Herdtür schließt nicht mehr richtig - Mieter sollen Schaden tragen
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Hallo,
ich wohne in einem Studentenwohnheim mit zwei Mitbewohnern. Die Herdtür schließt seit 2 Wochen nicht mehr richtig (immer einen Spalt offen). Der Hausmeister sagt da müssen die Scharniere gewechselt werden und die Kosten müssen wir tragen.
Jetzt habe ich mal im Mietvertrag nachgeschaut und folgende Punkte gefunden:
Bestandteile des Mietvertrages sind
a) die Allgemeinen Mietbedingungen und die Hausordnung für die Studentenwohnanlagen des
Studentenwerkes Thüringen in der jeweils gültigen Fassung;
[...]
Durch die Mieter verursachte Schäden in den Zimmern/Wohneinheiten sowie in den der
gemeinsamen Nutzung dienenden Räumen des Wohnhauses werden nach dem Prinzip der
gesamtschuldnerischen Haftung reguliert.In den Allgemeinen Mietbedingungen steht:
(5) Der Mieter haftet für Schäden an den vom Vermieter verwalteten Sachen (Gebäude, Inventar), die durch
Verletzung der dem M i e t e r obliegenden Pflichten s c h u l d h a f t verursacht werden. In gleicher Weise
haftet der Mieter für Schäden, die durch seine Gäste verursacht worden sind.Weiteres habe ich was Schäden betrifft nicht finden können.
Schuldhaft ist hier besonders hervorgehoben. Meiner Meinung nach haben wir das doch nicht schuldhaft verursacht, oder? So etwas ist doch ganz normaler Verschleiß?
Was haltet ihr davon?
Vielen Dank!
/edit:
Mietvertrag: http://www.stw-thueringen.de/fileadmin/dokumente_formulare/wohnen/muster_mietvertrag.pdfAllgemeine Mietbedingungen: http://www.stw-thueringen.de/fileadmin/dokumente_formulare/wohnen/Allg.Mietbedinungen_Thueringen_aktuell.pdf
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Sorry, gleich als Lerneffekt - die Antwort auf diese Frage ist Rechtsberatung, und auch inhaltlich nicht durch unsere Themen gedeckt und daher in der Form nicht möglich.
Man kann das umgehen, indem man Fragen als juristische Fallbeispiele stellt, d.h.
"Ein Mieter wohnt in einem Studentenwohnheim... blabla."
Und die Frage lautet nun "was wäre denn ein Beispiel für schuldhafte Beschädigung? Angenommen, man hätte die Tür beschädigt, wäre das schuldhaft? Und wenn die Tür ausleiert aus Altersgründen, wäre ein solcher Verschleiß auch schuldhaft? Wer muß den Beweis führen?"
Außerdem würde ich Dir viel eher eigentlich ein Jura-Forum empfehlen:
http://www.juraforum.de/
[Die Einschränkung bzgl. der Formulierungen findest Du auch dort.]
Denn hier wirst Du überwiegend MEINUNGEN hören, und das Recht hat nichts mit Meinungen zu tun, sondern mit RECHTSFINDUNG.
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