einem "Ich glaube hier steht das es falsch ist".

    rüdiger schrieb:

    Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.

    Der Software wird ja nicht "Windows", sondern ein "legales Windows" vorgegaukelt.
    Die Software läuft aber auch auf einem "illegalen Windows" (was auch immer das sein soll).
    Somit ist das Vorgaukeln eines "legalen Windows" nicht notwendig zur Herstellung der Interoperabilität.

    Ich finde deine Unterscheidung sehr merkwürdig. "legales Windows" und "illegales Windows" sind sehr merkwürdige Begriffe. Wine ist kein Windows. So einfach. Sollten die Wine-Leute wenn sie Windows emulieren sich so verhalten, das irgend eine Microsoft-Software auf irgend einem Server glaubt es sei ein "illegales Windows"? Nein, wozu? Damit haben die einfach nichts zu tun. Die lassen ja noch nicht einmal die Software laufen, die meint Wine sei ein "legales Windows" (die Software läuft ja auf den Microsoft Servern, vermutlich auf einem "legalen Windows").

    Außerdem gehört zur Interoperablilität das ich den Browser so nutzen kann wie unter Windows und dazu gehört wohl auch der Download von irgend welchen Microsoft Seiten.

    Mr. N schrieb:

    Welches Gesetz wird verletzt?

    Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe (c).

    Das kann man ja überhaupt gar nicht anwenden auf den Fall

    1. geht es ums dekompilieren und nicht ums laufen lassen der Software in dem Abschnitt
    2. steht da nicht das Interoperabilität bedeutet das eine Software sich gegenüber einem anderen System als "illegal" identifizieren muss, weil sie auf einem anderen System als vorgesehen läuft (Wäre ja auch Schwachsinn und würde gegen die Interoperabilität verstoßen)


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