Wie bescheuert darf ein Mensch sein?


  • Administrator

    Jester schrieb:

    Stell Dir vor, der macht das und irgendjemand kann nachweisen, dass der in seinem eigenen Artikel da Sachen wegeditiert hat. Glaubst Du dann würde noch irgendjemanden interessieren, ob das sein gutes Recht war oder ob er versucht was zu vertuschen? Ist doch ganz klar, dass er sich diesem Risiko nicht aussetzt und das einfach auf dem Rechtsweg regelt. Immerhin geht es um sein Image, das in seinem Beruf durchaus einen recht hohen Wert hat.

    Es gäbe immer noch den Weg über die Wikipedia Administration. Und sein gewählter Weg war ja soooo viiieeel besser für sein Image 😉
    Ich würde sogar den Weg, welcher du vorgeschlagen hast, deutlich besser finden. Es waren schliesslich anscheinend nur wilde Behauptungen, sowas gehört wirklich nicht in ein Lexikon, egal welcher Artikel. Sowas darf ruhig rauskommen und man kann dann ehrlich und aufrichtig sein, was genau verändert wurde.

    Aber der neutralste Weg ist halt immer noch über die Wikipedia Administration, welcher ihm ja auch offen stand. Aber ein Stasi denkt wohl nicht an solche Dinge (<- wilde Spekulation :)).

    Grüssli



  • Als Bundestagsabgeordneter hat er halt genug zu tun. Da gibt er das seinem Anwalt und fertig.
    Zu glauben das jemand im bereich 40+ Ahnung von Wikipedia hat, wie wir es tun ist Schwachsinn.
    Das ist eine ganz andere Generation, siehe "was ist ein Browser".



  • Jester schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Wie ich bereits erklärt habe, gibt es bei der Wikipedia eine ziemlich einfache Methode falsche Behauptungen zu entfernen. Man editiert den Artikel und liefert entsprechende Quellen. Das ist der Weg, den die Wikipedia fordert und den wohl auch der normale Menschenverstand verlangt.

    Stell Dir vor, der macht das und irgendjemand kann nachweisen, dass der in seinem eigenen Artikel da Sachen wegeditiert hat. Glaubst Du dann würde noch irgendjemanden interessieren, ob das sein gutes Recht war oder ob er versucht was zu vertuschen? Ist doch ganz klar, dass er sich diesem Risiko nicht aussetzt und das einfach auf dem Rechtsweg regelt. Immerhin geht es um sein Image, das in seinem Beruf durchaus einen recht hohen Wert hat.

    Wie Dravere schon gesagt hat, hätte er sich auch an die WP-Admins richten können. Und der Weg, den er gewählt hat, ist wohl die schlimmste Option gewesen. So kam das ganz an die Öffentlichkeit und viele Personen verbinden ihn (und die Partei in der er ein Mitglied ist) jetzt direkt mit seiner Stasi-Vergangenheit, den Gerüchten um die SMS und der Wikipedia-Sperrung. So viel Aufmerksamkeit hätte er nie bekommen, wenn er seinen Beitrag editiert hätte... Ganz zu schweigen davon, dass der Verdacht beim Editieren ja nur auffällt, wenn er das aus dem Netzwerk des Bundestags oder der Linkspartei gemacht hätte.

    phlox81 schrieb:

    Als Bundestagsabgeordneter hat er halt genug zu tun. Da gibt er das seinem Anwalt und fertig.
    Zu glauben das jemand im bereich 40+ Ahnung von Wikipedia hat, wie wir es tun ist Schwachsinn.
    Das ist eine ganz andere Generation, siehe "was ist ein Browser".

    Wenn er Themen so erledigt und sich nicht vorher informiert, dann sehe ich das eher als ein schlechtes Zeichen für seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter.



  • rüdiger schrieb:

    Nein, absolut nicht. Warum wäre es bei anderen ok gewesen?

    Schau doch mal, wie emotional an das Thema herangegangen wird. Es geht hier doch um "Stasi-Kommunist wider die Meinungsfreiheit" statt "Gericht gibt Unterlassungsklage wegen Verleumdung statt". Oder zähl einfach, wie oft hier im Thread das Wort "Stasi" gefallen ist, obwohl dieser Teil seiner Vergangenheit nichts direkt mit dem Thema zu tun hat.

    Abgesehen davon finde ich das Thema der Klage gut. Mit Biographien Lebender muss einfach verdammt vorsichtig umgegangen werden. Die Tatsache, dass man bei Wikipedia solche eventuellen Falschaussagen leicht löschen kann (evtl über Umweg über die Moderatoren), rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, dass diese überhaupt so leichtsinnig reingestellt werden dürfen.


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