Wieder mal Brutaloschläger aus der U-Bahn



  • muemmel schrieb:

    Erniedrigung rechnet als Folter. Sind (waren) aber bei der Armee (NVA z.B. aus eigener Erfahrung) Tagesordnung (Sie Idiot, sie asozieales Subjekt, sie Arschloch...). Ist bei der Bundeswehr nicht überall anders.

    Nun, beim Bund werden solche Aussetzer jedenfalls nicht toleriert. Ich hatte während meines "Wehrdienstes" eine körperliche Auseinanderstzung mit einem Stuffz, der mich wiederholt beleidigte. Obwohl ich die Prügelei anfing und er ziemlich viel abbekommen hat, ging ich straffrei aus. Dieser Möchtegern-Ausbilder wurde in eine andere Einheit versetzt und ansonsten die Sache unter den Teppich gekehrt.

    Zur Folter: Mümmel, ich finde, Du wirbelst viel zu viele Dinge wahllos durcheinander, die nichts mit Folter zu tun haben.



  • Hallo

    muemmel schrieb:

    Drohe ich ihm an, daß er "ein paar vor die Fresse bekommt" ist das Folter (obwohl ihm kein bleibender Schaden davon entsteht). Drohe ich ihm dagegen an, daß er für den Rest seines Lebens ins Gefängnis kommt, (was den gesamten Rest seines Lebens für ihn wertlos macht) oder nach USA-Recht daß er auf den elektrischen Stuhl kommt (was sein Leben beendet) ist das keine Folter.
    Das ganze Leben sowie vor allem die gesamte Justitz besteht aus Aufzeigungen von Konsequenzen wenn man bestimmte erwünschte Leistungen nicht erbringt. Das Androhen von "ein paar vor die Fresse" ist da nun bei weitem kein so extremer Auschlag nach oben.

    Verstehst du da wirklich nicht oder tust du so. Natürlich kannst du ihm mit Konsequenzen drohen, welche durch das Gesetzt gedeckt werden. Zu einen Verdächtigen zu sagen, dass er in den Knast kommt, wenn man ihn erwischt, wird allerdings kaum zu Geständnis führen. Wenn du ihn aber Dinge androhst (Drohung kann sehr wohl Folgen haben), verlässt du die Basis des Rechts in D und das ist nun mal verboten.

    chrische



  • Hi Andromeda,

    die Frage ob etwas Folter ist oder nicht, ist für den Betroffenen nicht so relevant, höchstens unter dem Gesichtspunkt daß er die UNO rufen kann.
    Entscheidend ist, wie tiefgreifend die Folgen für den Betroffenen sind.
    Bevor ich mich (erlaubterweise) wegen Fehlurteil ein Leben lang einsperren lasse, lasse ich mir lieber tausendemale (unerlaubterweise) Dresche androhen.

    Hier ist keine Verhältnismäßigkeit mehr gewahrt. Darum geht es mir. Nicht ob etwas per Definition Folter ist, (die Definition ist auch nur von Menschen gemacht) sondern ob es im Vergleich mit anderen Sachen, aber auch im Vergleich mit Ursache und Nutzen VERHÄLTNISMÄSSIG ist. Mir ist es schnurzegal ob etwas als Folter bezeichnet wird, mich interessiert nur ob es Verhältnismäßig ist.

    Es kann nicht sein, daß Prügel androhen mit grausamsten Verstümmelungen der Inquisition gleichgesetzt wird (beides Folter) und als schlimmer gegenüber versauen des gesamten Lebens hingestellt wird. Es läßt sich auch in den USA niemand gerne hängen oder auf den elektrischen Stuhl bringen, auch wenns entgegen Folter dort rechtens ist.

    Für Kind verbuddeln ein paar in die Fresse angedroht bekommen (oder auch gemacht) ist für mich verhältnismäßig. Für zufällig am falschen Ort zur falschen Zeit und kein Alibi haben ohne was getan zu haben unschuldig lebenslänglich eingesperrt zu werden ist für mich nicht verhältnismäßig. Aber diese Unverhältnismäßigkeit die gar nicht sooo selten ist wird als notwendige Begleiterscheinung von Justitz von allen billigend in Kauf genommen.

    Gruß Mümmel



  • Hi,

    ich muß es so sagen, hier wird ein leerer Begriff über den Inhalt gestellt. Es wird nur hinterfragt ist es nach Definition Folter und nicht wie schlimm oder nicht schlimm ist es für den Betroffenen. Wenns aber nicht nur mit Paragraphen, sondern mit wirklicher Gerechtigkeit zugehen soll, (die hier scheinbar die wenigsten interessiert) ist herzlich egal ob ein Paragraph erfüllt ist, sondern wie die Wirkung für den einzelnen ist.

    Mit der glaubhaften Androhung für ein Leben lang hinter Gitter zu wqndern kann ich aus einem Menschen ein absolutes seelisches Wrack machen oder ihn in den Selbstmord treiben. Völlig legal natürlich.
    Mit der androhung von Prügel werde ich das kaum schaffen.

    Mir geht es ncit darum einen Paragraphen auszuloten sondern alle Beteiligten als Menschen zu sehen.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Für Kind verbuddeln ein paar in die Fresse angedroht bekommen (oder auch gemacht) ist für mich verhältnismäßig.

    Für Kind verbuddeln angedroht bekommen das man den rest seines Lebens im Knast
    verbringt ist für mich verhältnismäßig. Klingt doch garnicht so ungerecht oder?
    Zumindest wenn man die verhältnisse aus deinem vorrigen Beitrag hinzurechnet.

    muemmel schrieb:

    Für zufällig am falschen Ort zur falschen Zeit und kein Alibi haben ohne was getan zu haben unschuldig lebenslänglich eingesperrt zu werden ist für mich nicht verhältnismäßig. Aber diese Unverhältnismäßigkeit die gar nicht sooo selten ist wird als notwendige Begleiterscheinung von Justitz von allen billigend in Kauf genommen.

    Und du würdest hier noch billigend in Kauf nehmen das dieser Jemand nicht nur
    in den Knast wandert sondern vorher auch noch Schläge angedroht bekommt oder
    diese sogar tatsächlich bekommt.

    Bedenke doch mal das während der Untersuchung eines Verbrechens diese
    Fehlerhäufigkeit noch größer ist als nach abgeschlossener Untersuchung
    nach einer Gerichtsverhandlung.



  • Hi,

    ich weiß nicht, wie oft ich es hier noch schreiben soll, bevor es einer begreift.
    Foltern nicht als lustvolles Gefangenenquälen wie in AbuGraib, sondern definiert angesetzte Daumenschrauben als Ultima Ratio um Menschenleben zu retten. Nur dazu und zu nichts anderem. Und auch nicht nach ehemaligen Kirchenmethoden sondern in vom obersten Richter für den jeweiligen konkreten Fall zugestandener Form.

    Im übrigen ist Daschner nicht fürs androhen von Knast belangt worden, sondern nur fürs Androhen von Prügel. Und das war solange man davon ausgehen mußte daß das Kind noch lebt und man in einem Wettlauf mit der Zeit und dem Tod war durchaus verhältnismäßig.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Foltern nicht als lustvolles Gefangenenquälen wie in AbuGraib, sondern definiert angesetzte Daumenschrauben als Ultima Ratio um Menschenleben zu retten. Nur dazu und zu nichts anderem. Und auch nicht nach ehemaligen Kirchenmethoden sondern in vom obersten Richter für den jeweiligen konkreten Fall zugestandener Form.

    Aber du schreibst doch selbst das es sehr oft vorkommt das auch ein Richter
    völlig daneben liegt und einen Unschuldigen ein Leben lang hinter gittern bringt.

    Wer soll denn die gewissheit schaffen das der, dem die Folter angedroht wird
    auch tatsächlich schuldig ist? Du stellst somit die Frage in den Raum wer die
    Macht besitzen darf Menschenrechte und (im konkreten Fall) das Deutsche
    Grundgesetz ausser Kraft zu setzen und beantwortest sie mit dem "Obersten Richter".

    Ab da drehen wir uns dann im Kreis ... denn der ist nur ein Mensch.
    Der macht Fehler und wird im schlimmsten Fall dafür sorgen, das ein
    völlig Unschuldiger bedroht oder gefoltert wird.

    Das Gesetz (vor allem das Grundgesetz) soll doch grade auch Dich
    als einfacher Bürger schützen. Diese Grundlagen auszuhebeln währe Wahnsinn.

    Und nochmal Daschner ist lediglich verwarnt worden ... als Fingerzeig darauf
    das er sich durch sein Verhalten in eine heikle Situation gebracht hat.
    So ungerecht ist die Rechtsprechung hierzulande wirklich nicht.

    muemmel schrieb:

    Im übrigen ist Daschner nicht fürs androhen von Knast belangt worden, sondern nur fürs Androhen von Prügel

    Niemand sagt etwas anderes.



  • Hi dark-eye,

    ich weiß schon worauf Du hinaus willst. Aber dem "Gefolterten" drohen im schlimmsten Fall (unter den von mir gesetzten Grenzen) ein paar blaue Flecke. Dem nicht rechtzeitig geretteten (wie in dem Fall Jakob Metzler) droht der Tod.
    Man kann es drehen, wie man will, aber wer Kuchen backen will muß auch bereit sein Eier zu zerschlagen.

    Das Schadensrisiko ist aber bei irrtümlich angelegten Daumenschrauben mit im schlimmsten Falle ein paar blauen Flecken wesentlich geringer als bei irrtümlich falsch ausgesprochener Verurteilung die ganze Leben und Familien für immer ruinieren kann, und die trotzdem von allen als Maßnahme anerkant wird.

    Im übrigen muß man dazu nicht das Folterverbot aufheben, sondern es nur als das definieren, was es wirklich ist. Wenn man die Androhung von "ein paar in die Fresse" als FOLTER bezeichnet, dann ist daß in meinen Augen absolut lachhaft und bagatellisiert nebenbei die Leiden all derer die wirklich GEFOLTERT wurden.

    Fragt mal die, die zum Beispiel Pinochets Schergen in die Hände gefallen sind, ob das was diese Leute erleiden mussten vergleichbar ist mit dem was Daschner gemacht hat. Der Aufriss, der wegen Daschners Prügelandrohung gemacht wird verhöhnt in schlimmster Weise die Leiden wirklicher Folteropfer.

    Einesteils ist es verboten die Luftangriffe auf Dresden als Holocaust zu bezeichnen, weil es die damaligen Opfer des Naziregiems verharmlost, und andererseits werden angedrohte Prügel mit jenen furchtbaren Verbrechen wie sie an echten Folteropfern in KZs, Bei Franko, in Südafrika unter Botha, bei Pinochet... sowie in der Inquisition stattfanden gleichgesetzt. Die, soweit sie noch leben, sind echte Folteropfer, und die würden sicher wer weiß was dafür geben stattdessen damals "nur" ne Tracht Prügel angedroht bekommen zu haben.

    Im übrigen konnte Daschner nicht vorher wissen, daß er so milde wegkommt. Eine andere Besetzung des Gerichts hätte sicher auch ein anderes Urteil ergeben.

    Da ist auch noch eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Ein Minster der Regierung droht Passagieren entführter Flugzeuge den Abschuß an (ist glaube ich damals sogar durch den Bundestag gekommen) und wird erst in allerletzter Instanz durch das Verfassungsgericht gestoppt und bleibt ein Ehrenmann, ein Polizeipräsident der ein Leben retten will droht Prügel an und wird dafür verurteilt. Egal wie milde das Urteil ist, er ist verurteilt worden.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Dem nicht rechtzeitig geretteten (wie in dem Fall Jakob Metzler) droht der Tod.
    Man kann es drehen, wie man will, aber wer Kuchen backen will muß auch bereit sein Eier zu zerschlagen.

    Nur falls Du es nicht weißt, der Junge war längst tot. Und deswegen ist das sogar ein Beispiel für völlig sinnlose Folterandrohung...

    muemmel schrieb:

    Im übrigen muß man dazu nicht das Folterverbot aufheben, sondern es nur als das definieren, was es wirklich ist. Wenn man die Androhung von "ein paar in die Fresse" als FOLTER bezeichnet, dann ist daß in meinen Augen absolut lachhaft und bagatellisiert nebenbei die Leiden all derer die wirklich GEFOLTERT wurden.

    Das ist wirklich lachhaft. Genau dieses "wirklich FOLTERN" *KREISCH* wird verhindert, wenn man Folter generell verbietet. Denn wenn Du jetzt Folter erlaubst, um Leben zu retten, wird der nächste Jurist die nächste Ausnahme erfinden. Industriespionage schadet ja z.B. ganz enorm dem ganzen Volk, und damit sollte sich doch eigentlich schon das Foltern von Spionen legitimieren lassen. Die nächste Zusatzregel wird fällig, wenn ich Bundeskanzler geworden bin. Dann werden erstmal alle Wiwis gefol... äh überzeugt, ihren Studiengang zu wechseln.

    Wenn wir einmal auf diese Bahn kommen, gibt es kein Zurück mehr. Also lassen wir es von Anfang an sein.



  • muemmel schrieb:

    Hi dark-eye,

    ich weiß schon worauf Du hinaus willst. Aber dem "Gefolterten" drohen im schlimmsten Fall (unter den von mir gesetzten Grenzen) ein paar blaue Flecke. Dem nicht rechtzeitig geretteten (wie in dem Fall Jakob Metzler) droht der Tod.
    Man kann es drehen, wie man will, aber wer Kuchen backen will muß auch bereit sein Eier zu zerschlagen.

    Unter diesen Bedingungen würd ich lieber auf den Kuchen verzichten.
    Weil auch wenn es nur ein paar "blaue Flecken" sind, ist dennoch die gefahr
    gegeben sich damit an einem Unschuldigen zu vergehen. Oder kannst du das
    von der Hand weisen?

    scrub schrieb:

    Das ist wirklich lachhaft. Genau dieses "wirklich FOLTERN" *KREISCH* wird verhindert, wenn man Folter generell verbietet. Denn wenn Du jetzt Folter erlaubst, um Leben zu retten, wird der nächste Jurist die nächste Ausnahme erfinden. Industriespionage schadet ja z.B. ganz enorm dem ganzen Volk, und damit sollte sich doch eigentlich schon das Foltern von Spionen legitimieren lassen.

    Und selbst ohne Zusatzregel ... Wie definiert man denn solche schwache Folter
    reduziert man sie auf drohungen? Nun also den Psychischen Druck allein durch
    androhung von gefängnis hast du (muemmel) schon selbst erwähnt Wo aufhören zu drohen?

    In Guantanamo wurden die häftlinge zum Teil lange dazu gezwungen zu stehen
    (übrigens eine Foltermethode aus China) gibt nichtmal blaue Flecken
    und irgendwie kanns doch nich schaden oder?

    Soll der gemarterte Verprügelt werden? Nun wo darf denn hingeschlagen werden
    ins Gesicht oder nicht ... wo muss abgegrenzt werden? Wer kann garantieren
    das nicht durch einen "dummen Zufall" genau der erste Schlag eine innere Blutung
    auslöst?

    Wo geht es dann weiter ... erniedrigungen die sind doch eigentlich harmlos ...?

    Und so weiter ... egal wie man Foltert und egal wie grausam es ist.
    1. es führt meistens zu falschen Geständnissen.
    (grade heute ein interresanter Artikel auf spiegel.de erschienen)
    2. es kann nie sicher sein das Folter auch das richtige Ziel trifft.

    Von daher ist es richtig und wichtig eben dieses Tabu niemals zu brechen.



  • Hi,

    das er bereits tot war, war aber damals nicht bekannt.

    Mit Autos kann ich auch jemanden gezielt totfahren. Willst Du jetzt alle Autos verbieten, weil die Gefahr der Ausweitung besteht?

    Eine Begrenzung des Begriffs Foltern aus wirkliches Foltern ist genau so machbar, wie eine genau Definition wann härtere Maßnahmen gangbar sein dürfen und was Fälle zum Leben retten sind. Wirtschaftsspionage geht definitiv nicht um Leben.

    Wenn wir davor kapitulieren könen wir gleich auf sämtliche gesetzlichen Regelungen verzichten, weil sie ausgeweitet werden können.

    Ich denke es gibt gute Gründe, warum man die Bezeichnung von Dresdens Bombardierung nicht als Holocaust bezeichnen darf. Meiner Meinung nach sollte man es hier ebenso halten.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Eine Begrenzung des Begriffs Foltern aus wirkliches Foltern ist genau so machbar, wie eine genau Definition wann härtere Maßnahmen gangbar sein dürfen und was Fälle zum Leben retten sind. Wirtschaftsspionage geht definitiv nicht um Leben.

    Klar, weil Du ja definierst, was "härtere Maßnahmen" sind. Und "Fälle zum Leben retten" kannst Du gar nicht festlegen- wie Du ja eben selbst gesagt hast, war gar nicht bekannt, ob der Junge noch lebt. Und was machst Du, wenn es noch keinen Beweis gibt, ob er überhaupt was damit zu tun hat? Dann folterst Du mal so auf Verdacht, und wenn er es gar nicht wissen kann, weil er nicht der Täter ist, dann sagst Du nachher "tut mir leid, schönen tag noch"?



  • muemmel schrieb:

    Eine Begrenzung des Begriffs Foltern aus wirkliches Foltern ist genau so machbar, wie eine genau Definition wann härtere Maßnahmen gangbar sein dürfen und was Fälle zum Leben retten sind.

    Dann definiere doch mal, wenn das so einfach möglich ist!



  • Hi,

    wie oft soll ich es denn noch wiederholen, bvor es endlich auch der dümmste begreift:
    Niht um eines Geständnisses wegen sondern NUR zum Retten von LEBEN!!!.

    @dark-eye, wenn du dieser Fehlermöglichkeiten wegen auf den Kuchen verzichten willst, wie kannst Du dann mit Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen mit der ebenfalls immer innewohnenden Gefahr von Fehlurteilen und ihren viel viel schlimmeren Wirkungen für den irrtümlich Verurteilten und sogar dessen Familie leben. Hast du jetzt deswegen schlaflose Nächte, oder bist Du nur ein moralisierender Heuchler?

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    wie oft soll ich es denn noch wiederholen, bvor es endlich auch der dümmste begreift:
    Niht um eines Geständnisses wegen sondern NUR zum Retten von LEBEN!!!.

    Der Dümmste bist gerade Du, weil Du einfach nicht sehen willst, daß nicht jeder Beschuldigte auch ein Täter ist.
    Wenn in Deiner Nachbarschaft ein Kind verschwunden ist und es spricht vieles dafür, daß Du es gewesen bist- darf ich Dich dann foltern, um den Verbleib des Kindes zu erfahren? Deine Argumentation basiert wesentlich darauf, daß die Täterschaft feststeht. Das tut sie aber oft nicht. Auch nicht zu einem hohen Grad. Und da ist es mir lieber, wir lassen von Folter und ihrer Androhung die Finger.
    Zusätzlich gibt es die angesprochenen Probleme: Der Gefolterte kann natürlich die Wahrheit preisgeben (das Menschenrecht, sich nicht belasten zu müssen, können wir ja in Deiner Diktion auch mal gleich plattwalzen). Er kann aber auch bewußt lügen. "Das Kind habe ich in der Spielzeugabteilung ausgesetzt". Oder irgendeinen anderen Mist erzählen. Folter funktioniert nicht, um Informationen zu erlangen.

    muemmel schrieb:

    Hast du jetzt deswegen schlaflose Nächte, oder bist Du nur ein moralisierender Heuchler?

    Hast Du völlig den Verstand ausgeschaltet? Einen Gefangenen kann man wenigstens wieder freilassen (was die Problematik falscher Verurteilungen natürlich nicht völlig ausräumt), aber ein Hingerichteter ist TOT. Für immer.



  • muemmel schrieb:

    Hi,

    wie oft soll ich es denn noch wiederholen, bvor es endlich auch der dümmste begreift:
    Niht um eines Geständnisses wegen sondern NUR zum Retten von LEBEN!!!.

    @dark-eye, wenn du dieser Fehlermöglichkeiten wegen auf den Kuchen verzichten willst, wie kannst Du dann mit Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen mit der ebenfalls immer innewohnenden Gefahr von Fehlurteilen und ihren viel viel schlimmeren Wirkungen für den irrtümlich Verurteilten und sogar dessen Familie leben. Hast du jetzt deswegen schlaflose Nächte, oder bist Du nur ein moralisierender Heuchler?

    Gruß Mümmel

    Da du nun aus dem Bereich der rationalen Argumente abdriftest
    und persönlich wirst, hier mein letztes Statement zu diesem Thread.

    Ich habe selbst lange darüber nachgedacht ob es nicht sinn machen würde
    eben um leben zu retten die Folter anzuwenden und ICH (das heisst nicht
    das jeder Mensch so denken muss) finde es schlimmer zu Foltern als jemanden
    nach einem Rechtskräftigen Urteil als ergebnis einer ordentlichen Verhandlung
    einzusperren.

    Was die Fehleranfälligkeit angeht nochmal...
    Während den Untersuchungen zu einem Fall und wenn es um leben geht, also unter
    Zeitdruck, ist die Fehlerhäufigkeit mit sicherheit höher als bei einer
    Verhandlung über x verhandlungstage.

    Der im Gericht hat Anwälte chancen auf eine Revision und es werden sehr viele
    Fälle noch nach Jahren wieder aufgerollt. Der gefolterte wurde verletzt,
    erniedrigt oder bedroht OHNE Chance sich zu wehren. Auch wenn vorher darüber
    von einem Richter entschieden wurde.

    Aber da dich die Meinung von dummen, moralisierenden Heuchlern reichlich kalt
    lässt wünsche ich in diesem sinne noch einen angenehmen Tag.



  • Hi,

    erst war Prügel nur Foltern, jetzt wird beim Foltern gleich hingerichtet. Ich kann hier nur zulernen.

    Ich kann nur sagen, wenn es darum geht ein kleines Kind z.B. rechtzeitig vorm Ersticken zu finden, dann halte ich wenn notwendig auch selbst unschuldig den Buckel hin und lasse mir lieber den Buckel verwamsen als durch Ignorieren dieser Möglichkeit insgesamt eine eventuel gegeben Chance zu Helfen zu vertun.
    Die blauen Flecke sind nach spätestens 14 Tagen weg.

    Natürlich gibt es bei Verurteilungen theoretisch immer die Möglichkeit einer Revision. Aber keine Gewähr daß die was bewirkt. Aber die verlorenen Lebensjahre gibt einem keiner wieder.

    Damit, unschuldig durchgebläut zu werden kann ich leben. Unschuldig hinter Gitter zu kommen, eventuell sogar für ewig, wäre für mich aber eine absolute Horrorvorstellung.

    Und wenn ich Teil einer Gruppe von Männern wäre die aus irgend einem Grunde verdächtigt würde daß einer von uns der Täter wäre und wenn es darum ginge, ob wir alle mit Ergebnis rausprügeln einverstanden sind, dann könnte ich auch damit leben unschuldig dabei durchgebläut zu werden. Ich könnte aber nicht damit leben, durch mein Veto am Tod eines Kindes schuldig zu sein, weil ich nicht den Arsch in der Hose hätte mir denselben versohlen zu lassen und somit das finden des Kindes zu verhindern. Selbst die schlimmsten blauen Flecke sind nach einem Monat weg, das schlechte Gewissen an einem Menschenleben schuldig zu sein würde aber für immer bleiben. Aber vielleicht hätte nur ich das.

    wieso ist das Menschenrecht sich nciht belasten zu müssen damit plattgewalzt, wenn die Prügelergebnisse nicht gerichtlich verwendet werden dürfen? Im Gegenteil, damit kann er sogar seine eigene Belastung verhindern, in dem er das wofür er nicht belangt werden will unter Prügel zugibt.

    Gruß Mümmel



  • Hi,

    "foltern" genauer gesagt eien verwamsen ist big big böse, aber beim Eroberungskrieg gegen den Irak hilft Deutschland natürlich trotz aller offenen Proteste nach Kräften mit.

    Gruß Mümmel



  • Hi,

    @muemmel: Ist ja schön, dass du damit leben kannst, evtl. als Unschuldiger gefoltert zu werden. Müssen das deswegen auch alle anderen, die von der DDR gelernt haben?

    Chris



  • muemmel schrieb:

    Hi,

    das Hauptproblem ist, daß man ein so martialisches Negativwort für die gesamte Bandbreite von Prügel androhen bis hin zu der Folter der Inquisition benutzt.
    Die obere Grenze ist offen, aber die untere ist nicht nachvollziehbar definiert.
    Das ist absolut Wischiwaschi.
    Drohe ich ihm an, daß er "ein paar vor die Fresse bekommt" ist das Folter (obwohl ihm kein bleibender Schaden davon entsteht). Drohe ich ihm dagegen an, daß er für den Rest seines Lebens ins Gefängnis kommt, (was den gesamten Rest seines Lebens für ihn wertlos macht) oder nach USA-Recht daß er auf den elektrischen Stuhl kommt (was sein Leben beendet) ist das keine Folter.
    Das ganze Leben sowie vor allem die gesamte Justitz besteht aus Aufzeigungen von Konsequenzen wenn man bestimmte erwünschte Leistungen nicht erbringt. Das Androhen von "ein paar vor die Fresse" ist da nun bei weitem kein so extremer Auschlag nach oben.

    Wer droht bitte jemanden? Der Staatsanwalt versucht einen Deal mit dem Angeklagten zu erlangen, entweder er sagt was er getan hat und bekommt weniger Strafe oder er schweigt und wenn er dann als schuldig befunden wird, dann bekommt er haertere Strafen. Wenn er aber schweigt und als unschuldig befunden wird, dann kriegt er keine Strafe. Dies ist doch keine Folter oder irgendwas.

    Wenn das Polizisten bei einem Verhoer machen, dann ist das eher psychologische Tricks und haben absolut nicht mit dem wirklichen Verfahren zu tun. (z.B. der Taeter kriegt keinen el. Stuhl [wegen einem guten Anwalts], obwohl die Polizei damit gedroht hat).

    muemmel schrieb:

    Erniedrigung rechnet als Folter. Sind (waren) aber bei der Armee (NVA z.B. aus eigener Erfahrung) Tagesordnung (Sie Idiot, sie asozieales Subjekt, sie Arschloch...). Ist bei der Bundeswehr nicht überall anders. Schon mal nach der UNO-Menschenrechtskommision gerufen?

    Genau deswegen laufen das jetzt die Ermittlungen wegen etlicher US-Soldaten, die in Iran/Irak/Afganistan waren. (war mal ein Bericht in der Times, so vor 4 Monaten).

    muemmel schrieb:

    Nahrungsentzug ist Folter. Wieviele Eltern schicken Kinder die nicht brav sind ohne Essen ins Bett. Können die Kinder deswegen die Menschenrechtskommision anrufen?

    Nein, aber den Jugenschutz oder wie das hies. Das hat aber nichts mit der Diskussion zu tun, weil die Eltern keine Organe des Staates sind. Wenn das Polizisten waehren, dann waere es ganz was anderes.


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