hilfe beim elster'n



  • Jaaa!! ich mach ne Steuererklärung.. oder sitze davor, wie nen Schwein vor'm Uhrwerk..

    ich versuch seit einer woche herauszubekommen, was das hier heißen soll:

    Versicherungsbeiträge
    Vordruck Mantelbogen (ESt1A)
    Bei den gesetzlichen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung wurden Einzelbeträge erklärt. Bitte geben Sie zu jedem Einzelvertrag auch die zugehörige Versicherungsbezeichnung an (1. Versicherung, Stpfl./Ehemann).mehr...

    inzwischen ist der 31. mai überschritten und ich hab keinen plan, was jetzt bitte tun soll, damit meine Steuererklärung endlich durchgereicht wird..

    Ich nutze Tax Genie- tolle Wurst.. auch nich soo viel verständlicher als Elster..

    Auf jeden Fall HIIILFEEEE!!



  • Hallo,

    warum nutzt du nicht einfach das normale ElsterFormular? Ich habe von diesen verkauften Steuerprogrammen bisher nur Schlechtes gehört (aber nie selbst eins benutzt).

    Viele Grüße
    Christian



  • weil ich dann den ganzen Müll nochmal eintickern muss.. ne Exportschnittstelle haben die ja alle nich..
    dachte mir einfach, man könne es mal ausprobieren..



  • Nimmt das FA die Steuererklärung denn überhaupt noch an? Der 31.5. ist ja vorbei ...



  • nehmen die nicht immer an, und man bezahlt halt verzug?



  • Den Abgabetermin kann man sich verschieben lassen (glaube bis in den September rein). Ein Anruf genügt^^



  • Bashar schrieb:

    Nimmt das FA die Steuererklärung denn überhaupt noch an? Der 31.5. ist ja vorbei ...

    Selbstverständlich müssen sie das tun. Eine Steuererklärung kann man abgeben, solange man dazu verpflichtet ist - die Steuer(-pflicht) entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Steuer kann innerhalb der Festsetzungsfrist (3+4=7 Jahre) festgesetzt werden (den Fall der Steuerhinterziehung oder -verkürzung betrachte ich hier nicht) - innerhalb dieses Zeitraumes kann man also - prinzipiell - seine Erklärung abgeben.
    Wird eine Erklärung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, der u.a. von der Höhe der Nachzahlung abhängt.



  • ja, aber das ist nicht meine frage ^^



  • DocJunioR schrieb:

    ja, aber das ist nicht meine frage ^^

    Das stimmt. Andererseits ist eine präzise Antwort darauf bedenklich nahe dran an unzulässiger Beratung. Zudem ist mir nicht klar, wo genau dieses Zitat im Formular auftauchen soll.



  • ich auch nich.
    naaja.. hab jetzt einfach elster genommen..
    das problem ist wahrscheinlich, dass das tolle tax genie bei bestimmten Eintragungen, die aufgeführt werden, keine Eingabe für die Begründung generiert..



  • Hallo,

    wie, du bist schon mit Elster fertig?

    Dann war das

    weil ich dann den ganzen Müll nochmal eintickern muss.. ne Exportschnittstelle haben die ja alle nich..

    ja doch nicht so viel Arbeit. 😃

    Chris



  • Wir brüten grade über dem Wiso Sparbuch. Das ist ganz okay.

    Hier nochmal was zum Lesen wegen der Frist: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/1032337.html 🙂



  • Wiso Sparbuch ist ziemlich gut, eine erste Erinnerung kommt zumeist Mitte Juli. Daher sollte man auf jeden Fall Ende Juni anpeilen.


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