Klage oder nicht



  • Hi,

    Ein enig ot ich weiss (aber will mich wegen eines postsnicht gleich registrieren).

    Bin gerade an meiner Universität in eine schnlägerei geraten und hab unabsichtlich! ein Tritt und ein Schlag abbekommen. Nun hat mich der Polizist gefragt, ob ich nicht eine Anzeige erstatten will. Das Problem ist nur, dass ich nicht mehr ganz nüchtern bin und ich ausserdem der Meinung bin, dass ich ganz zufällig darein geraten bin (was die beiden parteien auch bestaätigt haben und entschuldigt haben sie sich auch). So was würdet ihr tun, es bei der entschuldigung lassen (was ich machen würde) oder Anzeige erstatten.

    MFG

    (btw dies ist wirklich ernst gemeint siehe zeit des posts -> bin wirklich nihct mehr ganz nüchtern)



  • wenn es dir gut geht also nix richtig doll weh tut (und das kannst du ja nach aufwachen prüfen), keine klage..
    ich kannte aber jemand, dem haben sie das gesicht blau geschlagen, und der brauchte danach erstmal augen-und normalärztliche behandlung.. dann natürlich klage.

    aber nach deinen schilderungen hast du höchstens einen blauen fleck? ..

    ist aber nur mein gefühl.. bin auch schon zwischengegangen, und habe mir was eingefangen, was nicht für ich bestimmt war.. ist einfach abwägung, ob du dafür behandlung brauchst und ob dir die entschuldigung ausreicht.

    natürlich nur keine klage, wenn die typen dir ebenbürtig (meine: keine wachmänner, uniformierte, leute, die sich hätten zusammenreißen müssen von haus aus..) waren.

    ps: aus erfahrung weiß ich, dass es leute gibt, die den standpunkt vertreten, immer klagen, aus vorsicht, es könnte spätfolgen geben.. klär also ab mit arzt.

    pps: heute morgen ist es schwer, zu schreiben.. zu früh.. edit: massen rechtsschreibfehler, und bestimmt sind noch massen drin.. egal.*



  • Anzeige != Klage!



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in rüdiger aus dem Forum Themen rund um den PC in das Forum Rund um die Programmierung verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in rüdiger aus dem Forum Rund um die Programmierung in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.



  • elise schrieb:

    pps: heute morgen ist es schwer, zu schreiben.. zu früh.. edit: massen rechtsschreibfehler, und bestimmt sind noch massen drin.. egal.[/i]

    und zu verschieben 😞



  • rüdiger schrieb:

    Anzeige != Klage!

    stimmt, meine meinung war nur "aus bauch raus" ohne kompetentes wissen über fachliche dinge. soll auch nicht sein *g*



  • Wenn man durch jemanden vorsätzlich/fahrl. verletzt wird kann man sich als Geschädigter einem Strafverfahren anschließen.
    Ist man nicht verletzt gibt es kein Delikt und somit keinen Strafantrag.
    Ob es zu einem Strafantrag kommt entscheidet der Verletzte oder wenn nicht dieser dann der Staatsanwalt wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dh Körperverletzung ist eine Mischung aus Offizialdelikt und Antragsdelikt.
    Dies ist aber unabhängig von Schmerzensgeldforderungen zu sehen.

    Dies ist keine Rechtsberatung und hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.


Anmelden zum Antworten