Schweigerecht



  • http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4
    Ein sehr interessanter Vortrag. Wer hätte gedacht, dass man nichtmal zu einer Vorladung der Polizei kommen brauch...? Seht's euch selbst an!



  • Ich hatte es auch mal gehabt, daß ich eine Vorladung bekommen habe, die ich natürlich nicht besucht habe. Nächste Stufe war, daß 2 KriPo-Beamte vor der Tür standen (aus Kiel), die verzweifelt um Zugang gebeten haben (viel Spaß bei der langen Heimfahrt...). Beim Staatsanwalt "wußte ich dann nichts" und zum Gerichtstermin war ich deshalb gar nicht mehr eingeladen. Mag sein, daß die Beschuldigten wirklich nicht ganz sauber waren, aber die Mittel, mit der Beweise gegen sie gesucht wurden war unter aller Sau und das, was man heute allgemein als Stasi-Methoden bezeichnen würde ("Wenn sie jetzt keine Aussage machen, könnte es sein, daß noch ganz andere Fälle auf sie zukommen, wo SIE dann mit Baseballschlägern vor irgendwelchen Türen standen. Fälle, von denen sie nie was gehört haben. Aber sie brauchen nur ein Geständnis (Strafvereitelung in dem Fall) machen, dann werden sie nie wieder etwas von uns hören").

    Seitdem bin ich extrem pingelig, wenn Polizeibeamte etwas von mir wollen und mit Sicherheit nicht wirklich freundlich. Ein Eigentor der Justiz...



  • Das stimmt. Die Polizei ist nur ausführende Kraft und hat keine Weisungsbefugnis, außer in kleinen Spezialfällen (Knöllchen, vorläufige Festnahme o. ä.). Über Vorladungen oder Durchsuchungen muß immer ein Richter entscheiden.
    Allerdings: Wenn eine gerichtliche Vorladung kommt, ist sie verpflichtend. Auch für Zeugen!



  • Was passiert denn, wenn man zu der gerichtlichen Einladung nicht erscheint?



  • Haftbefehl, wenn du Pech hast.



  • Optimizer schrieb:

    Haftbefehl, wenn du Pech hast.

    das wohl eher nur, wenn man zum Haftantritt nicht erscheint ^^

    Wer nicht kommt, muss erstmal die Kosten tragen, die dadurch entstanden sind. Dann gibts noch so Späße wie Ordnungsgeld und -haft (also doch Haftbefehl, ok) oder Zwangsvorführung



  • way schrieb:

    Was passiert denn, wenn man zu der gerichtlichen Einladung nicht erscheint?

    Kommt drauf an, in welcher Position Du bist. Als Zeuge wirst Du bei einem neuen Termin polizeilich vorgeführ, evtl. bekommst Du eine Ordnungsstrafe (Geldbuße). Als Beklagter in einem Strafprozeß ebenfalls- außer, Du kannst einen Rechtsanwalt vorschicken. In einem Zivilprozeß gibt es einfach ein Versäumnisurteil, das immer zu Deinen Ungunsten ausfällt, weil Du es ja nicht für nötig hältst, Dich zu äußern.
    Außerdem kriegst Du die Kosten des Brimboriums aufgebrummt.

    zwutz schrieb:

    Optimizer schrieb:

    Haftbefehl, wenn du Pech hast.

    das wohl eher nur, wenn man zum Haftantritt nicht erscheint

    Wenn Du zum Haftantritt nicht erscheinst, hast Du schon einen Haftbefehl. Da kann es nicht noch einen geben. Man wird nur polizeilich zum Haftantritt geführt, wieder mit entsprechenden Kosten.

    Ist also in jedem Fall ratsam, einer gerichtlichen Anordnung zu folgen.


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