Paar fragen zu ebay?



  • rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Ich bzw. der Rest meiner Familie sind bei ebay schon seit Jahren unterwegs. Nach und nach sind so bestimmt schon ueber 30 Gebraucht-Dinge bis 100EUR dort vercheckt worden.
    Das AFAIR Einzige, was mir dabei negativ untergekommen ist, war mal eine Bekloppte, die einen neuen, originalverpackten iPod gehoerig demoliert und dann ihr Geld zurueck verlangt hat... Liess sich aber auch alles ohne Anwaelte, Gesetzesorgien und grosse Geldsummen noch gesittet regeln. Kann jeder sehen wie er will, aber von solchen Lapalien lasse ich mich nicht von meinem Privathandel auch in D. abhalten.



  • Also bei den drei Dingen die ich bisher bei Ebay verkauft habe, habe ich auch diese Gewährleistungsklausel eingefügt.
    Allerdings schreibe ich nur dass ich die Ware nicht zurück nehme oder tausche da ich privat verkaufe.
    Was ich verkauft habe war aber immer in Ordnung und so kommt es auch zu keinen Problemen.

    Es gibt allerdings auch Händler bei Ebay die "angeblich" als Privatveräufer auftreten um sich so vor Rückgaben zu schützen.



  • Würde standartmäßig reichen, wenn man eben schreibt :
    "Keine Garantie da Privatverkauf, hafte für keine Schäden sowie Umtausch ausgeschlossen" - Da kann sich keinert am Ende beklagen !



  • pivke schrieb:

    standartmäßig

    Vermutlich ist es nicht das erste mal, dass du drauf hingewiesen wirst, aber Standard schreibt sich mit d.
    Da bekommt man ja Augenkrebs...



  • Nobuo T schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Natürlich kassiert man nicht zwangsläufig eine Abmahnung. Aber es wäre mir dennoch zu riskant. Die Rechtslage ist einfach nicht sicher in Deutschland!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

    pivke schrieb:

    Würde standartmäßig reichen, wenn man eben schreibt :
    "Keine Garantie da Privatverkauf, hafte für keine Schäden sowie Umtausch ausgeschlossen" - Da kann sich keinert am Ende beklagen !

    Höre doch bitte auf hier solch einen Schwachsinn reinzustellen! So ein Zusatz reicht natürlich nicht! 😡



  • rüdiger schrieb:

    Nobuo T schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Natürlich kassiert man nicht zwangsläufig eine Abmahnung. Aber es wäre mir dennoch zu riskant. Die Rechtslage ist einfach nicht sicher in Deutschland!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

    Typisch SPON FUD. Klar, dass sich die ganzen kleinen engstirnigen Ramschhaendler, die tatsaechlich teils mit eher zwielichtigen Methoden versuchen, sich ihren Lebensunterhalt via ebay aufzubessern, dort liebend gern gegenseitig vor's "Portal" schiffen. Das betrifft einen aber iaR. als kleinen Privathaendler (sei das nun meinetwegen auch jemand, der nur weniger als 30 Dinge mal auf einen Schlag anbietet - als Normalo kommt man IMHO eh nicht so leicht in diese Verlegenheit) nicht.
    In diesem Fall gilt dann wo kein Klaeger, da kein Richter, und in dieser Situation ist mir die "unsichere" Rechtslage dann auch egal.

    (OMFG, man sollte echt nicht so schriftlich zwischen Tuer und Angel diskutieren)



  • pivke schrieb:

    Würde standartmäßig reichen, wenn man eben schreibt :
    "Keine Garantie da Privatverkauf, hafte für keine Schäden sowie Umtausch ausgeschlossen" - Da kann sich keinert am Ende beklagen !

    Garantien räumt man ein, schließt sie aber nicht aus.

    Der zweite Teil ist bei Neuware und irreführender oder ungenauer Beschreibung ungültig und führt somit zu einer Gewährleistung von 2 Jahren. Wenn die Beschreibung genau ist, dann eh überflüssig.

    Ließ dir bitte mal http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss_W0QQugidZ10000000001641743 du verzapfst hier viel Blödsinn.



  • "hafte für keine schäden" ist genauso interessant zu lesen, wie "eltern haften für ihre kinder" - nämlich gar nicht (generell). und außerdem hat "haftung" nicht automatische etwas mit gewährleistung zu tun.



  • Habe mal gelesen, dass durch das BGB (und nicht das EU-Recht!) die Rückname und Garantie bei Privatverkäufen automatisch ausgeschlossen ist und man nicht explizit darauf hinweisen muss.



  • F98 schrieb:

    Habe mal gelesen, dass durch das BGB (und nicht das EU-Recht!) die Rückname und Garantie bei Privatverkäufen automatisch ausgeschlossen ist und man nicht explizit darauf hinweisen muss.

    Das BGB ist zu einem großen Teil die Umsetzung von EU-Richtlinien...



  • garantien sind immer freiwillig. man hat niemals einen anspruch aus garantie, wenn keine garantie im vertrag ausbedungen wurde.



  • queer_boy schrieb:

    garantien sind immer freiwillig. man hat niemals einen anspruch aus garantie, wenn keine garantie im vertrag ausbedungen wurde.

    Eine Garantie mag zwar freiwillig sein, doch darf man selbst als Privatperson eine Haftung nicht ausschließen.
    Mal andersrum: Nehmen wir mal an, daß Du niemanden über´s Ohr hauen willst. 😉 Was stört Dich dann daran, eine Haftung explizit auszusprechen? So könntest Du Deinem Artikel noch einen Mehrwert verleihen und könntest die Bedingungen viel besser definieren (bei Reklamation ist Ware zurückzusenden, Rückporto trägt Käufer etc.) als im nachhinein, wenn doch was sein sollte.

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    Laut c´t (k.A. mehr welche Ausgabe) handelt es sich bei dem Haftungsausschluß wg. EU-Richtlinien bla um eine Ente und ist somit sowieso rechtlich ungültig.
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