Wie funktioniert die MIT-Lizenz?
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Worum es mir geht: Ich will ein Programm kostenlos veröffentlichen, den Quellcode aber vllt. nur einzelnen Personen geben, wenn überhaupt.
Ist die MIT-Lizenz da das richtige für mich? Sie erlaubt ja quasi alles, was der Benutzer mit der Software machen können möchte, was mich aber etwas verunsichert, ist das fehlende Copyleft.
Wenn jemand der Personen, denen ich den Quellcode gebe, die Software verändert, könnte er sie ja beispielsweise komerziell vertreiben. Was mich hier interessiert: Wie hoch muss die Änderung sein? Ich möchte nicht, dass z.B. nur die GUI etwas verändert wird, das Programm dann aber einfach vermarktet werden darf, obwohl es sich im Kern um nichts anderes als die originale Software, ohne wirkliche Veränderung handelt.
Könnte ich mir auch einfach die MIT-Lizenz nehmen und den Punkt der freien Bearbeitung streichen, oder darf man sowas nicht? "MIT-Lizenz" werde ich sie dann wohl nicht mehr nennen dürfen, aber darf ich mein Programm unter dieser geänderten Lizenz veröffentlichen?
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Meiner Meinungs nach, kannst Du eine bestehende Lizenz nach Deinen Wuenschen aendern, sollte dann aber nicht MIT Lizenz heissen.
Oder mach doch einfach eine angepasste EULA. Auf Anforderung kannst Du dann ja den Sourcecode schicken.
Auch Freeware ist kostenlos, aber ohne Code.
Dir kann aber niemand verbieten den Sourcecode, unter Deinen Bedingungen, weiterzugeben.Alle Angaben nach reinen Gewissen und 8 Bier
kleiner Scherz
Ivo
http://www.webmasterpro.de/management/article/freie-lizenzen.html
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Soweit ich weiß darfst du in deine Lizenz reinschreiben was du willst. Sollte das Ganze dann Rechte verletzen wird die Lizenz ungültig, oder auch nur Bestandteile davon, das kommt dann drauf an. Und wenn die Lizenz in Dtl. ungültig wird darf die Software eigentlich nicht mehr benutzt werden, weil keine Lizenz beiliegt.
Natürlich alles ohne Gewähr
MfG
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Selbst wenn einzelne Teile der Lizenz ungueltig werden, bleibt der Rest bestehen. Solange man die salvatorische Klausel eingebaut hat.
Dei EULA von MS ist ja auch nicht in DE gueltig, da man sie beim Kauf nicht einsehen kann und eine angebrochene Verpackung nicht zurueck genommen wird. Hab ich irgendwo, irgendwann mal gelesen - sinnvoll.
Ivo