DVD wird nicht erkannt, Rückgaberecht?



  • Mein DVD Laufwerk erkennt generell DVDs eines bestimmten Publischers nicht. Vermutlich wegen dem verwendeten Kopierschutz. Habe ich ein Recht drauf die CD'S zutückzugeben. Der Händler sagt ich soll mich an den Software-Hersteller wenden, da die DVD auf ihren Testlaufwerk laufen würde könnten sie keinen Umtausch vornehmen. Ich hatte meinen Laptop dabei, konnte also nachweisen das bei mir die DVD nicht erkannt wurde. Habe mich dann trotzdem mal an den Software-Hersteller gewandt. Der gibt die Schuld dem Laufwerks-Hersteller und der meint sie haben damit nichts zu tun.

    Über den Händler rege ich mich sowiso auf. Da auf Verpackung nicht draufsteht das WInXP unterstütz wird, ist dass laut Händler sicher das die Ursache dafür das die DVD nicht ERKANNT wird. Es würde sich also um meinen eigenen Fehler handeln und ich solle froh sein dass sie für den geleisteten Support (mich an den Softwarehersteller zu verweisen ) nichts berechenen. Ohne Worte



  • Tja, dumm gelaufen. Kauf dir halt ein vernuenftiges Laufwerk oder DVD-Player.
    Geld zurueck fuer ausgepackte Datentraeger ist jedenfalls generell nicht drin.



  • War das nicht (zumindest früher) so : Spiel läuft nicht trotz erfüllter Systemvoraussetzungen -> falsche Systemvoraussetzung -> Fehler im Handbuch -> Mangel am Produkt -> umtasuchrecht



  • Hm.
    Die besten Chancen hast du IMO wenn du versuchst auf Kulanz was zu bekommen. Bissi rumweinen (telefonisch oder persönlich), vielleicht geht dann was. Wenn das nix bringt nochmal schriftlich probieren. Wenn das immer noch nix bringt... keine Ahnung. Verbraucherschutz oder wie die heissen anrufen wäre auch eine Möglichkeit.



  • Verbraucherzentrale sind auch keine wiklche Alternative, die nehmen für jede E-Mail die sie beantworten 10€. Ist also nur was wenn der Streitwert mindestens 3-stellig ist. Und zumindest bei einer Mietangelegenheit wo ich mich da beraten lassen hab waren deren Antworten ehr wenig hilfreich (es ging darum das der Vermieter im Mietvertrag die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt hat. Allein die Verbrauchsunabhängigen gemeinkosten entsprachen schon den insgamt vom Vermieter angesetzten Nbebenkosten)



  • Nobuo T schrieb:

    Geld zurueck fuer ausgepackte Datentraeger ist jedenfalls generell nicht drin.

    Doch, vorher kann man ja nicht wissen, dass die Ware mangelhaft ist. Das Problem ist, den Mangel zu beweisen. Es könnte ja tatsächlich das Laufwerk schuld sein.



  • Eben.
    Ich denke, als normaler Verbraucher hat man wirklich ganz schlechte Karten, Daten(traeger) wieder in klingende Muenze zu wandeln. Ausser in Kulanzfaellen wohl praktisch nicht machbar, bzw. nicht annaehernd der Muehe wert.



  • Rein rechtlich gesehen hat mal generell 2 wochen rückgabe recht.. wenn die DVD ausgepackt ist und defekt wäre kann der käufer nichts dafür.. wenn keine Optischen schäden vorhanden sind und die DVD nich lesbar ist kann man da was machen...



  • BorisDieKlinge schrieb:

    Rein rechtlich gesehen hat mal generell 2 wochen rückgabe recht..

    Es gibt kein generelles Rückgaberecht.

    In bestimmten Fällen kann der Unternehmer dem Kunden anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen, nämlich bei Fernabsatzverträgen und bei Haustürgeschäften, bei letzteren aber nur, soweit eine ständige Verbindung aufrechterhalten bleiben soll (z.B. beim Abonnement).



  • in seinem fall schon^^



  • Wenn sich das Format der DVD nicht an den allgemein gültigen Standard hält kann man sie zurückgeben. (DVD-Kopierschutz wo absichtlich sektoren falsch sind etc.)
    Sonst nur wenn man einen Fehler auf der DVD hat. Kratzer der schon da war oder ähnliches.



  • Käufer schrieb:

    Über den Händler rege ich mich sowiso auf. Da auf Verpackung nicht draufsteht das WInXP unterstütz wird, ist dass laut Händler sicher das die Ursache dafür das die DVD nicht ERKANNT wird. Es würde sich also um meinen eigenen Fehler handeln und ich solle froh sein dass sie für den geleisteten Support (mich an den Softwarehersteller zu verweisen ) nichts berechenen. Ohne Worte

    Steht etwas über den verwendeten Kopierschutz auf der Verpackung? Sollte dort nichts stehen, und das Produkt nutzt einen Kopierschutz, so hast du gute Karten. Dann kannst du auf ein fehlerfreies Exemplar (also ohne Kopierschutz) bestehen, und wenn das nicht geht dein Geld zurückfordern.

    Nebenbei ist es eine Frechheit dich an den Hersteller zu verweisen, alleiniger Ansprechpartner bei Gewährleistungsansprüchen ist der Verkäufer.

    Um welches Produkt handelt es sich eigentlich? (Und wieso steht XP nicht bei den Anforderungen, ist das so alt, oder was?)



  • Der Verwendete Kopierschuutz steht nicht auf der Verpackung, nur das das Produkt durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschütz ist. XP steht nicht auf den Anforderungen da es sich in der tat um eine neu erschienene Collctorsedition eines älteren Spiele handelt. Aber am Betriebssystem kann es doch generell nicht liegen das die DVD garnicht erst erkannt wird, oder? Zwei andere DVD des Publischers werden aber auch nicht erkannt und da sthet XP auf der Verpackung drauf.

    Gibt es für den Hinweis mit dem fehlerhaften Kopierschutz eine Quelle. Sonst brauch ich garnicht erst zum Händler.


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