Softwarepatente



  • Hallo,

    habe gerade einen Artikel über Softwarepatente gelesen. Zum Beispiel ist der Fortschrittsbalken in Software patentiert, genauso wie der Warenkorb in eShops. Es sei auch patentiert, grafische Verbindungslinien in Diagrammen farbig zu markieren, zumindest hat mir das jmd erzählt.

    Eine Frage dazu: Was ist, wenn ich heute eine Software geschrieben habe, welche ich als Shareware veröffentlichen will? Mache ich mich nicht dadurch automatisch in vielen Punkten strafbar? Wie kann es sein, dass diese Patentsituation überhaupt erlaubt ist? Wo ist da noch der gesunde Menschenverstand?

    Vllt kann mich jmd aufklären



  • Zur Zeit sind diese ganzen Unfugspatente in der EU noch nicht wirksam, so daß dich hier keiner darauf verklagen kann. Allerdings gibts gerade in Deutschland kaum Präzedenzfälle. Deswegen sind Aussagen darüber immer mit Vorsicht zu genießen.

    Ausführliche Algorithmen zu patentieren ist m.E.n. in Ordnung. Die Forschungsarbeit und den Finanzierungsaufwand, die dahinter stecken, sollten schon in irgendeiner Form gewürdigt werden. Aber so triviale Sachen zu patentieren ist ganz großer Unsinn. Dann kann man sich ja gleich den += Operator patentieren lassen und von fast jeder Software noch Lizenzgebühren abziehen. Schwachsinn!

    gruß
    Martin, bekennender Gegner von Trivialpatenten



  • Danke für deine Antwort.

    Würde man aber eine Software auch in Amerika verfügbar machen, was mittels Internet ja kein großer Schritt darstellt, könnte man schon verklagt werden oder? Oder bin ich dagegen imun weil ich hier in Europa lebe?



  • hilfee schrieb:

    Danke für deine Antwort.

    Würde man aber eine Software auch in Amerika verfügbar machen, was mittels Internet ja kein großer Schritt darstellt, könnte man schon verklagt werden oder? Oder bin ich dagegen imun weil ich hier in Europa lebe?

    Würde ich schon behaupten.
    Ich glaube nicht, dass der Einflussbereich eines amerikanischen Gerichts über den großen Teich reicht.
    <disclaimer>Dies ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf meinem laienhaftem Wissen</disclaimer>



  • mad_martin schrieb:

    Aber so triviale Sachen zu patentieren ist ganz großer Unsinn. Dann kann man sich ja gleich den += Operator patentieren lassen und von fast jeder Software noch Lizenzgebühren abziehen. Schwachsinn!

    Lach nicht, meines Wissens hat Microsoft in den USA ein Patent auf den IsNot-Operator. Irgendeine Medienfirma hat ein Patent auf "Timeshifting" mit Videorecordern (technisch: eine Datei hinten schreiben während man sie vorne liest).

    *kopfschüttel*



  • Dann versteh' ich aber nicht, wieso Microsoft dann Entwicklerprodukte herausbringt, mit denen der Entwickler die eigene Patente verletzt.



  • hilfee schrieb:

    Dann versteh' ich aber nicht, wieso Microsoft dann Entwicklerprodukte herausbringt, mit denen der Entwickler die eigene Patente verletzt.

    Der Lizenzeigentümer kann dem Benutzer seiner Produkte das nicht weiterveräußerliche Recht einräumen, das zu benutzen.

    Ich glaube das mit dem IsNot Operator jetzt nicht, aber z.B. als .gif noch geschützt war, haben die großen Grafiksoftwarefirmen in die Taschen greifen müssen und die Kosten wurden an den Verbraucher weitergegeben. Dafür durfte dann aber jeder berechtigte Photoshopanwender ohne Probleme seine Grafik als *.gif abspeichern und weiterverteilen.

    Oder nur weil mit MS Visual C++ die Sourcen von der C Runtime Lib dabei sind, ist es ja auch noch keine freie Software 😉



  • Ich hab's gefunden:
    http://appft1.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PG01&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.html&r=1&f=G&l=50&s1="20040230959".PGNR.&OS=DN/20040230959&RS=DN/20040230959

    Wenn ich es recht verstehe, ist es nicht die Verwendung des Operators per se im Quelltext, sondern dessen Implementierung in eine Programmiersprache.

    Naja, ist auch Schwachsinn.

    PS: Ob das Patentbüro auch Lizenzgebühren zahlen muss, damit es unten die Buttons mit dem Warenkorb anbieten darf? 🤡



  • Also kann ich momentan davon ausgehen, dass ich nicht geköpft werde, wenn ich eventuell patentierte Bausteine wie den Mausklick oder die Fortschrittsleiste in mein Programm einbaue?



  • Irgendwer hat immer eine Antwort, aber niemand darf sie sagen, denn als gehorsame Staatsbürger machen wir keine Rechtsberatung :p



  • Verdammt, der !-Operator ist patentiert? Und jetzt?

    Muss noch schnell += patentieren lassen, dann halten sich die Lizenzgebühren von mir an wen auch immer (!) und von denen an mich zurück (+=) hoffentlich die Waage. Am besten noch -=, *= und ++ und --, dann mach ich auch noch Gewinn.
    😃

    Leute, Leute, Leute, was ein Schwachsinn. 🙄



  • mad_martin schrieb:

    Ausführliche Algorithmen zu patentieren ist m.E.n. in Ordnung. Die Forschungsarbeit und den Finanzierungsaufwand, die dahinter stecken, sollten schon in irgendeiner Form gewürdigt werden. Aber so triviale Sachen zu patentieren ist ganz großer Unsinn. Dann kann man sich ja gleich den += Operator patentieren lassen und von fast jeder Software noch Lizenzgebühren abziehen. Schwachsinn!

    Der Sinn der Patente liegt ja eigentlich darin, die Entdecker zu motivieren diese _offenzulegen_ indem über eine (verglichen zur Verwendbarkeitsdauer eher kurze) Verpflichtung anderer Unternehmen für die Verwendung Lizenzgebühren zu zahlen.

    Das Problem bei den Softwarepatente liegt als a) darin, dass oft triviale Sachen patentiert werden und dass b) in 20 Jahren das Patent keinen mehr interessiert.

    Eine Patentierbarkeit aufwendiger Algorithmen ist IMHO also mit einer Frist von 2-4 Jahren gerechtfertigt, 20 Jahre Schutz sind einfach in einem derartig schnellebigen und mittlerweile allgegenwärtigen Bereich nicht vertretbar.



  • SeppSchrot schrieb:

    Irgendwer hat immer eine Antwort, aber niemand darf sie sagen, denn als gehorsame Staatsbürger machen wir keine Rechtsberatung :p

    Jetzt darf ich zu einem Anwalt rennen oder was... 🙄



  • hilfee schrieb:

    SeppSchrot schrieb:

    Irgendwer hat immer eine Antwort, aber niemand darf sie sagen, denn als gehorsame Staatsbürger machen wir keine Rechtsberatung :p

    Jetzt darf ich zu einem Anwalt rennen oder was... 🙄

    Oder du formulierst die Frage alls allgemeinen Fall. Dann ist es keine Rechtsberatung sondern Auskunft über Dt. Recht im Allgemeinen, was nicht verboten ist. Ob das hier im Forum erwünscht ist, weiß ich nicht, aber es gibt Rechtsforen, wo das Gang un Gebe ist.

    EDIT:
    War das jetzt eigentlich Rechtsberatung? 🤡



  • mad_martin schrieb:

    Verdammt, der !-Operator ist patentiert? Und jetzt?

    Das wäre ja noch die Krönung 😃
    Ich glaube das wäre selbst noch dem dümmsten Patentamtsmitarbeiter aufgefallen, wenn er die Patentschrift gelesen hätte 😉

    Andererseits ist die technische Beschreibung von IsNot nicht unbedingt weniger trivial. Sinngemäß steht in der Patentschrift wohl "System, Methode oder Computer-lesbarerer Support des Gebrauches eines einzelnen Operators, der den Vergleich zweier Variablen erlaubt, ob beide Variablen auf die gleiche Stelle in der Memory verweisen" (Quelle: http://winfuture.de/news,17748.html). Sprich "!=" für Zeiger in Sprachen ohne Zeiger.

    Dennoch Albern. Ich hoffe (wenn es nicht sogar schon geschehen ist) das Patent wird für nichtig erklärt.



  • Patente kannste meines Wissens nach (mit Samt der Patentierer) in die Tonne kloppen.


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