Und wieder ein nachvollziehbares Urteil



  • Das waren Zitate der Richterin in ihrer Begründung.
    Damit hat Bild nichts zu tun.



  • Du bist Deutschland! 😡



  • ich wuerd erstmal warten was die anderen zeitungen schreiben - wenn ich such find ich nur die bild zur bild oder zitate daraus
    ob das so gesagt wurde wie es da steht weiss man jetzt noch nicht
    wuerds erstmal so nicht glauben



  • Mr Evil schrieb:

    ich wuerd erstmal warten was die anderen zeitungen schreiben - wenn ich such find ich nur die bild zur bild oder zitate daraus
    ob das so gesagt wurde wie es da steht weiss man jetzt noch nicht
    wuerds erstmal so nicht glauben

    Soll ich dir alternative Quellen posten oder bemuehst du dich der Suche
    nochmal selbst?

    Sogar die Bild muss, imho, korrekt zitieren.

    gruss
    v R



  • Tja, waren halt keine Kameras im Bus...



  • virtuell Realisticer schrieb:

    Soll ich dir alternative Quellen posten oder bemuehst du dich der Suche
    nochmal selbst?

    hab ich, finde aber nur maximal was vom 22. oder 23.

    virtuell Realisticer schrieb:

    Sogar die Bild muss, imho, korrekt zitieren.

    muss != machen - lustig dass du gerade bei der bild diese annahme hast, wo doch auch oft "korrekturen" nachgeworfen werden

    ich warte lieber auf quellen die sich nicht auf die bild berufen - und da hab ich nichts aktuelles gefunden

    //dazuedit
    nur so als info, ich bestreite nicht das das urteil zu milde ist - oder dass sie bis zum antritt der 3 jaehrigen strafe frei rumlaufen - sondern vielmehr das die bild immer eine recht merkwuerdige sicht der dinge hat und alles sehr einseitig auslegt - da sind wahrscheinlich auch noch andere hintergruende und sachen die verdreht oder verschwiegen werden damit es heisst "die boesen laufen frei herum" - typische bild schlagzeile halt



  • Naja, Bild zitiert normalerweise schon richtig -- aber reisst Aussagen normalerweise so aus dem Kontext dass sie einen anderen Sinn ergeben 🙂

    Das einzige was einem Aufstoesst ist dass die Strafe erstmal ausgesetzt ist, sie also antreten koennen wann sie wollen. Aber ist das nicht oft so bei vorher unauffaelligen und weniger schweren Delikten? Ich meine es war ja kein Mord oder so, sondern "nur" Koerperverletztung. Immerhin ist die Strafe nicht zur Bewaehrung ausgesetzt.



  • Unix-Tom schrieb:

    Optimizer schrieb:

    Rofl. Also bitte, mich würde mehr die Urteilsbegründung interessieren, also ob das jetzt BILD zu viel oder zu wenig erscheint.

    Für die Richterin sind die Messerstecher und Schläger von der Bus-Linie M 29 „zu groß geratene Jungs“, „unreife Menschen, die mit Konflikten unter Alkohol falsch umgehen“. Der 10 cm tiefe Stich in den Rücken von Busfahrer Serda C. (35), der bis heute nicht arbeitsfähig ist, psychologisch behandelt wird, „eine bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist“.

    Gut jetzt haben wir die eine Seite gehört.

    Jetzt wäre das Plädoyer der Staatsanwaltschaft interessant und das medizinische Gutachten. Vielleicht suche ich bei Interesse noch selbst danach. Ich wollte nur sagen, dass man einfach nichts darauf bauen kann, dass Bild schreibt, die Strafe sei zu lasch.



  • Du kannst überhaupt nicht mitreden! Wenn Dein Kind Busfahrer wäre, würdest Du sowieso wissen, wie man das zu sehen hat! *fuchtel*



  • Das ist doch allgemein in Deutschland so, dass die Strafen immer sehr milde sind. Da wird man sehr wahrscheinlich noch einige mildere finden, wenn man sucht.



  • Ach Leute, es war doch Notwehr. Der Busfahrer hat schließlich mit dem Streit angefangen und außerdem muß man seinem Kumpel beistehen, wenn der Busfahrer ihn umbringen will 😉



  • Hallo,

    C.Santa schrieb:

    Das ist doch allgemein in Deutschland so, dass die Strafen immer sehr milde sind. Da wird man sehr wahrscheinlich noch einige mildere finden, wenn man sucht.

    das heißt aber nicht, dass man sich nicht über die aufregen darf, die "nur" viel zu mild sind, und nicht noch milder als die viel zu milden. 😉

    Chris



  • Korbinian schrieb:

    Naja, Bild zitiert normalerweise schon richtig -- aber reisst Aussagen normalerweise so aus dem Kontext dass sie einen anderen Sinn ergeben 🙂

    Das einzige was einem Aufstoesst ist dass die Strafe erstmal ausgesetzt ist, sie also antreten koennen wann sie wollen. Aber ist das nicht oft so bei vorher unauffaelligen und weniger schweren Delikten? Ich meine es war ja kein Mord oder so, sondern "nur" Koerperverletztung. Immerhin ist die Strafe nicht zur Bewaehrung ausgesetzt.

    Die wurden wegen versuchten Totschlags angeklagt, gefährliche Körperverletzung ist rausgekommen. Als wenig schwer kann man Beides nicht mehr bezeichnen.

    Was ich jedem wünschen kann ist das er nie in eine Situation gerät an der Messer beteiligt sind, man kann so extrem schnell schwere bis tödliche Verletzungen davontragen das glaubt man gar nicht.

    Wenn ich ehrlich bin, persönlich hielte ich bei der Tat versuchter Totschlag für angebrachter. Aber naja...:)

    EDIT: hab mal ein wenig in den §§ rumgeblättert, der Tatbestand der Gef. KV. wäre erfüllt, das Urteil (hier leider etwas mild nach persönlichen Empfinden) liegt dann im Ermessen des Richters.



  • Korbinian schrieb:

    ..., sie also antreten koennen wann sie wollen.

    das, muss ich sagen, hab ich bisher nirgends gelesen - nirgends steht etwas wann es anzutreten ist - es heisst nur "bis zum haft antritt"

    "Ihre Strafe müssen sie irgendwann antreten, das Gericht machte ihnen Hoffnung auf den offenen Vollzug!" steht NUR in der bild, oder in zeitungen die die bild zitieren



  • Merke: Man kommt verhältnismäßig besser weg, wenn man nem Busfahrer ein Messer in den Rücken rammt als wenn man ihn Pappnase nennt. 👎
    Bei Pappnase gibts ne fette Geldstrafe und Führerscheinentzug - beim Messer ne rel. milde Haftstrafe. 🙄



  • Optimizer schrieb:

    Jetzt wäre das Plädoyer der Staatsanwaltschaft interessant und das medizinische Gutachten. Vielleicht suche ich bei Interesse noch selbst danach. Ich wollte nur sagen, dass man einfach nichts darauf bauen kann, dass Bild schreibt, die Strafe sei zu lasch.

    Es spielt eigentlich keine Rolle für mich. Nicht Bild sagt das die Strafe zu lasch ist sondern ich für mich selbst.
    Die Tatsachen sind:

    1 Person hat einem ein Messer in den Rücken gerammt.
    Das es nur eine "Fleischwunde" geworden ist kann man Glück des Busfahrers und des Täters nennen.
    Er hätte auch sofort Tod sein könnnen.
    Wenn jemand ein Messer in einem anderen Sticht nimmt er den Tod billigend in kauf.
    Selbst wenn der Busfahrer schuld hätte und der Täter nur aus Notwehr gehandelt hätte wäre es Notwehrüberschreitung. Er sieht nicht gerade aus wie ein Zahnstocher.
    Die Strafe ist für mich auch nicht zu niedrig weil sie ausländische Namen haben. Ich sehe einen Täter. Egal welche Abstammung er hat.
    Ich kann dir auch sagen das solche Urteile in Polizeikreisen mit Wut aufgenommen werden was nicht gerade im Alltag zu Objektivität beiträgt.



  • [quote="Unix-Tom"]

    Optimizer schrieb:

    Ich kann dir auch sagen das solche Urteile in Polizeikreisen mit Wut aufgenommen werden was nicht gerade im Alltag zu Objektivität beiträgt.

    Das sehe ich genau so, allerdings nicht nur bei Polizisten sondern bei allen Menschen.
    Solche Urteile, zusammen mit dem Benehmen mancher ausländischen Mitbürger, merkt man sich, das fördert nicht gerade die Ausländerfreundlichkeit.

    mfG
    Tippo



  • estartu schrieb:

    Merke: Man kommt verhältnismäßig besser weg, wenn man nem Busfahrer ein Messer in den Rücken rammt als wenn man ihn Pappnase nennt. 👎
    Bei Pappnase gibts ne fette Geldstrafe und Führerscheinentzug - beim Messer ne rel. milde Haftstrafe. 🙄

    gut, reden wir mal nicht über die 3500 euro die die Familie der täter bereits gezahlt hat.

    Wir wissen wiedermal zuwenig, um irgendwas zum Urteil sagen zu können. War der Täter geständig? hat er reue gezeigt? Vorstrafen? Wie hoch stehen die chancen, dass er so weitermacht? Macht er anstalten sein leben umzukrempeln, aka "nie wieder Alkohol"?

    In Deutschland wird eben nicht bestraft der Bestrafung willen, sondern um den Täter so umzuerziehen, dass er wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird. Man könnte den Täter natürlich >5 Jahre wegsperren. aber wem ist damit geholfen? Dem Opfer sicher nicht. Es ist vielleicht eine genugtuung, aber das ist keine Lebenshilfe. Dem Täter auch nicht, solang man nicht davon ausgehen kann, dass die Zeit eine "erzieherische" Hilfe ist. Im Gegenteil. Lange Haftstrafen verändern Menschen eher tendentiell zum Negativen. Und der gesellschaft als solcher hilft es auch nicht. Ein Arbeiter weniger, dafür nicht zu verachtende Gefängniskosten, und ethisch gesehen sind Bestrafungen aus Rachegründen auch nicht wirklich das beste, was man machen kann.

    Hier mal ein etwas ausführlicherer Bericht:
    http://www.morgenpost.de/berlin/article709562/Haftstrafen_wegen_Messerattacke_auf_BVG_Busfahrer.html



  • Hallo,

    otze schrieb:

    Man könnte den Täter natürlich >5 Jahre wegsperren. aber wem ist damit geholfen? Dem Opfer sicher nicht.

    vielleicht aber den "zukünftigen Opfern", die dadurch erst gar nicht zu Opfern werden. Es ist ja kein Geheimnis, dass die Anzahl der Rückfallrate bei Gewaltverbrechen besonders hoch ist und gewisse Gesellschaftskreise größtenteils unbelehrbar sind.

    Chris



  • estartu schrieb:

    Merke: Man kommt verhältnismäßig besser weg, wenn man nem Busfahrer ein Messer in den Rücken rammt als wenn man ihn Pappnase nennt. 👎
    Bei Pappnase gibts ne fette Geldstrafe und Führerscheinentzug - beim Messer ne rel. milde Haftstrafe. 🙄

    Du gehst lieber in den Knast? 😮


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